…Einrichtung der Berufsvertretung haben oder eine Selbstversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung eingehen. 5.5.1.4.2 Steuerliche Leitlinien Rz 1253: Machen gesetzliche berufliche Vertretungen von der Möglichkeit des Opting-Out Gebrauch und liegt ein Bescheid des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vor…
…Abs. 5 und 5a des Tierärztegesetzes entsprechen, ist eine Klärung durch Rückfrage beim Amtstierarzt der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde herbeizuführen. Sollte der örtlich zuständige Amtstierarzt nicht erreichbar sein, wäre der mitgeführte Arzneimittelbestand aufzulisten und per Telefax an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und FrauenKonsumentenschutz…
…Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel | siehe Abschnitt 6.1.4. und Abschnitt 6.2.4. | 7059 | Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.1…
…eine Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen (zB Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). Die Zollämter führen eine Aufstellung der Instrumente oder Apparate, Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge, deren Preis oder Zollwert 5.000 Euro übersteigt und für die die Abgabenbefreiung gewährt oder abgelehnt wurde…
2.2. Einfuhrbeschränkungen (1) Die Einfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 und psychotropen Stoffen der Anlage 2 ist verboten, sofern nicht eine Einfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorliegt (§ 25 Abs. 1 der Suchtgiftverordnung bzw. § 12 Abs. 1 der Psychotropenverordnung). (2…
…Gleichzeitig ist auch eine allenfalls vorgelegte Ausfuhrbewilligung des Versandlandes einzuziehen. (6) Die eingezogenen Bewilligungen sind am 1. und 16. jeden Monats - und zwar jeweils die im vorangegangenen halben Monat eingezogenen Bewilligungen - an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung IX/A/9…
…auch wenn die Bewilligung nicht erschöpft ist, einzuziehen. Für die Ablieferung der eingezogenen Bewilligungen an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gelten die unter Abschnitt 2.3. Abs. 6 genannten Bestimmungen entsprechend. (7) Beim Anlegen von Nämlichkeitszeichen ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen.
…der Union 5.1. Besondere Beschränkungen (Schutz- und Sperrmaßnahmen im IGH) (1) In diesem Abschnitt sind jene Waren behandelt, für die die Kommission oder die Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz besondere Schutz- und Sperrmaßnahmen im IGH angeordnet hat. Diejenigen Waren…
…zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Teilnahme am…
4. Ausfuhr 4.1. Ausfuhrbeschränkungen Die Ausfuhr (siehe Abschnitt 1.4.) von Suchtgiften der Anlage 1 und psychotropen Stoffen der Anlage 2 ist verboten, sofern nicht eine Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Muster siehe Anlage 5) vorliegt (§ 25 Abs. 1…
…zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Teilnahme am…
…in der Einfuhrbewilligung genannten Empfänger unter Angabe von Art und Menge sowie unter Bezugnahme auf die Einfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zurückgestellt werden; die zurückgestellte Menge ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schriftlich bekannt zu geben.
…Soll eine zur Durchfuhr bestimmte Sendung im Versandverfahren in ein anderes Bestimmungsland als das in der Ausfuhrbewilligung des Versandlandes bezeichnete Bestimmungsland weitergeleitet werden, so ist eine Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beizubringen. In diesem Fall ist nach Abschnitt 4 vorzugehen.
…Versandlandes bezeichnete Bestimmungsland geleitet werden soll. (3) Bei gebrochener Durchfuhr muss bei der Abfertigung zur (Wieder-) Ausfuhr neben der Ausfuhrbewilligung des Versandlandes eine Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorliegen. (4) Die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes begleitet die Sendung in das Bestimmungsland.
…4.1. und Abschnitt 4.2. vorzugehen. (2) Erfolgte die Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten bei einer Innerlandszollstelle, ist zu prüfen, ob Blatt 3 der Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorliegt. (3) Fehlt diese Ausfuhrbewilligung oder ergibt ihre Überprüfung eine Beanstandung, so…
…zur Ausfuhr gelangende Menge ebenfalls auf den Blättern 3 und 4 der Ausfuhrbewilligung zu vermerken. Das Blatt 3, welches die Sendung bis zum Bestimmungsort begleiten muss, ist der Sendung anzuschließen. Das Blatt 4 ist vom Exporteur dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz…
…der Beauftragte niedergelassen ist (siehe Anlage 3). (2) In Österreich wird diese Erlaubnis durch die Abteilung VI/A/6 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erteilt. (3) Die Erlaubnis ist auf einem Vordruck, der dem Muster gemäß Anlage 2 Muster 1 entspricht…
…zu lassen, ob ein Suchtmittel vorliegt. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann auch direkt mit der Suchtmittelüberwachungsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung IX/A/9 (Angelegenheiten Drogen und Suchtmittel, neue psychoaktive Substanzen), Radetzkystraße 2, 1030 Wien - allenfalls i.k.W. (Telefon…
…3 Psychotropenverordnung). (2) Für die Einlagerung in ein Zolllager oder in eine Freizone ist keine besondere Bewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz notwendig; die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldungder Zollanmeldung im elektronischen Abfertigungssystem "7044")…
…für die zollamtliche Abfertigung bestimmte (schraffierte) Spalte "Zollabfertigung" auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung leer. Das Blatt 3 der Einfuhrbewilligung ist durch den Empfänger zusammen mit allenfalls miteingelangten Ausfuhrbewilligungen des Versandlandes dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung IX/A/9, 1030 Wien…