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Findok · Richtlinien

VB-0400

0. Einführung

geltende FassungRichtlinie2026-0.576.501gilt ab 01.01.2019

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Schusswaffen und Munitionanzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997; 2.die Erste Verordnung über die Durchführung des Waffengesetzes (1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung - 1. WaffV), BGBl. II Nr. 164/1997; 3.die Zweite Verordnung über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung - 2. WaffV), BGBl. II Nr. 313/1998; 4.die Verordnung über die Deaktivierung von Schusswaffen (Deaktivierungsverordnung 2016 - DeaktV 2016), BGBl. II Nr. 31677/2012.2016; 5.die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Schusswaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen von Waffen und Munition im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken. 0.3. Sonderregelung betreffend die Schweiz und Liechtenstein Gemäß § 9 Abs. 2 WaffG sind die Schweiz und Liechtenstein wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu behandeln.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.576.501
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
8, 9, 10, 11 (geltend: 11)
Gültig
01.01.2019 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF