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Findok · Richtlinien

VB-0220

4.5. Zolltarif und Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem

geltende FassungRichtlinie2026-0.594.716gilt ab 13.07.2026

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Wortlaut laut Findok

4.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhrim elektronischen Abfertigungssystem (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7040 | Bewilligung nach dem Suchtmittelgesetz | siehe Abschnitt 4.2. | 7043 | BestätigungBestätigung des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel | siehe Abschnitt 6.1.4. und Abschnitt 6.2.4. | 7059 | Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.1.1., Abschnitt 6.1.2., Abschnitt 6.1.3., Abschnitt 6.1.5., Abschnitt 6.1.6., Abschnitt 6.2.1., Abschnitt 6.2.2, Abschnitt 6.2.3., Abschnitt 6.2.5. und Abschnitt 6.2.6. oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.5. und Anlage 3

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.594.716
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
24 (geltend: 24)
Gültig
13.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF