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UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…ein den Werkverträgen zuzurechnender Beförderungsvertrag in allen jenen Fällen vor, in welchen zwischen dem Auftraggeber und dem Beförderungsunternehmer eine Einigung über die Beförderung von Personen (oder Gütern) von einem bestimmten Ort zu einem anderen bestimmten Ort erzielt wird. Bei einem Beförderungsvertrag erhält daher der Auftraggeber…

UStR 2000 Rz 143910.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…

UStR 2000 Rz 2996–302723.4. Reisevorleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von Bussen Rz 3001: Die Überlassung eines Omnibusses an einen Unternehmer für Fahrten im Gelegenheitsverkehr oder im Linienverkehr kann aufgrund eines Miet- oder Beförderungsvertrages erfolgen. Nur wenn ein Beförderungsvertrag vorliegt, kann es sich um eine Reisevorleistung im Sinne…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Begriff der Miete bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz 1952: Nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind jene Vorsteuern, die auf Leistungen auf Grund eines Beförderungsvertrages entfallen. Der Vorsteuerabzug für unternehmerisch bedingte Taxifahrten steht daher zu. Randzahlen 1953 bis 1979: derzeit frei. 12.2…

ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

3a.10. Ort der Beförderungsleistung 3a.10.1. Personenbeförderung Rz 640e: Eine Personenbeförderungsleistung wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das…

GK-04102.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

GK-04102.2. Bilaterale Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

2.2. Bilaterale Vereinbarungen 2.2.1. Genehmigungspflicht (1) Jeder Gelegenheitsverkehr, der von Busunternehmern durchgeführt wird, die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

UZK-DAArtikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…

UZK-DAArtikel 112a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Schienenweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…

UZK-DAArtikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Luftweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder mehrere zusätzliche Beförderungsverträge geschlossen…

GK-04102.2.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…in der die Fahrgäste aufgenommen werden, in Gruppen zusammengefasst sind, auf Grund von Beförderungsverträgen, die vor ihrer Ankunft auf dem Gebiet der letztgenannten Vertragspartei geschlossen wurden, oder vorher von demselben Verkehrsunternehmer bei einer Absetzfahrt (Abschnitt 1.2.3.) in das Gebiet der Vertragspartei gebracht worden…

GK-04102.3.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…und in einer anderen als der, in der die Fahrgäste aufgenommen werden, in Gruppen zusammengefasst sind, auf Grund von Beförderungsverträgen, die vor ihrer Ankunft auf dem Gebiet der letztgenannten Vertragspartei geschlossen wurden, und in das Gebiet der Vertragspartei gebracht, in der der Verkehrsunternehmer niedergelassen ist…

GK-04002.5. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre (Abschnitt 1.2.). (2) Neben der Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) sind als Nachweise mitzuführen: in den Fällen des Abs. 1 lit. a die dort erwähnte Kopie des Beförderungsvertrages, in den Fällen des Abs. 1 lit. b ein Fahrtenblatt (Abschnitt 1.6.).

GK-04003.2. Kabotagefreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…durchgeführt werden. (2) Als Nachweise sind mitzuführen: in den Fällen des Abs. 2 lit. a die Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.), eine Kopie des Beförderungsvertrages und ein Fahrtenblatt (siehe Abschnitt 2.6.), das als monatliche Aufstellung zu führen ist; in den Fällen des Abs. 2 lit…

VB-02201.3. Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

…relevant, suchtmittelrechtlich Durchfuhr); 4)Beförderung von Suchtmitteln aus einem Drittland über österreichisches Bundesgebiet in ein anderes Drittland (zollrechtlich Durchfuhr, suchtmittelrechtlich Durchfuhr). (2) Im Luftverkehr gilt eine ungebrochene Durchfuhr aber auch dann als gegeben, wenn Suchtmittelsendungen im Rahmen eines durchgehenden Beförderungsvertrages in Österreich lediglich umgeschlagen werden.

GK-04201.2.3. KABOTAGE
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…mitzuführen: in den Fällen des Abs. 2 lit. a die Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 1.2.2.), eine Kopie des Beförderungsvertrages und ein Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 der Kommission (Muster Anlage 5), das als monatliche Aufstellung zu führen ist; in den Fällen des…