2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
…Absätzen 2 bis 5 an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. (2) Die Zollbehörden bewilligen den Standardaustausch auf Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. (3) Die…
…die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr handelspolitische Maßnahmen festgelegt sind, gelten diese Maßnahmen nicht für zum zollrechtlich freien Verkehr überlassene Veredelungserzeugnisse nach pV, wenn: die Veredelungserzeugnisse weiterhin (nichtpräferenzielle) Ursprungswaren der Union sind, die pV in einer Ausbesserung, einschließlich des Standardaustauschs gemäß Art. 261 UZK besteht…
…Zu den Abweichungen betreffend die Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 2.4.). (5) In bestimmten Fällen der Ausbesserung und Instandsetzung im Drittland kommt nur eine teilweise Befreiung für Rückwaren in Betracht (siehe Abschnitt 2.5.5.2.). (6) Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten in Bezug auf die Befreiung…
…aus einem unzulässigen Material (dehnbar) gefertigt. Der Riemen ist nicht aus einem Stück gefertigt. Die Schutzdecke weist einen größeren Riss auf. Die Ausbesserung der Schutzdecke wurde an deren Außenseite vorgenommen. Bereich Befestigung (Verschluss-Seil zur Befestigung der Schutzdecke): Die Hohlniete zum Befestigen der Zwinge (durch…
…folgenden Vorgänge betrifft: a)Veredelung von Waren, die nicht in Anhang 71-02 geführt werden; b)Ausbesserung; c)nach den Anweisungen und für Rechnung eines außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Auftraggebers durchgeführte Veredelung von Waren, die dem Inhaber mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt…
…so gelten diese Maßnahmen nicht für zum zollrechtlich freien Verkehr überlassene Veredelungserzeugnisse nach passiver Veredelung, wenn: a)für die Veredelungserzeugnisse weiterhin der Ursprung in der Union im Sinne des Artikels 60 gilt, b)die passive Veredelung in einer Ausbesserung, einschließlich des Standardaustauschs gemäß Artikel 261…
…Vorschriften oder c)handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den Eingang oder den Ausgang von Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Union untersagen. (2) Die aktive Veredelung kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn unbeschadet der Verwendung von…
…unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten - inklusive allfälliger Betriebe zur Ausbesserung von Transportschäden -innerhalb einer Bewilligung von der Überführungszollstelle zu dem/den Verwendungsort(en) von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle oder zu den Räumlichkeiten eines anderen Bewilligungsinhabers ohne Erledigung des Verfahrens ohne externes Unionsversandverfahren…
…SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung oder Verwendung Text | ProcTxt | an..260 | | 44 | P | Beschreibung: | Einzutragen ist eine Kurzbeschreibung des betreffenden wirtschaftlichen Verfahrens in textueller Form. | Beispiel: | Ausbesserung, Herstellen ...von aus..., Ausstellung…
…12.2009, 2009/15/0079). 7.3.11.3 Erhaltungsaufwand Rz 3176: Erhaltungsaufwand dient dazu, ein Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Bei regelmäßig in gewissen Zeitabständen wiederkehrenden notwendigen Ausbesserungen, durch die die Wesensart des Gebäudes nicht verändert wird, liegt Erhaltungsaufwand vor. Eine dabei…
…hin zu permanenten industriellen Produktionsprozessen, zB im Bereich der Bekleidungs- oder Automobilindustrie. Bei der Wiedereinfuhr unterliegt lediglich die im Drittland erzielte Wertsteigerung Zöllen. In bestimmten Fällen, insbesondere bei kostenlosen Ausbesserungen, kann vollständig auf die Erhebung von Zöllen verzichtet werden. 2.2.1. Unzulässigkeit der pV …
…heranzuziehen. Ausgehend von Rz 692 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (siehe Abschnitt 5.2.2.) ist bei der Wiedereinfuhr eines Gegenstandes nach einer kostenlosen Ausbesserung (zB Reparatur) von einer Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen abzusehen: der Gegenstand war im Zeitpunkt seiner ersten Einfuhr schadhaft und der…
…Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an andere Waren; die Verarbeitung von Waren; die Zerstörung von Waren; die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung; die Verwendung von Produktionshilfsmittel. Das sind Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung…
…durchgeführt wird (Grundsatz der Betriebsbindung, vgl. Abschnitt 2.3.4.) im Fall einer Ausbesserung, neue statt gebrauchte Waren oder Waren in einem besseren Zustand als die in die aV übergeführten Nicht-Unionswaren (Abweichung vom absoluten Gleichartigkeitsgebot) Waren mit technischen Merkmalen, die denen der Waren ähneln…
…| a) | Veredelung von Waren, die nicht in Anhang 71-02 geführt werden | b) | Ausbesserung | c) | nach den Anweisungen und für Rechnung eines außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Auftraggebers durchgeführte Veredelung von Waren, die dem Inhaber mittelbar oder unmittelbar…
…die einer Agrarmaßnahme unterlegen waren siehe Abschnitt 3.2.6. (4) Bei teilweiser Zollbefreiung nach Ausbesserung oder Instandsetzung ist der Verfahrenszusatzcode F03 zu verwenden und die im Drittland eingetretene Wertsteigerung als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolles unter Voranstellung des Mengeneinheitencodes WST132 anzugeben. (5) Bei…
…die Ersatzwaren unterzogen werden, im Betrieb des Bewilligungsinhabers oder in einem anderen Betrieb für Rechnung des Bewilligungsinhabers durchgeführt wird; b)im Fall einer Ausbesserung, neue statt gebrauchte Waren oder Waren in einem besseren Zustand als die in die aktive Veredelung übergeführten Nicht-Unionswaren; c)Waren…
…Verfahrens gewährleistet. Die Zollbehörden können auf einige der genannten Angaben verzichten, wenn sich dies nicht nachteilig auf die zollamtliche Überwachung und die Kontrollen der Inanspruchnahme des Verfahrens auswirkt. Im Falle einfacher Veredelungsvorgänge (zB Ausbesserungen, einfache Bearbeitungs- oder Montagevorgänge) und im vereinfachten Bewilligungsverfahren können vereinfachte Aufzeichnungen…
…Verfahrens gewährleistet. Die Zollbehörden können auf einige der genannten Angaben verzichten, wenn sich dies nicht nachteilig auf die zollamtliche Überwachung und die Kontrollen der Inanspruchnahme des Verfahrens auswirkt. Im Falle einfacher Veredelungsvorgänge (zB Ausbesserungen, einfache Bearbeitungs- oder Montagevorgänge) und im vereinfachten Bewilligungsverfahren können vereinfachte Aufzeichnungen…