…Gebäude können allerdings bei der Ermittlung des Grundwertes nach dem Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel nicht berücksichtigt werden, sondern nur beim Nachweis des geringeren gemeinen Wertes. Wenn auf Grund des Zustandes eines Gebäudes eine Nutzung nicht mehr für den ursprünglichen Zweck, jedoch für andere Zwecke möglich ist…
…sehen eine Zurechnung dann vor, wenn der Fruchtgenussberechtigte auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten kann, die mit dem Fruchtgenussrecht verbundenen Aufwendungen trägt, das Fruchtgenussrecht für eine gewisse Dauer eingeräumt wird und seine Rechtsposition ausreichend abgesichert ist. 1.3…
…Ausseerland) Einkünfte aus sogenannten Servitutsrechten. Diese, vorwiegend Holzbezugsrechte (Streu- oder Weiderechte), basieren auf sogenannten Regulierungsvergleichen aus den Jahren 1860 bis 1870. Nachdem es sich im Gegensatz zu Nutzungsanteilen an Waldagrargemeinschaften nicht um Eigentumsrechte handelt, bei denen die Berechtigten Miteigentumsanteile halten, kommt es auch zu keiner…
…zu prüfen, ob dem vorliegenden Fall eine Übertragung von Vermögen aufgrund eines Rechtsgeschäftes oder eine Übertragung durch Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt. Da seitens des steuerlichen Vertreters eine Veräußerung argumentiert wird und sich aus dem Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkte für eine gesellschaftsvertragliche Grundlage der Vermögensübertragung ableiten lassen, kann…
…ist. In letzter Zeit vermehrten sich die Fälle, in welchen die für die inländische Kapitalgesellschaft (es handelt sich vorwiegend um GmbHs) zuständigen Finanzämter nunmehr die Akten an das Finanzamt Graz-Stadt übermittelten mit der Begründung, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Firma vorhanden ist und sich…
…das den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt (vgl. VwGH 21.10.2004, 2000/13/0043). Das Wiener Verfahren ist vorwiegend auf die Bewertung von werbenden Unternehmen ausgerichtet. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften können die tatsächlichen Verhältnisse so stark abweichen, dass ein Abgehen von der Schätzungsmethode des Wiener…
…10 1994, Zl. 94/15/0036 mwH). Das Bestehen eines Leistungsaustausches kann auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes nicht beurteilt werden. Zur Frage der unternehmerischen Tätigkeit wäre zu prüfen, ob für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) ein entsprechendes Entgelt zu entrichten ist. Auch die Übernahme der Verpflichtung, Investitionen…
…näher liegenden Betriebsergebnis höhere Gewichtung als einem zeitlich entfernteren zuzumessen ist, bestehen keine Bedenken, ein etwa schon vorliegendes Ergebnis des Stichtagsjahres anstatt des dritten vor dem Stichtag erzielten Ergebnisses in die Berechnung einzubeziehen. Umstände, die am Stichtag erkennbar waren und von offenkundigem Einfluss auf die…
…Jahr 2006 zu korrigieren. Die durch den Zuschlag erfolgende AfA-Korrektur beeinflusst im vorliegenden Fall mittelbar den Umfang der Nutzungsentnahme: Unter Zugrundelegung einer unrichtig bemessenen Jahres-AfA von 2.000 € wurde bisher die Nutzungsentnahme in Höhe von 20% mit 400 € berücksichtigt; bei richtiger…
…daher zu verwehren, da im aufgezeigten Praxisfall der Vorgang der unverzinslichen Darlehenshingabe causa societatis bedingt ist. Die unternehmensrechtlich zulässige Wertberichtigung des Darlehens ist ertragsteuerlich ausschließlich durch die steuerneutrale Nutzungseinlage verursacht, daher ist die Wertberichtigung in Höhe der Abzinsung als Einlage zu qualifizieren, die bei der…
…3 für private Zwecke genutzt wird und zu 1/3 einem Ehepartner für unternehmerische Zwecke dienen soll. Der für die unternehmerische Nutzung vorgesehene Gebäudeteil wird von der Ehegattengemeinschaft als Zahnlabor mit zugehörigen Büroräumen eingerichtet und samt Labor- und Büroausstattung bzw. -einrichtung an den einen Ehegatten…
…Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen. Der Veräußerungserlös des Neubaus beträgt 4,5 Mio. Euro…
…§ 10, 10a KVG Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Rechte oder Pflichten werden durch den vorliegenden Erlass nicht begründet. 1. Bewertung 1.1. Sachbezüge allgemein Der Bewertung nicht in Geld bestehender Leistungen, wie von Nutzungs- oder Gebrauchsrechten, können Werte zugrunde gelegt werden, die jene der Verordnung…
… 28 BewG 1955 zu einem späteren Feststellungszeitpunkt nur dann abzuerkennen, wenn sich in der Zwischenzeit grundlegende Änderungen in der Nutzung uÄ ergeben, wie dies zB im Umbau eines Schlosses in ein Hotel der Fall sein kann. Bei älteren Gebäuden wird etwa alle 15 bis 25…
…SWK 2010, 445 (450) unter Berufung auf eine Anfragebeantwortung des BMF vom 15.12.2010, BMF-010203/0063-VI/6/2010). Im vorliegenden Fall kann somit unter Zugrundelegung der oa. Sachverhaltsannahmen davon ausgegangen werden, dass die Zwischenschaltung der GmbH steuerlich anerkannt werden kann und daher…
…hat in Verbindung mit der Zahl der wiederkehrenden Nutzungen (die sich über eine Reihe von Jahren erstrecken kann) in Betracht gezogen zu werden. Somit dürften im vorliegenden Fall jedenfalls die zeitlichen Erfordernisse zur Begründung einer Betriebstätte erfüllt sein. Der niederländische Blumenhändler verkauft auf einer fixen…
…der Folge wurde der von der Verkäuferin PS gewährte und vom Käufer in der Bilanz ausgewiesene Zuschuss(forderung) mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Tatsächlich wurden vom Erwerber (A-GmbH) 46.000.000,- nach Aufrechnung mit der Zuschussforderung gegenüber der PS (Verkäufer) bezahlt. Im vorliegenden Sachverhalt ist…
…Renten (§ 29 Abs. 1 ErbStG 1955) Hat ein Abgabepflichtiger für die Zuwendung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen statt der Entrichtung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Kapitalbetrag die Entrichtung jährlich im Voraus vom Jahreswert gewählt, sind die jeweiligen nach dem 31. Juli 2008…
…Landesrat R. hat sich für eine verstärkte Nutzung dieser Möglichkeit ausgesprochen. Da eine Tarifberechnung für die verschiedenen Wege mit großem Verwaltungsaufwand verbunden ist, wird der gegenständliche Modus präferiert." Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass sie im vorliegenden Fall einen Betrieb gewerblicher Art begründet habe. Die…
…19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG in die GmbH eingebracht, womit Art. III UmgrStG zur Anwendung gelangt. In der Mitunternehmerschaft wird im Jahr 2004 ein aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand (Nutzungsdauer 10 Jahre) getätigt, der zu Unrecht sofort abgeschrieben wurde. [Grafik] 1.3. Fragestellung Kann in Anwendung des §…