…beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des freien Dienstvertrages erhält. Als Vergütungen jeder Art sind auch jene Bezüge (zB Auslagenersätze für freie Dienstnehmer…
…Die Vergütungen sind in diesem Fall dem Vorstand unmittelbar als natürliche Person zuzurechnen (vgl. § 2 Abs. 4a EStG 1988 gültig ab 1.1.2016 - siehe dazu auch Salzburger Steuerdialog 2016; VwGH 25.06.2008, 2008/15/0014 betrifft Geschäftsführervergütungen, nicht jedoch sonstige Vergütungen wie zB…
…und 13 bis 21 EStG 1988 genannten Bezüge sowie 60% der in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 genannten Bezüge (begünstigte Auslandstätigkeit); Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 gewährt werden; Arbeitslöhne an Dienstnehmer…
…Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 an Geschäftsführer gewährt werden…
…Gehälter und sonstige Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer und der freien Dienstnehmer. 11.2. Selbstbemessungsabgabe Rz 155 Die KommSt ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer hat die Steuer für einen Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten (Fälligkeitstag). Werden laufende und sonstige Bezüge…
… 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988. Bei Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegt grundsätzlich die Monats-Bruttolohnsumme der Kommunalsteuer. Zu keiner Verminderung der Bemessungsgrundlage…
…sonstige Bezüge sind auf das Jahressechstel anzurechnen. Auf Grund des oben angeführten Erkenntnisses des VwGH ist kein Dienstgeberbeitrag zum FLAG einzubehalten und abzuführen. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist sinngemäß auf andere Lohnnebenkosten anzuwenden (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer). 4. Zeitpunkt der Abrechnung versus späterem Vergütungszeitpunkt…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (EU-Beitreibungsrichtlinie) umgesetzt wurde. Demnach umfasst die Vollstreckungsamtshilfe die Vollstreckung von Steuern und Abgaben aller Art, die von einem Mitgliedstaat…
…Erstattungs-/Vergütungsmengen geben. Im Feld "sonstige Angaben" des Formulars VST 19 ist zudem der Eintrag "vereinfachtes Steuerlager" anzubringen. Mit der Bewilligung des Steuerlagers erfolgt zeitgleich auch die Einrichtung des IT-Datensatzes für das betreffende Steuerlager in der Verbrauchsteuer Internet Plattform plus. Beantragung einer Erstattung/Vergütung…
…die sich bereit erklären, Schützlinge in geeignete Heime aufzunehmen, Verträge abzuschließen. In diesen Verträgen ist eine Vergütung des Aufwandes zu vereinbaren, der den Vereinigungen daraus erwächst, dass sie in ein solches Heim Schützlinge aufnehmen, die entweder darum ersucht haben und bei denen es das Bundesministerium…
…Kalenderaufzeichnungen seien. Darüber hinaus behauptet Herr A, dass die 183-Tage-Klausel keine Anwendung findet, da aufgrund einer Weiterverrechnung der anteiligen Lohnkosten die Tochtergesellschaft die Vergütungen trage. 1.3. Fragestellung Ist Herr A seiner erhöhten Mitwirkungspflicht hinreichend nachgekommen? Wie hat die Abgabenbehörde die Angaben zu…
…des gesamten Gewinns der GmbH an die Abgabepflichtige nicht in Betracht kommt. Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß …
…der Doppelbesteuerung im Wege der Anwendung des Methodenartikels nicht erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz regelt Artikel 18 Abs. 2 DBA-Thailand, wonach Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen, die von einem thailändischen Unternehmen oder einer in Thailand belegenen Betriebstätte geleistet werden, in Thailand besteuert werden dürfen…
…Sachverhalt wird nicht von § 2 Abs. 4a EStG 1988 erfasst. Dem entspricht auch EStR 2000 Rz 5866: Im Fall einer GmbH & Co KG und vergleichbarer Rechtsformen liegen Sonderbetriebseinnahmen (Vergütungen iSd § 23 Z 2 EStG 1988) bzw. Sonderbetriebsausgaben der GmbH dann vor, wenn der GmbH für…
…Sondereinnahmen (zB VwGH 20.04.1993, 93/14/0001; VwGH 19.03.2002, 99/14/0134), wie beispielsweise Vergütungen nach § 23 Z 2 EStG 1988 (VwGH 05.10.1993, 93/14/0039), Sonderbetriebsausgaben (zB VwGH 19.03.2002, 99/14/0134); dies gilt auch für…
…Einkünfte an den einzelnen Einkünfteempfänger geleistete Vergütung Euro 10.000,- nicht übersteigt, muss keine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-QU1, ZS-QU2) vorgelegt werden. Werden für die Ermittlung der Euro 10.000,--Grenze die vom Schuldner getragenen Spesen (Flugticket, Aufenthaltskosten, sonstige Spesen) miteinbezogen…
…gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Was unter das Tatbestandselement "sonstige ungewisse Verbindlichkeiten" fällt, richtet sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Handelsrecht, da es keinen Verweis auf eine…
…des Abkommens) oder - falls die Haftungsübernahme in der Privatsphäre erfolgt - "sonstige Einkünfte" aus Leistungen darstellen, die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen. Damit unterliegen sämtliche der genannten Vergütungen grundsätzlich der deutschen Besteuerung und sind in Österreich - soweit nach inländischem Recht überhaupt ein…
…und verfügt vorübergehend über einen Personalengpass hinsichtlich fremdsprachlich geschulter Angestellter. Fco übernimmt die Fahrtkosten des Arbeitnehmers und zahlt an Eco für die Zurverfügungstellung deren Arbeitnehmers eine Vergütung, welche die Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Vergütungen umfasst. Der Arbeitnehmer arbeitet in der Rezeption des von Fco…