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Findok · Richtlinien

ZT-2800

5. Zollämter

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0308-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2800

Wortlaut laut Findok

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0308-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0224-IV/8/2016
Stammnummer
71640
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF