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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Anhang 52-01 EU-Vordruck 302

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.07.2020

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Anhang 52-01 EU-Vordruck 302 (1) Der EU-Vordruck 302 muss dem Muster in diesem Anhang entsprechen. (2) Der EU-Vordruck 302 muss in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. (3) Werden die Eintragungen handschriftlich gemacht, so müssen sie deutlich lesbar sein. (4) Jeder EU-Vordruck 302 trägt zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch aufgedruckt sein kann. (*) [Grafik]     [Grafik]   [Grafik]   (*)Verordnung (EU) 2020/877 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2020, ABl. Nr. L 203 vom 26.06.2020 S. 1

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.07.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF