Artikel 19 Speicherung von Informationen 1. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Liste der Anträge und Bewilligungen in Bezug auf die zentrale Zollabwicklung; die Kommission speichert Letztere dann in der betreffenden Gruppe des Kommunikations- und Informationszentrums für Behörden, Unternehmen und Bürger (CIRCABC). 2. Die Mitgliedstaaten…
Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde bewahrt alle Daten und weiteren Informationen, auf die sie sich bei der Entscheidung gestützt hat, nach Ablauf der Geltungsdauer der Entscheidung noch mindestens drei Jahre auf.
Artikel 3 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen 1. Die Zollbehörden tragen dafür Sorge, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen verfügbar sind, um die…
…diesem Fall bestehen gegen eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Erdgasmenge keine Bedenken. Rz 77: Erdgas muss im Zuge der Erzeugung und Lieferung an den Abnehmer in unter Druck stehenden Speichern gelagert werden, für diese Speicherung ist der Einsatz von Kompressoren erforderlich. Es bestehen keine Bedenken…
…zur Speicherung von Informationen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK Systems für die Verwaltung von Sicherheitsleistungen (GUM) gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung…
Artikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer (Artikel 16 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von EORI-Informationen wird ein zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System (im Folgenden "EORI-System") verwendet. Über dieses System…
Unterabschnitt 2 Entscheidungen auf Antrag Artikel 10 Elektronische Systeme für Entscheidungen (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen, die Auswirkungen in mehr als einem Mitgliedstaat haben könnten, und mit späteren Vorgängen…
Artikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), den erteilten AEO-Bewilligungen und allen weiteren Vorgängen oder Handlungen…
…die es einem oder mehreren Mitgliedstaaten ermöglichen, Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen zu nutzen, die nicht Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind. Der Beschluss zur abweichenden Regelung muss durch die besondere Lage des beantragenden Mitgliedstaats gerechtfertigt sein und die abweichende Regelung wird für…
…Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom in Form gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen…
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung enthält Übergangsmaßnahmen für die Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Daten gemäß Artikel 278 des Zollkodex, bis die elektronischen Systeme, die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlich sind, in Betrieb sind. 2…
…dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für den Austausch und die Speicherung von Informationen über den Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Union verwendet werden.
…S. 168). (3) gestrichen (*) (4) Der Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anmeldungen, Mitteilungen und dem Nachweis des zollrechtlichen Status unterliegen in folgender Weise den in Anhang 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 aufgeführten Datenanforderungen: a)bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme…
…Nachweisen des zollrechtlichen Status sind in Anhang B dieser Verordnung enthalten.*) (3) entfällt (*) (4) Die Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen nach Artikel 2 Absatz a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anmeldungen…
…Auskünfte (*) (Artikel 16 Absatz 1 und , Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte und Entscheidungen, die vZTA betreffen,entsprechenden Entscheidungen oder mit…
…36 Elektronisches System für Risikomanagement und Zollkontrollen (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit der Übermittlung risikobezogener Informationen zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission wird ein zu diesem Zweck nach Artikel 16…
…Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System zur Übermittlung und Speicherung folgender Informationen verwendet: a)Überwachungsdaten bezüglich der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren…
Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 147 Elektronische Systeme für Sicherheitsleistungen (Artikel 16 des Zollkodex) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen über Sicherheitsleistungen, die in mehreren Mitgliedstaaten verwendet…
…Verarbeitung und Speicherung der Angaben in den summarischen Eingangsanmeldungen und für den Austausch damit verbundener Informationen mit den Zollbehörden. (2) Abweichend von Absatz 1 verwenden die Mitgliedstaatenwird bis zum Zeitpunkt der Anpassungzur Einführung des darin genannten elektronischen Systems im Einklang mitgemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses…
Artikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) Zur Verarbeitung, zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, die elektronische, auf der Grundlage des Artikels 21a des Istanbuler Übereinkommens ausgestellte Carnet ATA betreffen, wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1…