Findok · Richtlinien
GebR 2025 Rz 530–534
10.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinie2025-0.288.445gilt ab 01.04.2025
Inhaltsverzeichnis der GebR 2025
Wortlaut laut Findok
10.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
10.8.1. Gegenstand der Gebühr
Rz 530:
Der Gebühr für Reisedokumente unterliegen nur die in § 14 TP 9 GebG taxativ aufgezählten Schriften:
als Reisepass der gewöhnliche Reisepass, der Fremdenpass und der Konventionsreisepass sowie
als Passersatz der Personalausweis und der sonstige Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein)
10.8.1.1. Umfang der Gebührenpflicht
Rz 531:
Gebührenpflicht begründen Reisedokumente und Eintragungen in diese nach § 14 TP 9 Abs. 1 Z 1 bis 8 GebG mit unterschiedlichen Tarifen anlässlich
der Ausstellung (Z 1, 2, 2a, 3, 4 und 4a)
der Erweiterung des Geltungsbereiches (Z 5) und
sonstiger über Antrag erfolgter Änderungen oder Ergänzungen (Z 7)
der Ausstellung eines Identitätsausweises (Z 8).
Rz 532:
Die nachträglichen Eintragungen gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 Z 5 und Z 7 GebG begründen jede für sich Gebührenpflicht, auch wenn gleichzeitig mehrere Eintragungen erfolgen. Bei sonstigen Änderungen und Ergänzungen gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 Z 7 GebG ist die Gebühr ohne Rücksicht auf deren Anzahl nur einmal zu entrichten.
Rz 533:
Sind Änderungen nach den passrechtlichen Vorschriften nur im Wege einer Neuausstellung eines Reisepasses möglich, dann fällt die Gebühr für den Reisepass gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 GebG an.
Rz 534:
Ein nach § 10 Passgesetz 1992 ausgestellter weiterer Reisepass unterliegt ebenfalls der Gebührenpflicht nach § 14 TP 9 Abs. 1 GebG.
Normen und Schlagworte
- § 14 TP 9 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 10 Passgesetz 1992, BGBl. Nr. 839/1992
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.288.445
- GZ der Erstfassung
- 2025-0.125.283
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 24/2025
- Stammnummer
- 83420
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.04.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF