Findok · Richtlinien
AH-2616
Anlage 8
überholte Fassung (bis 01.04.2026)Richtlinie2026-0.093.957gilt ab 15.10.2025
Inhaltsverzeichnis der AH-2616
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.10.2025 bis 01.04.2026.
Wortlaut laut Findok
Anlage 8
Anhang VIb der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - Liste der in den Artikeln 10a, 10b und 10c und Artikel 31 Absatz 1 genannten maritime Schlüsselausrüstung und -technologie
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HS-Code
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Beschreibung
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8406 10 00
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Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
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Ex ex ex 8406 90
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Teile von Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
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8407 21
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Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren
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Exex ex 8407 29
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Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, andere
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8408 10
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Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
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Ex ex ex 8409 91 00
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Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8407 21 oder 8407 29 bestimmt
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Ex ex ex 8409 99 00
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Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8408 10 bestimmt
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Ex ex ex 8411 81
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Andere Gasturbinen mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
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Ex ex ex 8411 82
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Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
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Ex ex ex 8468
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Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
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Ex ex ex 8483
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Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), für den Antrieb von Schiffen mit einer höchstmöglichen Tragfähigkeit (bei maximalem Tiefgang) von 55 000 dwt oder mehr konstruiert
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8487 10
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Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür
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Ex ex ex 8515
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Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets
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Ex ex ex 9014 10 00
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Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie
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Ex ex ex 9014 80 00
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Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie
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Ex ex ex 9014 90 00
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Teile und Zubehör für die Unterpositionen 9014 10 00 und 9014 80 00 , ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie
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Ex ex ex 9015
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Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie"
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.093.957
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0010-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71374
- Enthalten in Fassung
- 16, 17 (geltend: 19)
- Gültig
- 15.10.2025 bis 01.04.2026
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF