15.4.5.14 Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich Rz 985: Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich sowie die von ihnen im Ausland beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte sind in den Organismus der Kammer eingegliedert und verpflichtet, den entsprechenden Weisungen zu folgen. Die Handelsdelegierten sind Auslandsbeamte im Sinne des § 92…
…Information bzw. zur Erteilung von Auskünften. (2) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen alle Waren, das sind bewegliche Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft verbracht werden. (3) Die handelsstatistische Anmeldung der Waren erfolgt durch den umsatzsteuerpflichtigen Auskunftspflichtigen. Dieser…
…Länder und Gebiete und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten ("Geonomenklatur") (ABl. Nr. L 354 vom 14…
…Erhebungsgebiet der Gemeinschaft verbracht werden: Überführung in denÜberlassung zum zollrechtlich freien Verkehr; einschließlich Endverwendung. aktive Veredelung; Umwandlungsverfahren. (3) Ausgenommen von der handelsstatistischen Anmeldung sind die in der Befreiungsliste genannten Waren (VO (EU) Nr. 113/2010, Anhang I) und die unterhalb der statistischen Schwelle liegenden Waren…
…I Nr. 104/2019. (2) die gemäß den § 1 und § 11 Abs. 2 HStG 1995 erlassene Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über Schwellenwerte bei der handelsstatistischen Anmeldung, Handelsstatistikverordnung 2009 - HStatVO 2009, BGBl. II Nr. 306365/20092012 und BGBl. II Nr. 233/2014…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
…der Union, in denen unterschiedliche Steuervorschriften gelten, für die Statisitk des Einfuhrmitlgiedstaats verwendet werden. (4) Für die handelsstatistische Anmeldung sind für die zollrechtliche Bestimmung die Weisungen zu Feld 37 imAnhang B Anhang 38 der VODelegierten Verordnung (EWGEU) Nr. 24542015/932446 der Kommission vom 228. Juli…
…ausgefüllten handelsstatistischen AnmeldescheineAnmeldeformulare sind von den Zollämtern unmittelbar der Bundesanstalt Statistik Österreich einzusendenzu übermitteln, sofern die Daten nicht mittels automationsunterstützt auswertbarer Datenträger oder im Rahmen eines Datenverbundes der Bundesanstalt Statistik Österreich bekannt gegeben werden (§ 21 Abs. 1 HStG 1995). (3) Die Zollämter haben die handelsstatistischen…
…Gemeinschaft und VO(EG) Nr. 471/2009 des Handels zwischen ihren Mitgliedstaateneuropäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Aktualisierunge des Verzeichnisses der Länder und Gebiete und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13…
…siehe dazu Rz 4109 ff), höchstens jedoch 5.825 Euro jährlich. Damit sind "abpauschaliert": eigene Tagesgelder des Handelsvertreters, nicht jedoch Tagesgeldersätze, die vom Handelsvertreter an für ihn tätige Personen geleistet werden; Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten); Ausgaben anlässlich der Bewirtung…
Artikel 202 Handelspolitische Maßnahmen (1) Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach Artikel 86 Absatz 3, so kommen dieselben handelspolitischen Maßnahmen zur Anwendung wie bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, die in…
2. Allgemeine Überwachungsmaßnahmen des Handels 2.1. Unterlagen und Kennzeichnung (1) Die Wirtschaftsbeteiligten müssen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 alle Einfuhren und alle Ausfuhren von Drogenausgangsstoffen - mit Ausnahme von Drogenausgangsstoffen der Kategorie 4 (siehe Anlage 1, Punkt 1) - sowie alle Vermittlungsgeschäfte…
…Tauschen oder Austauschen), Vorrätighalten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A verboten. (2) Ausnahmen von den Handelsverboten des Artikels 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Arten des Anhangs A bestehen, wenn die Vollzugsbehörde (siehe https://cites…
3.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 382: Ab 1.1.20211.7.2021 werden Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (in weiterer Folge: "Plattformen"), die Umsätze gemäß § 3 Abs. 3a UStG 1994 unterstützen, für umsatzsteuerliche Zwecke selbst zum Steuerschuldner. Dh. die Plattform…
13.12. Kontingente auf Grund autonomer Handelspräferenzen Laut Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) dürfen Kontingente auf Grund autonomer Handelspräferenzen nur angewandt werden, wenn das Feld 7 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung den Vermerk "Autonomous trade…
4.3.2. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs B (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf (einschließlich Vermieten, Tauschen oder Austauschen…
0. Übersicht Die Arbeitsrichtlinie Handelsstatistik regelt die statistische Anmeldung im Handel mit Drittstaaten und gibt auch eine Information über die statistische Anmeldung im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Arbeitsrichtlinie »Handelsstatistik (ZT-7000») stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend der Handelsstatistischen Anmeldung im Extra- und Intrahandel dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
…als "ZKUZK-DVODA", das Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), die Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung Soweit Verordnungen der Gemeinschaft, Bundesgesetze…
2.2.5. Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen in der Ausfuhr Die Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen in der Ausfuhr im Sinn des Kapitels 98 der KN, somit nur bei Überschreiten eines statistischen Gesamtwertes von Euro (€) 3,0 Mio., ist nur mit Bewilligung des zuständigen Zollamtes zulässig. Zuständig…