Findok · Richtlinien
VB-0220
4.5. Zolltarif und Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem
geltende FassungRichtlinie2026-0.594.716gilt ab 13.07.2026
Inhaltsverzeichnis der VB-0220
Wortlaut laut Findok
4.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhrim elektronischen Abfertigungssystem
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten
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Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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7040
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Bewilligung nach dem Suchtmittelgesetz
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siehe Abschnitt 4.2.
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7043
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BestätigungBestätigung des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel
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siehe Abschnitt 6.1.4. und Abschnitt 6.2.4.
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7059
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Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst
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Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.1.1., Abschnitt 6.1.2., Abschnitt 6.1.3., Abschnitt 6.1.5., Abschnitt 6.1.6., Abschnitt 6.2.1., Abschnitt 6.2.2, Abschnitt 6.2.3., Abschnitt 6.2.5. und Abschnitt 6.2.6. oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.5. und Anlage 3
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.594.716
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0020-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27030
- Enthalten in Fassung
- 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 13.07.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF