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UZK-IAArtikel 240 Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 240 Entnahme von Mustern und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Beschließt die Zollstelle, Muster oder Proben zu entnehmen, so benachrichtigt sie den Anmelder. (2) Weigert sich der Anmelder, bei der Warenbeschau anwesend zu sein oder die von den Zollbehörden geforderte Unterstützung…

UZK-IAArtikel 241 Prüfung der Muster und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…

UZK-IAArtikel 242 Rückgabe oder Verwertung entnommener Muster und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zurückgegeben, es sei denn, a)die Muster oder Proben wurden durch die Analyse oder Prüfung zerstört; b)die Muster oder Proben müssen von den Zollbehörden einbehalten werden für i)weitere Prüfungen; ii)Berufungs- oder Gerichtsverfahren. (2) Beantragt der Anmelder keine Rückgabe der Muster oder Proben…

UZKArtikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Die Beförderung der Waren zum Ort der Beschau und zum Ort der Entnahme von Mustern und Proben sowie alle für die Beschau oder Entnahme erforderlichen Tätigkeiten werden vom Anmelder oder unter seiner Verantwortung…

UZKArtikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Wird nur ein Teil der mit einer Zollanmeldung angemeldeten Waren beschaut oder werden Muster und Proben entnommen, so gelten die Ergebnisse dieser Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für alle in derselben Anmeldung…

VB-02202.4. Entnahme von Proben
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.4. Entnahme von Proben (1) Erweist sich die Entnahme von Untersuchungsmustern als notwendig, ist die entnommene Menge unbedingt auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung von der Zollstelle in der Spalte "Zollabfertigung" zu vermerken und unter Anführung des Zwecks der Entnahme amtlich zu bestätigen. (2) Nach…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…132 Abs. 1 BAO sieben Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren. Da die Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen benützt werden (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992), unter anderem nur dann greift, wenn der entsprechende Nachweis gemäß § 45…

VB-03304.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben (1) Für die in Anlage 9 nach Typ und Größe festgelegten biologischen Proben können Genehmigungen und Bescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen: a)die durch das vereinfachte Verfahren begünstigten Personen und Einrichtungen…

LStR 2002 Rz 324–3275.9.4 Arbeitszimmer im Wohnungsverband
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.4 Arbeitszimmer im Wohnungsverband 5.9.4.1 Nichtabzugsfähigkeit Rz 324: Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften…

EStR 2000 Rz 1378–13805.5.7 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Routen Fahrten unternimmt, begründet mit dieser Fahrtätigkeit einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. auch Rz 309 der LStR 2002). Rz 1380: Bei einer Musikgruppe ist dies der Proberaum, sodass Fahrten zwischen den Wohnorten der Gruppenmitglieder und diesem Raum keine Reisen sind (VwGH 23.2.1994, 93/15…

UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…für die handelsüblichen Nebenleistungen, die bei Güterbeförderungen aus dem Inland in das Drittlandsgebiet oder durch das Inland oder bei den oben bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen oder Probeziehen; für die Besorgung der oben angeführten Leistungen.; für die Beschaffung von Genehmigungen, die sich unmittelbar auf…

EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…der jeweiligen Höhe den Beteiligungsansatz im Jahresabschluss (Spiegelbildtheorie); siehe Rz 2249 und 2341. Kauf unter aufschiebender Bedingung Rz 2157: Beim Kauf unter aufschiebender Bedingung (bspw. Kauf auf Probe) tritt Gewinnrealisierung erst mit Eintritt der Bedingung ein (VwGH 28.4.1967, 1818/66), es sei denn…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…anzusehen (OGH 17.11.1987, 5 Ob 358/87). Zu Teilleistungen in der Bauwirtschaft siehe Rz 2611 bis Rz 2618. 3.7.3. Kauf auf Probe Rz 427: Der Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe ist nach § 3 Abs. 7 UStG 1994 zu…

EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Testläufe Die mit Testläufen verbundenen Aufwendungen gehören nicht zu den Anschaffungsnebenkosten, und zwar unabhängig davon, ob der Probebetrieb vom Hersteller der Anlage selbst oder von betriebseigenen Arbeitskräften überwacht wird (VwGH 8.3.1994, 93/14/0179). Sie sind ausnahmsweise dann zu den Anschaffungsnebenkosten zu rechnen…

UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen, Probeziehen oder Anmelden zur Abfertigung zum freien Verkehr; für die Besorgung der oben angeführten Leistungen; für Vermittlungsleistungen, für die die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1…

VB-0330Anlage 9
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

…Krankheitstest/-Diagnose, einschließlich Serologie | inneres Gewebe (botanisch oder zoologisch), fixiert | Gewebe (5 mm3 - 25 mm3) auf einem Fixier- oder Glasobjektträger für histologische Untersuchungen mit einer ± 5um-Probe aus fixiertem Gewebe | Mikrobiologie und Toxikologie zum Nachweis von Organismen und Giften; taxonomische Forschung; biomedizinische…

ZK-20309. Wirtschaftsfördernde Befreiungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Waren, deren Warenwert nach Art. 1 Nr. 48 UZK-DA 22 Euro je Warengruppe nicht übersteigt oder die unbrauchbar gemacht wurden bzw. die erkennbar nur als Warenmuster oder -proben verwendet werden können (beispielsweise Hemd ohne Rückenteil, vordere Hälfte einer Krawatte, Stoffmusterblock, Parfumphiole). Für die Anwendung…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben nach Artikel 188 Buchstabe d des Zollkodex…

UZKAbschnitt 7 Warenkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Die Zollbehörden können alle Zollkontrollen durchführen, die ihres Erachtens erforderlich sind. Zu diesen Zollkontrollen gehören insbesondere die Beschau der Waren, die Entnahme von Proben und Mustern, die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Anmeldung oder Mitteilung gemachten Angaben sowie des Vorhandenseins, der Echtheit…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c)eine Beschau der Waren vornehmen, d)Muster und Proben zur Analyse oder eingehenden Prüfung entnehmen.