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UZKAbschnitt 5 Sanktionen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften vor. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. (2) Werden verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, so können sie unter anderem in einer oder beiden folgenden Formen erfolgen: a)als eine von den Zollbehörden auferlegte finanzielle Belastung, gegebenenfalls auch an Stelle oder…

AL-1000§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund Der Bund als Träger von Privatrechten kann nur dann tätig werden, wenn niemandem nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Sicherung oder Sanierung aufgetragen werden kann. Die Regelung nach § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ist sowohl zu § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz als auch…

ZK-04201. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…vorzusehen, wobei diese verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen sein können. Sanktionen müssen dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Für bestimmte Zollzuwiderhandlungen, die nicht den Tatbestand von Finanzvergehen erfüllen, enthält § 41 ZollR-DG die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verwaltungsabgabe als verwaltungsrechtliche Maßnahme im Sinn des Art…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…konkreten Berechtigung zu beurteilen. Verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnisse (öffentlich-rechtliche Berechtigungen und Genehmigungen) gehen stets dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn eine öffentlich-rechtliche Sondervorschrift dies ausdrücklich vorsieht. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung führt die gesellschaftsrechtliche Universalsukzession auch dann zur Übertragung verwaltungsrechtlich verliehener Rechtsverhältnisse, wenn öffentlich-rechtliche…

UP-71009.3. Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Rechtfertigung verfügt und nachdem sie zuvor dem Einführer eine Anhörung gewährt hat. 9.4. Sanktionen Jede Vertragspartei verhängt verwaltungsrechtliche Maßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen nach ihren jeweiligen Gesetzen oder sonstigen Vorschriften gegen all jene Personen, die - um die Zollpräferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen - ein Schriftstück…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4 Nicht- oder Niedrigbesteuerung der Zinsen-/Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Vorschriften außerhalb des KStG 1988 ergeben. Bei ausländischen Körperschaften kann sich eine Befreiung von der Steuerpflicht zB aufgrund vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften oder verwaltungsrechtlicher Akte ergeben. Eine umfassende persönliche Befreiung der empfangenden Körperschaft von der Steuerpflicht ist hingegen nicht erforderlich. Daher kommt die Bestimmung auch dann…

UP-65009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…auf deren Ersuchen hin ihre Entscheidung über das Prüfungsverfahren mit. 9.4. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen Eine Vertragspartei verhängt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen gegen Personen, die ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigen oder anfertigen lassen…

UP-40029. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

…anfertigen lässt, um die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen. Jede Vertragspartei sieht die Auferlegung straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen ihre nationalen Rechtsvorschriften vor, die mit diesem Übereinkommen in Zusammenhang stehen. 9.5. Freizonen (1) Die Vertragsparteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen Jede Vertragspartei gewährleistet die wirksame Durchsetzung des Ursprungsprotokolls. Jede Vertragspartei trägt dafür Sorge, dass ihre zuständigen Behörden in der Lage sind, bei Verstößen die Verpflichtungen aus diesem Ursprungsprotokolls nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften verwaltungsrechtliche Maßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. 9.5…

UP-40019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Person angewandt, die ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigt oder anfertigen lässt, um die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen. Jede Vertragspartei sieht die Auferlegung straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen ihre nationalen Rechtsvorschriften vor, die mit diesem Übereinkommen in Zusammenhang stehen.

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…Einzelheiten können dem Abschnitt 12.1. entnommen werden. 9.4. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen Jede Vertragspartei gewährleistet die wirksame Durchsetzung des Ursprungsprotokolls. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die zuständigen Behörden im Einklang mit ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften Verwaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen gegen jede Person…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Kern wird darauf abgezielt, dass bei einer Differenz von Ware zu Warennummer die tatsächlichen Gegebenheiten für die Anwendung des Zollrechtes anzuwenden sind. Dem Anmelder obliegt aber jedenfalls die Nachweispflicht. Eine allfällige verwaltungsrechtliche Sanktion bleibt unberührt. 5.2.7. Wiedereinfuhr ohne Gestellung und Anmeldung; EuGH C…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…ihre Rechtsvorschriften, die mit diesem Protokoll in Zusammenhang stehen, durch straf-, zivil- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen geahndet werden. 9.5. Vertraulichkeit Nach diesem Protokoll ist eine Vertragspartei nicht verpflichtet, Geschäftsinformationen oder Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person bereitzustellen oder Zugang dazu zu genehmigen, falls…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…sein. Gemäß Art. 42 Abs. 2 UZK können die verwaltungsrechtlichen Sanktionen unter anderem in einer oder beiden folgenden Formen erfolgen: a)als eine von den Zollbehörden auferlegte finanzielle Belastung, gegebenenfalls auch an Stelle oder zur Abwendung einer strafrechtlichen Sanktion b)als Widerruf, Aussetzung oder Änderung…

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…Einführer das Recht auf Anhörung gewährt hat. 9.4. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen 1.Eine Vertragspartei verhängt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen gegen eine Person, die ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigt oder anfertigen lässt…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

ZT-25103. Rechtsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.12.2016

3. Rechtsgrundlage Die Rechtsvorschriften über die Verwaltung von Zollkontingenten nach dem Windhundverfahren gehen hervor aus: Artikel 56 Absatz 4 und Artikel 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der…