…Reisegut Das Einfuhrverbot von Golderzeugnissen (siehe Abschnitt 3A.6.1.) des KN-Codes 7113 und 7114 (siehe Anhang XXVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Anlage 13) gilt nicht für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die in die Europäische Union reisen oder von deren mitreisenden…
…Y961Y920" ("Güter, ausgenommen dieAndere Waren als in Anhang IX (Gold, Edelmetalle und Diamantenden an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt) der VO (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter") zu verwenden. 3L3.8. Einfuhr von StatuenLuxuswaren 3L3.8.1.1. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art.13 10 Abs. 1…
…Einfuhrverbot von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (1) Gemäß Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 und Art. 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2023/2147 werden alle Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Anhang I der Verordnungen aufgeführten natürlichen…
…zu erwerben, einzuführen oder zu befördern 3A.8. Einfuhrverbot von in Anhang VIII und Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angeführten Gütern und Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen (1) Gemäß Artikel 23 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 dürfen…
…der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 gilt das Einfuhrverbot von Golderzeugnissen (siehe Abschnitt 3A.10.1.) des Anhangs XXII (Anlage 13) nicht für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die in die Europäische Union reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen, sofern sich diese Waren im…
…Einfuhrverbote. 3A.2. Einfuhr von Gold, Edelmetallen und Diamanten 3A.2.1. Einfuhrverbot Hinweis: Die Anwendung dieser Bestimmung wurde mit VO (EU) 2025/1098 vom 28. Mai 2025 aufgehoben (Art. 12 der VO (EU) Nr. 36/2012). 3A.3. Einfuhr von Rohöl sowie Erdölprodukten Hinweis…
…Anhang XI Teil A und Anhang XII der Verordnung (EU) 2019/2072) Auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 bestehen für die in dieser Anlage angeführten Waren die hier näher bezeichneten Beschränkungen. In der Spalte "Beschränkungen" werden folgende Abkürzungen verwendet: EV Einfuhrverbot in die Union…
…XXVI - Gold und Golderzeugnisse gemäß Artikel 3o Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver | 7112 91 | Abfälle und Schrott von Gold…
…2009), BGBl. I Nr. 16/2010; 2.die - gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 als Bundesgesetz geltende - Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus, BGBl. Nr. 248/1996. 0.2. Aufgaben der Zollverwaltung (1) Neben den in § 6 Abs. 1 ZollR…
…erläutert. (2) Die Einfuhr von Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG…
Anlage 2 Einfuhr von getrockneten Bohnen mit Ursprung in Nigeria 20.0. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für das in dieser Anlage behandelte Einfuhrverbot ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren…
3. Einfuhr 3.1. Einfuhrverbot von Holzkohle (1) Gemäß Artikel 3b der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 ist es verboten, a)Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst) des KN-Codes 4402 in die Union einzuführen, sofern es sich um ein Ursprungserzeugnis Somalias…
…als ob sie der Maßnahme unterliegen. 3A.4. Einfuhrabfertigung (1) Die Einfuhr von Verteidigungsgütern unterliegt - sofern kein Einfuhrverbot besteht - einer Einfuhrgenehmigungspflicht. (2) Die Genehmigung wird schriftlich oder in elektronischer Form von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erteilt, in dem der Einführer seinen Geschäfts- oder Wohnsitz…
…Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren. 3A3.2.1. Einfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr…
…einzuführen oder zu kaufen, wenn diese ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt worden sind. 3A.1.2. Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus anderen Drittländern unter Verwendung russischer Vormaterialien des Anhanges XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ab 30. September 2023 …
…geltende Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus, BGBl. Nr. 248/1996, darstellen und damit gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) VB-0331…
…müssen und b)Behälter die wieder aufgefüllt werden könnten, aber eingeführt werden, ohne dass Vorkehrungen für ihre Rückgabe zwecks Wiederauffüllung getroffen wurden. Hinweis: Das Einfuhrverbot von nicht wieder auffüllbaren Behältern gemäß Abs. 1 gilt auch für die besonderen Verfahren! (2) Das Verbot gemäß Artikel 11…
…Einfuhr von wirtschaftlichen Ressourcen mit Einfuhrgenehmigung (1) Gemäß Artikel 3, Artikel 4 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/1770 gilt das Einfuhrverbot nach Abschnitt 3A.2.1. nicht für bestimmte eingeschränkte Zwecke. In diesen Fällen kann die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen und Gelder genehmigt werden…
3. Ausnahmen Eine Registrierung und deren Nachweis bei der Zollabfertigung sind nicht erforderlich für: a)Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden; b)Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen; c)Münzen; d)Barren; e)Rohmaterialien…
…Fall der Dokumentenartencode N941 ("Embargogenehmigung") zu verwenden - außerdem ist die Nummer der Einfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. zu verwenden. 3B.2. Einfuhrverbot bei Zurverfügungstellung von Geldern an bestimmte Personen, Organisationen, Einrichtungen (1) Gemäß Art. 2 Abs…