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281 Treffer1548 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

23 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988) Rz 1183: Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aus den Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen (§ 87 EStG 1988) ersichtlich sein (vgl. VwGH 08.01.1963, 0947/61). Das Lohnkonto…

RAE Rz 850–8698. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) Rz 850: Der Abrechnungsbescheid stellt eine Entscheidung im Einhebungsverfahren dar. Durch den antragsabhängigen Abrechnungsbescheid wird über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber entschieden, ob und inwieweit eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch die Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist (VwGH…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…239 Abs. 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) zulässig (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0090). Ein…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…9.2003, 2000/14/0106). Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (VwGH 19.6.2002, 2002/15/0018; VwGH 24.2.2010, 2006/13/0112). Solche Einwendungen…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Hinweis "Keine UID angegeben". Verfügt der Leistungsempfänger nur über eine ausländische UID, ist diese anzugeben. Die Richtigkeit der UID muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden. Der Leistungsempfänger seinerseits ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung alle erforderlichen Merkmale (dh. auch seine eigene UID…

EStR 2000 Rz 2101–21236 Bewertung (§ 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), aus denen die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur abgeleitet werden können (ua. betreffend Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit usw.). Als spezieller Inventurgrundsatz ist insbesonders der Grundsatz der Nachprüfbarkeit anzusehen (VwGH 2.10.1964, 1179/63…

UZKArtikel 48 Nachträgliche Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit gegebenenfalls beigefügter Unterlagen überprüfen…

ZK-42003.3. UID-Nummern
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

UZK-IAArtikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Zollbehörden leisten einander Amtshilfe bei der Überprüfung der Richtigkeit der in Lieferantenerklärungen gemachten Angaben.

UZK-IAArtikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau (Artikel 191 des Zollkodex) (1) Überprüfen die Zollbehörden die Richtigkeit der Angaben in einer Zollanmeldung, vermerken sie den Umstand, dass eine Überprüfung stattgefunden hat, sowie die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei einer Teilbeschau werden die überprüften…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

ZT-70002.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

2.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten (1) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den handelsstatistischen Anmeldeformularen ist der zur handelsstatistischen Anmeldung Verpflichtete verantwortlich (§ 20 Abs. 1 HStG 1995). (2) Die ausgefüllten handelsstatistischen AnmeldescheineAnmeldeformulare sind von den Zollämtern unmittelbar der…

ZK-06126. Überprüfung der Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…

UP-65008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine EzU vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem anderen…

UP-52018. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

…anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Ursprungsprotokolls verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung (EzU) vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

UP-44048. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien28.06.2021

…der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

UP-71008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

…der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

ZT-250539.3. Prüfung der Echtheitsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Formelle Prüfung Die Echtheitsbescheinigung ist vor Anwendung des Kontingentzollsatzes auf ihre formelle und - soweit dies möglich ist - auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen. Die Echtheitsbescheinigung ist darauf zu prüfen -ob sie von einer zuständigen Behörde eines begünstigten Landes ausgestellt wurde (siehe Mitteilung der Europäischen…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…