…nicht zur Anwendung gelangen, da weder Kenntnisse allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienende Fertigkeiten vermittelt werden, noch - im Hinblick auf die Zielsetzung - eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Vielmehr besteht das primäre Ziel der Kurse darin, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit…
…zu, als das errichtete Gebäude nicht innerhalb der letzten 10 Jahre zur Erzielung von Einkünften gedient hat. Dabei ist auch eine kurzfristige Nutzung zur Einkünfteerzielung befreiungsschädlich. Als Nutzung zur Einkünfteerzielung kommen insbesondere die Vermietung sowie die Nutzung für betriebliche oder berufliche Zwecke in Betracht. Unerheblich…
…100% Anteil an der GV-GmbH (Tätigkeit: gewerbliche Gebäudevermietung) besteht. [Grafik] Die GV-GmbH hält einen 100% Anteil an der Grund-GmbH. Die PS beabsichtigt den gesamten Konzernkomplex inklusive Fremdfinanzierung zu veräußern. Die Zuschusszusage (mit Fälligkeit in 12 Monaten) an die Grund-GmbH war notwendig…
…von Wohnobjekten durch andere Unternehmer und verkauft die errichteten Gebäude an die Grundstückseigentümer. Die Tätigkeit der GmbH fällt nicht unter Abschnitt F "Bauwesen" der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 1995). Bei allen ihren Projekten verpflichtet sich die Bauträger GmbH, auf fremdem Grund und Boden Gebäude bzw…
…BAO - eine Betriebsstätte iSd KommStG 1993 (vgl. VwGH 28.03.2001, 96/13/0018). Die Einbeziehung von bloß "mittelbar der unternehmerischen Tätigkeit dienenden" Einrichtungen in den Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG 1993 ändert nichts daran, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsstätte…
…sind A und B jeweils zu 50% beteiligt. A ist als Geschäftsführer tätig. Für diese Tätigkeit erhält A laut Gesellschaftervertrag in Jahren, in denen die AB GmbH unternehmensrechtlich einen positiven Bilanzgewinn von mindestens 50.000 Euro ausweist, einen Geschäftsführerbezug in Höhe von 50.000 Euro…
…Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung…
…zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung 2021/C 473/01"…
…(kurzfristige Auslandsentsendung außerhalb einer Betriebstättenverwendung) erfüllt sind, liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei Österreich. Sofern Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, nicht zur Anwendung kommt, wäre die italienische Quellensteuer, die von den auf die in Italien ausgeübte Tätigkeit entfallenden Einkünften erhoben wurde…
… 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, wenn der Unternehmer für diese Gegenstände keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte und die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis Z 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat, unecht befreit. In welchen Fällen…
…dient, zu verstehen. Wenn es sich um eine feste örtliche Anlage/Einrichtung handelt, muss sie dauerhaft an einem bestimmten Ort bestehen und die betriebliche Tätigkeit muss dort mit einer gewissen Regelmäßigkeit dauerhaft ausgeübt werden. Eine nur kurzfristige Nutzung einer Räumlichkeit, etwa der Räumlichkeit eines Kunden…
…Fall sein. Sollte tatsächlich eine ausländische Betriebstätte im Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats auf Grund von Art. 15 Abs. 2 lit…
…in dieser Form betriebene Tätigkeit nicht von einem auf Dauer angelegten Gewinnstreben getragen und daher als Liebhaberei einzustufen ist. Die Verluste sind daher steuerlich unbeachtlich. 2.3. Überlassung durch Körperschaften Für die unentgeltliche oder lediglich gegen einen Kostenersatz von dritter rfolgende kurzfristige Immobilienüberlassung an Flüchtlinge…
…da eine zwischengeschaltete Körperschaft, die unter dem Einfluss des Gesellschafters steht, vorliegt und die organschaftliche Vertretung bei der Produktions-GmbH eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt. Eine Zurechnung an A wäre nur auszuschließen, wenn bei der A-GmbH ein sich von der Besorgung der Geschäftsführertätigkeit "abhebender Betrieb…
…die Land- und Forstwirtschaft nicht mehr selbst bewirtschaftet? Zu 1.: Dauerverpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Wird der gesamte land- und forstwirtschaftliche Betrieb auf Dauer verpachtet und somit überhaupt keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit mehr entfaltet (Betriebsaufgabe), liegen im Hinblick auf die zur landwirtschaftlichen Erzeugung…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…Rechtsauffassung wird der Begriff "Arbeitnehmerüberlassung" nur im Sinne "einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung" verwandt und schließt Fälle konzerninterner Arbeitnehmerentsendung aus. In diesen Fällen wird nach deutschem Verständnis grundsätzlich der Entleiher bei nicht nur kurzfristiger Tätigkeit steuerlich als Arbeitgeber behandelt. Eine Ausnahme gilt im Verhältnis zu Österreich (Art…
…geringen) Lohnsteuer herangezogen. Das Personal wird jeweils kurzfristig (unter 183 Tage) in Österreich eingesetzt. Fragestellung Grundsätzlich würde die Monteursklausel aufgrund der Ansässigkeit des Arbeitgebers in Österreich (= Tätigkeitsstaat) nicht greifen und es fiele die Steuerhoheit ab dem 1. Tag dem Tätigkeitsstaat zu. Im DBA-D…
…werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis…
…abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen, in denen der oder die Beratende eine besonders exponierte Stellung innehat, idR keine höchstpersönlichen Tätigkeiten darstellen, kann eine Beratungs-GmbH die Marktchancen selbst nutzen. Da die in EStR 2000 Rz 104 genannten zwei Voraussetzungen für die Zurechnung der Einkünfte an die…