…gilt jedoch nicht für die Steuern und Abgaben auf Kraftstoffe, die auf Verkehrsleistungen erhobene Umsatzsteuer, Straßenbenutzungsgebühren und sonstige von den Verkehrsnutzern für die Nutzung der Infrastruktur erhobene Gebühren. (2) Die im Hinblick auf das Interbus-Übereinkommen zu gewährenden Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen wurden in der Anlage 1 berücksichtigt.
Artikel 293 Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wendet der Inhaber der Waren das gemeinsame Versandverfahren an, so gelten Absatz 2 dieses Artikels und Artikel 189 der Delegierten Verordnung…
Unterabschnitt 3 Warenverkehr gemäss dem ATA-Übereinkommen und dem Übereinkommen von Istanbul Artikel 283 Meldung von Vergehen und Unregelmäßigkeiten (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) Die in Artikel 166 genannte Koordinierungszollstelle in dem Mitgliedstaat, in dem…
Abschnitt 3 Vorschriften für das Unionsversandverfahren und das Verfahren gemäss dem Übereinkommen von Istanbul und dem ATA-Übereinkommen Artikel 85 Befreiung des Bürgen von seinen Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 98 des Zollkodex) (1…
Unterabschnitt 2 Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen Artikel 163 Haftung der bürgenden Verbände bei TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 8 AbsatzAbsätze 3 und…
…3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehre…
…und dem ATA-Übereinkommen Unterabschnitt 1 Unionsversand Artikel 159 Berechnung für den Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens (Artikel 89 Absatz 2 des Zollkodex) Für die Zwecke der Berechnungen gemäß Artikel 148 und Artikel 155 Absatz 3 Buchstabe b werden in Anwendung des Übereinkommens über ein gemeinsames…
Artikel 167 Erhebung sonstiger Abgaben im Unionsversand und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) (1) Erhalten die Zollbehörden, die die Zollschuld und die zu entrichtenden sonstigen Abgaben mitgeteilt haben, die im Zusammenhang mit der Einfuhr…
…muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets erfolgen, falls die Zahlung gemäß Artikel 7 Absätze 2 oder 3 des ATA-Übereinkommens oder Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b und c von Anhang A des Übereinkommens von Istanbul nicht endgültig entrichtet worden ist.
…die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren gilt Artikel…
…3, 16 (verarbeitete Fischereierzeugnisse) sowie 25 bis 97 des Harmonisierten Systems, sofern diese gemäß den Ursprungsregeln der Anlage I und den einschlägigen Bestimmungen der Anlage II des Übereinkommens als Ursprungserzeugnisse der anwendenden Vertragsparteien gelten. ABl. Reihe L 2025/573 (siehe Seite 2) Beschluss des gemeinsamen…
…Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) Ist eine Zollschuld für Waren entstanden, die in das Unionsversandverfahren oder in das Versandverfahren nach dem TIR-Übereinkommen übergeführt wurden…
…die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren im Versand nach dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) in seiner gültigen Fassung, gilt eine Frist im…
…ATA-Übereinkommen bzw. dem Übereinkommen von Istanbul entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren im Versand nach dem am 6. Dezember 1961 in Brüssel unterzeichneten Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Verwendung von Waren (ATA-Übereinkommen) oder nach dem Übereinkommen über…
Artikel 86 Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem bürgenden Verband für Waren mit ATA-Carnet sowie Mitteilung der Nichterledigung der CPD-Carnets an einen bürgenden Verband gemäß dem Verfahren des ATA- oder des Übereinkommens von Istanbul (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a…
…der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder nicht, dürfen diese…
Die Arbeitsrichtlinie UP-42004002, Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Revised Rules), stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
…vom 12. Dezember 2024 zur Änderung von Beschluss 1/2023 des Gemischten Ausschusses, gelten die Übergangsbestimmungen für die ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Änderungen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, diese wurden im Abl. EU L 2025/17 am 9. Jänner 2025…
…nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner…
…die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der geltenden Ursprungsregeln sein; 3.die Ware muss aus einem Staat, für welchen das Übereinkommen Anwendung findet direkt in die EU befördert worden sein; bzw. darf nicht manipuliert worden sein (siehe Abschnitt 6.2.) 4.das Verbot der…