RIS AI
424 Treffer559 msnur geltende Fassungen
2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an das Steuersubjekt (das nicht rechtsfähige Gebilde). Die Gesellschafter sind in diesem Fall gemäß…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…erstmals für das Jahr 2008 betreffende Feststellungen (nach § 323 Abs. 23 erster Satz BAO). In solchen Feststellungen sind auch Einkünfte aus der Vermietung allgemeiner Teile einzubeziehen. § 188 Abs. 1 BAO ist ferner nicht anzuwenden bei nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Haftung nach …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…2017 stirbt der Vater, die Tochter erlangt die wirtschaftliche Verfügungsmacht. Bemessungsgrundlage ist ebenfalls der Grundstückswert. Hat sich der Grundstückswert nicht geändert - etwa weil die Verordnung, nach der für den Erwerbsvorgang im Jahr 2016 der Grundstückswert ermittelt wurde, auch im Jahr 2017 gilt -, ist für den…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Person endet die Rechtsfähigkeit (und damit die Parteifähigkeit) mit ihrem Tod. Die Verlassenschaft ist die Gesamtheit der Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind (§ 531 ABGB). Diese Vermögensmasse verselbständigt sich mit dem Tod des Verstorbenen zu einer juristischen Person (Verlassenschaft nach..…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Der Bauträger optiert gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zur Steuerpflicht. Die Anleger schließen sich zu einer Vermietungsgemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) zum Zweck der gemeinsamen Vermietung ihrer Eigentumswohnungen zusammen. Die Wohnungseigentümer (Anleger) überlassen dazu der Vermietungsgemeinschaft ihre Wohnungen zur Vermietung. Die Vermietungsgemeinschaft vermietet die…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…eigenständige des Steuerrechts. Sie ist weder dem bürgerlichen Recht, noch dem Sozialversicherungsrecht, noch anderen Rechtsgebieten entnommen. Eine Bindungswirkung durch das Steuerrecht besteht nur im Verhältnis zur Sozialversicherung, und zwar insoweit, als gemäß § 4 Abs. 2 ASVG als Dienstnehmer jedenfalls auch derjenige gilt, wer nach § 47…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß § 2 Abs. 1 GrEStG 1987 sind unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

…ist ein verbundenes Unternehmen dann, wenn es an der Gestaltung teilnimmt bzw. teilnehmen könnte. Steht zum Zeitpunkt der Entstehung der Meldepflicht noch nicht fest, welche verbundenen Unternehmen tatsächlich an der Gestaltung teilnehmen werden, so sind alle verbundenen Unternehmen zu melden, deren Teilnahme an der Gestaltung…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…d GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 36/2014 für Umgründungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 der einfache Einheitswert heranzuziehen. Eine Optionsmöglichkeit in die seit 1.1.2016 geltenden Gesetzesbestimmungen gibt es nicht, da eine solche nach § 18 Abs. 2p GrEStG 1987 ein Auseinanderfallen von…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…§ 58, 70 BAO) 5.1. Sachverhalt Eine GmbH wurde nach österreichischem Recht gegründet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich laut Firmenbuch in der "politischen Gemeinde Wien". Die Geschäftsanschrift laut Firmenbuch befindet sich derzeit im Amtsbereich des Finanzamt Wien B. Der handelsrechtliche Geschäftsführer ist im Ausland…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Bewertung Gemäß § 5 Abs.1 Baurechtsgesetz entsteht das Baurecht durch die bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes. Da das Baurecht nach der vorstehend zitierten Vorschrift erst durch die bücherliche Eintragung entsteht, kann es ein außerbücherliches Baurecht nicht geben. Gemäß…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…übersteigt jenen Betrag, der dem Vertragspartner nach den für den Fördervertrag geltenden Verordnungen zugestanden wäre (Z 1); 2.der Auszahlungsbetrag übersteigt jenen Betrag, der dem Vertragspartner beihilfenrechtlich zusteht (Z 2); 3.der Vertragspartner hat sich nicht steuerlich wohlverhalten (Z 3). Der Auszahlungsbetrag ist in § 2…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Dividenden) wird die Kapitalertragsteuer nur im Wege einer Einkommensteuerveranlagung angerechnet oder erstattet. Der Vertreter hat die Anträge auf Erstattung der KESt für 2008 und 2009 für sich und zwei Miterben zu einem Zeitpunkt eingebracht, in dem die Einantwortung noch nicht erfolgt ist. Gemäß § 27a Abs…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…2010 ab. Die Umsatzsteuer der Jahre 2010 bis 2013 wurden bereits rechtskräftig veranlagt. Betreffend Umsatzsteuer 2014 wurde am 9.12.2015 die Erklärung abgegeben, die Veranlagung wurde noch nicht durchgeführt. 14.3. Fragestellung Handelt es sich bei dem U 12-Formular um ein Anbringen gemäß …

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…auch bloße Zustellungsvertretung) nach § 83 Abs. 1 BAO nur eigenberechtigten Personen erteilt werden. Von "Eigenberechtigung" kann nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur bei physischen (natürlichen) Personen gesprochen werden (VwGH 10.01.1985, 83/05/0073). Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…Gesamtrechtsnachfolge im Sinn des bürgerlichen Rechts (zB Verschmelzung), sondern auch eine abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, wie etwa zufolge § 19 Abs. 2 BAO. Die Bindungswirkung hinsichtlich der im Bescheid erfolgten abgabenrechtlichen Beurteilung besteht nicht nur für die Bescheidbehörde, sondern auch bei Übergang der Zuständigkeit (vor allem nach den …

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…zu einer Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit im Sinn des § 20 Abs. 2 ErbStG 1955. 6.3 § 3 ErbStG 1955 - Nicht gezogene Früchte aus Kapitalanteilen Sachverhalt: Dem Übergeber (und späteren Erblasser) wurde der Fruchtgenuss an einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft eingeräumt. Nach Jahren mit Gewinnausschüttung…