§ 14 Altlastensanierungsgesetz - Prioritätenklassifizierung Entsprechend der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und den in § 14 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien erfolgt eine Prioritätenklassifizierung und Einstufung einer Altlast nach ihrem Gefährdungsgrad und der Dringlichkeit der erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Es werden drei Prioritätenklassen unterschieden. Ein Vorschlag für die jeweilige Zuordnung…
…Arbeitsprogramm für die Entwicklung und Einführung der elektronischen Systeme nach Artikel 16 Absatz 1. (2) Für das Arbeitsprogramm gemäß Absatz 1 gelten folgende Prioritäten: a)harmonisierter Informationsaustausch auf der Grundlage international anerkannter Datenmodelle und Nachrichtenformate, b)Neuordnung der Arbeitsabläufe beim Zoll und bei zollrelevanten Prozessen…
…Vertragsparteien die allgemeine Durchführung und Verwaltung der Überprüfung erörtern, unter anderem den voraussichtlichen Arbeitsanfall und die Prioritäten. Bei einem außergewöhnlichen Anstieg der Ersuchen beraten die Zollbehörden der Vertragsparteien über die Aufstellung von Prioritäten und erwägen Schritte zur Bewältigung des Arbeitsanfalls, wobei sie operative Erfordernisse berücksichtigen. …
…Entscheidungen über a)die einheitliche Verwaltung der Ursprungsregeln einschließlich der zolltariflichen Einreihung und der Zollwertfragen im Zusammenhang mit diesem Protokoll, b)Fach-, Auslegungs- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit diesem Protokoll oder c)die Prioritäten bezüglich der Ursprungskontrollen und anderer, sich aus den Ursprungskontrollen ergebender Fragen.
…Entnahme von Proben) zu dulden. §§ 16 Abs. 2 Altlastensanierungsgesetz 16 Abs. 2 verpflichtet weiters, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prioritätenklassifizierung, der Sicherung oder Sanierung sowie der Überwachung einer Altlast zu dulden. Die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses ist auch gemäß § 122 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
…4 Altlastensanierungsgesetz subsidiär. Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen gemäß § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ALSAG sind nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung vorzunehmen, wobei keine über den Ertrag der Altlastenbeiträge hinausgehende Belastung für den Bund entstehen darf. Eine Ersatzpflicht gemäß § 18 Abs. 2 Altlastensanierungsgesetz kommt in jenen Fällen in Betracht…
…weiter verarbeitet werden kann, in der e-zoll-Anwendung nachträglich storniert wird. 6.2. Versandanmeldung Der Verwendung des Einheitspapiers soll bei der Anwendung des Betriebskontinuitätsverfahrens erste Priorität eingeräumt werden. Die Versandanmeldung ist gemäß den bisherigen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen (Exemplare 1, 4 und 5…
…| Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ, mit Diamanten), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen Anlage 21 Liste der Güter und Technologien von gemeinsamer hoher Priorität gemäßnach Artikel 1e, Artikel 1f, Artikel 8g und Artikel 8ga der Verordnung (EU) Nr. 765…
…11 | Prioritätsbelege, je Beleg | 75 Euro 10.9.2. Befreiungen Rz 551: Wird vom Patentamt zur Geltendmachung von Prioritätsrechten in anderen Ländern gleichzeitig die Herstellung mehrerer Abschriften (Prioritätsbelege) von Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen begehrt, so ist die Gebühr nur für eine Abschrift (Prioritätsbeleg) zu…
…1 Abs. 1 bis 3 sowie die Anlagen 1 und 5 der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003; 4.die Verordnung über die Ausweisung von Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen (Altlastenatlas-VO), BGBl. II Nr. 232/2004; 5.die Verordnung über Jahresabfallbilanzen (AbfallbilanzV), BGBl…
…1970). Der Tag der Patentanmeldung sowie ein allfälliger früherer Beginn des Prioritätsrechtes sind ua. aus der österreichischen Patentschrift zu ersehen. Liegt der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ein ausländisches Patent zu Grunde, hat der Steuerpflichtige den Beginn des Prioritätsrechtes nach den Bestimmungen jenes Staates nachzuweisen, in…
…keinesfalls jedoch an Team- oder Mitarbeiterpostkörbe. Als einheitlicher Betreff ist "e-zoll-STAMMDATENBLATT" anzugeben sowie der Dringlichkeitsvermerk (Priorität der E-Mail) auf hoch zu setzen. Bei Übermittlung der Stammdatenblätter mittels Telefax ist unbedingt ein Deckblatt (Standarddeckblatt) mit dem vorstehend angeführten Betreff zu verwenden. 1.2…