…295 Abs. 2 BAO. Im Fall der nachträglichen Abänderung oder Aufhebung des Abgabenbescheides, wie zB Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung nach § 299 BAO, Rückgängigmachung einer in der Beschwerdevorentscheidung erfolgten Herabsetzung einer Abgabenschuldigkeit durch ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts, Wiederaufnahme eines Beschwerdevorentscheidungsverfahrens gemäß § 303 BAO, Aufhebung eines Feststellungsbescheides gemäß §…
…im Zeitpunkt der Schenkung zu bestimmen ist, ändert sich die Situation für die Tochter nicht, wenn die Marken im Lauf der Jahre an Wert gewinnen. Eine nachträgliche ergänzende Meldung bei Wertsteigerung wäre daher nicht zu erstatten. 3. Schenkungsmeldung - Zusammenlegung eines Aktiendepots 3.1. Bezughabende Norm …
…vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG, Widerruf der öffentlichen Bestellung nach § 104 WTBG) ebenso wie bei Ruhen der…
…der Vereinbarung verwirklicht wurde, ob und inwieweit Änderungen der critical assumptions eingetreten sind und ob die Verrechnungspreise im Einklang mit dem APA ermittelt wurden. D.9. Nachträgliche Aufhebung, Widerruf oder Verlängerung des APA Die Umstände, unter denen ein APA als beendet gilt, hängen von der…
…er gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 mit Wirkung ab 1.1.2010 auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindung gibt der Landwirt im Jänner 2013 beim Finanzamt eine schriftliche Widerrufserklärung iSd § 22 Abs. 6 UStG 1994 ab, aus der hervorgeht…
… 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO) erlassen werden, nachträglich (insbesondere gemäß § 295 Abs. 1 BAO) geänderte Bescheide, neue Sachbescheide, die bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO oder gemäß § 300 Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) ergehen…
…Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von Einkünften), Abänderung nach § 295a BAO (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses), Aufhebungen und neue Sachbescheide gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahmen von Verfahren (und neue Sachbescheide) nach § 303 BAO, Wert-, Art-…
…BAO), verbunden mit dem Rechtsmittelausschluss gemäß § 252 Abs. 1 BAO, zu unterstellen. Eine nachträgliche Änderung der Verlusthöhe könnte nur mittels Wiederaufnahme (§ 303 BAO) oder eines sonstigen Titels (zB § 293b BAO) zur Abänderung der Abgabenfestsetzung des Verlustjahres erfolgen, weil darüber bereits im Veranlagungsbescheid entschieden wurde. Solche…
…und Kursverlusten führt bei den betroffenen Bilanzposten zu einer unmittelbaren Erhöhung bzw. Verminderung des jeweiligen Bilanzansatzes. Kursgewinne aus der Euro-Einführung sind daher gleichsam als nachträgliche Anschaffungskosten direkt den Aktivposten hinzuzurechnen bzw. von den Passivposten abzuziehen, Kursverluste sind spiegelbildlich zu behandeln (dh. nicht in Form…
… 48b Abs. 3 PKG). Eine ausgeübte Option kann auch nur bis zum 31.10.2012 widerrufen werden; eine spätere Rücknahme ist nicht zulässig. Stichtag für die Besteuerung ist der 30.11.2012 (Entstehung der Steuerschuld). Verstirbt daher ein Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter ohne Hinterbliebene zu hinterlassen…
…nicht mit Rechtsmitteln bekämpfen. 9.3. Widerruf der Bestellung Sobald und soweit die Voraussetzungen für die Bestellung eines Vertreters durch die Abgabenbehörde nachträglich weggefallen sind, ist die Bestellung zu widerrufen. Ein Widerruf hat auch dann zu erfolgen, wenn aus wichtigen Gründen eine andere in Betracht…
…der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 bedeuten. Vielmehr muss sachverhaltsmäßig unter Einbeziehung der Umstände, die zum Widerruf der Akkreditierung geführt haben, festgestellt werden, ob die im Gesetz genannten Kriterien für die Befreiung (ua. Vorliegen eines universitätsähnlichen Betriebes; Vergleichbarkeit der…
…Gegen eine Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren spricht der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. VwGH 11.12.1996, 94/13/0070). 3. Auskünfte, andere Amtshandlungen 3.1 Rechtsauskünfte Im Zusammenhang mit nachträglich als unrichtig erkannten Rechtsauskünften setzt die Anwendung von Treu und Glauben insbesondere voraus: Die…