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UZK-TDAAnlage B5 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B1 und B3 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anlage B5 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B1 und B3 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. Felder für die Beteiligten…

UZK-TDAAnlage B6 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B2 und B4 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anlage B6 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B2 und B4 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1/6) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. Felder für die…

NeuFöR Rz 27–281.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…

VS-10007.2.2.3. Aufzeichnungspflichten
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

7.2.2.3. Aufzeichnungspflichten Die VSt-Ges beinhalten jeweils eigene Aufzeichnungsvorschriften für die unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten. Die Eintragungen in die Aufzeichnungen sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnenden Ereignisses vorzunehmen, spätestens jedoch am zweiten darauffolgenden Werktag (Abschnitt 6.1.2.1.). Die Aufzeichnungen sind…

UZK-TDAAnhang 11 Ladeliste
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 11 Ladeliste | Laufende Nr. | Zeichen, Nummern, Zahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung | Versendungsland/Ausfuhrland | Rohmasse (kg) | Raum für amtliche Eintragungen |   |   |   |   |   |   |   |   |   |…

UZK-DATitel II Anmerkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Exemplaren, die für die Anwendung des Unionsversandverfahrens benötigt werden. Die Vordrucke dürfen weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die unzutreffenden Daten gestrichen und gegebenenfalls die gewünschten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede derartige Änderung muss von dem, der sie vorgenommen hat, bestätigt…

UZK-DAAnhang 52-01 EU-Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Anhang 52-01 EU-Vordruck 302 (1) Der EU-Vordruck 302 muss dem Muster in diesem Anhang entsprechen. (2) Der EU-Vordruck 302 muss in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. (3) Werden die Eintragungen handschriftlich gemacht, so müssen sie deutlich lesbar sein. (4) Jeder…

NeuFöR Rz 152–1536.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…

LStR 2002 Rz 122431.2 Inhalt des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Jänner 2019 besteht der Lohnzettel nur aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil (Formular L 16). Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Formular auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszustellen. Auf dem Lohnzettel sind insbesondere die VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers und die VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer des (Ehe)Partners…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Geburten, Aufgebote, Trauungen, Eintragungen einer Partnerschaft und Sterbefälle. Unter diesen Tatbestand fallen somit jedenfalls Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR). 10.3.1.1. Auszüge Rz 341: Auszüge im Sinne dieser Bestimmung sind amtlich angefertigte Abschriften oder Teilabschriften aus amtlichen Unterlagen und amtlich verwahrten Privatunterlagen…

GebR 2025 Rz 530–53410.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sowie als Passersatz der Personalausweis und der sonstige Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein) 10.8.1.1. Umfang der Gebührenpflicht Rz 531: Gebührenpflicht begründen Reisedokumente und Eintragungen in diese nach § 14 TP 9 Abs. 1 Z 1 bis 8 GebG mit unterschiedlichen Tarifen anlässlich der Ausstellung…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…steht nicht zu, wenn der Nachweis über die Verwendung (§ 45 Abs. 6 KFG 1967) nicht geführt wird, erforderliche Eintragungen nicht vorgenommen werden oder die Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) nicht beigebracht werden können. Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sind gemäß § 132 Abs. 1 BAO sieben…

ZK-22606.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Nachprüfungsersuchen (siehe Formular Datenbank Set 90), auf dem der Grund für die Prüfung anzugeben ist. Zweck und Vorgehensweise der Nachprüfung Das Nachprüfungsverfahren dient der Prüfung der Echtheit und Richtigkeit der Eintragungen und Stempelabdrucke auf den Exemplaren der Versandanmeldung; geprüft werden auch die Angaben zum Versandverfahren…

UZK-TDAAnlage C1 Merkblatt zum Einheitspapier
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Exemplaren, die für die Anwendung des Unionsversandverfahrens benötigt werden. Die Vordrucke dürfen weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die unzutreffenden Angaben gestrichen und gegebenenfalls die gewünschten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede derartige Änderung muss von dem, der sie vorgenommen hat, bestätigt…

KRL 20122. Rechtliche Grundlagen
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

…zu führenden Bücher und Aufzeichnungen, sowie die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden…

VB-0400Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…Farbe) zu verwenden, das bei Einwirkungen von chemischen Reagenzien (Alkali, Säuren, Bleichlaugen und organische Lösungsmittel) die Farbe ändert. Nachträgliche Eintragungen, insbesondere Eintragungen von Schusswaffen und die einmalige Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses, erfolgen durch Neuausdruck des Europäischen Feuerwaffenpasses aus dem ZWR. [Grafik]   [Grafik]   Europäische…

EStR 2000 Rz 4251–425811.4 Allgemeines zur Gastgewerbe-, Lebensmittelhändler- und Drogistenpauschalierung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…die Aufbewahrungspflicht der dazugehörenden Belege nach § 132 BAO. Dies gilt nicht für jene Belege, die die Grundlage für Eintragungen in das Wareneingangsbuch darstellen (zur vereinfachten Führung des Wareneingangsbuches nach den Verordnungen betreffend Gastgewerbe und Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler siehe Rz 4309 f und Rz 4321 f.

EStR 2000 Rz 4307–430911.5.5 Voll abzugsfähige Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…132 BAO). Rz 4309a: Als Warengruppen kommen insb. folgende in Betracht: Küche, Brot und Gebäck, Speiseeis, Heißgetränke, Bier, Wein, Spirituosen, alkoholfreie Getränke, Rauchwaren, Hilfsstoffe, Sonstige Wareneinkäufe. Belege, die Grundlage für Eintragungen in das Wareneingangsbuch sind, sind gemäß § 132 BAO sieben Jahre aufzubewahren. 11.5.8…