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EStR 2000 Rz 1695–1708Waffen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

Waffen Rz 1695: Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker Rz 1696: Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung Rz 1697: Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Befreiungen Rz 572: Der Antrag auf Ausstellung eines Waffendokumentes ist von der Gebührenpflicht des § 14 TP 6 GebG befreit. Die Ausstellung der in § 14 TP 11 Abs. 1 und 2 GebG genannten Waffendokumente und die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen sind von den Verwaltungsabgaben des…

VB-04001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…hinsichtlich Salutwaffen siehe Abschnitt 1.8. und hinsichtlich Schreckschusswaffen siehe Abschnitt 1.9. (8) Gemäß § 2 Abs. 4 WaffG gilt ein Gegenstand überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar…

VB-04002. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher bei allen…

VB-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…Höhe von 4 cm. Ihre Form ist rechteckig und einem Handheftapparat ähnlich. Als besondere Merkmale weist die Waffe auf: Ein silbriggrünes Stahlgehäuse, in dessen oberen Teil zwei übereinander liegende Läufe der Kaliber .22 long rifle oder 7,65 mm (.32 ACP) untergebracht sind; an der…

VB-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

VB-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…gewährleisten, dass Schusswaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen von Waffen und Munition im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des …

VB-04003. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…Warenverkehr innerhalb der Union 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen sowie das Mitnehmen von Schusswaffen oder Munition im Warenverkehr innerhalb der Union bzw. aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.). (2) Unter Verbringen ist…

VB-04004. Generelle Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…das Überqueren der Grenze zu, den vorübergehenden Aufenthalt in und das Verlassen von österreichischem Hoheitsgebiet. (4) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union) für Organe ausländischer Sicherheitsbehörden, im Falle a…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

VB-0400Anlage 1
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Anlage 1 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 unterliegen, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur | KN-Code | Warenbezeichnung | Kategorie | Abschnitt | | 9302 00 | halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als…

VB-0400Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1: Waffenpass Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Muster 1a: Waffenpass (altes Formular) Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß…

VB-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…4 Waffenbesitzkarte Hinweis: Eine ab 1. Oktober 2012 ausgestellte Waffenbesitzkarte hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Diese Waffenbesitzkarte wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik]   Hinweis: Waffenbesitzkarten wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß dem nachstehenden Muster ausgestellt. Solche Waffenbesitzkarten bleiben auch…

VB-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-0400Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 6 Europäischer Feuerwaffenpass Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist im Format A4 aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auszustellen und zu falten. Dessen zweite Seite (Seite mit Personaldaten und Bild) ist mit einer transparenten Polyester-Kaltklebefolie mit ca. 50 mμ und mit integriertem, demetallisiertem Streifen…

VB-0400Anlage 7
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 7 Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-0400Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 8 Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 zur Verbringen von Waffen/Munition in die Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 der Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-0400Anlage 9
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 9 Muster für die Kennzeichnung deaktivierter Schusswaffen (Anhang II der Verordnung (EU) 2015/2403) [Grafik]   (1)Deaktivierungszeichen (bleibt unverändert "EU" bei allen nationalen Kennzeichnungen). (2)Land der Deaktivierung - Ländercode (in Österreich "AT"). (3)Symbol der Stelle, die die Deaktivierung der Schusswaffe bescheinigt hat…

VB-0400Anlage 10
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 10 Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403) (Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden) [Grafik]  

AH-22601. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. 1.4. Waffenembargo Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen.