…das nach IAS/IFRS ermittelte Ergebnis des ausländischen Gruppenmitgliedes in ein nach den österreichischen Abgabenvorschriften ermitteltes Ergebnis umzurechnen. Weicht das ausländische Abgabenrecht erheblich vom österreichischen Abgabenrecht ab, stellt der nach IAS/IFRS erstellte Einzelabschluss des ausländischen Gruppenmitglieds den Ausgangspunkt für die Ergebnisumrechnung auf österreichisches Abgabenrecht…
…begehrt wird. Konsequenterweise hat die GmbH allerdings auch ihr Welteinkommen in Österreich zu versteuern. Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist somit für die spätere Veranlagung der Gesellschaft evident zu halten. Sollte die GmbH die der Ansässigkeitsbescheinigung zugrunde liegenden Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung nicht erfassen, so…
…unterliegen daher der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art. Soweit ihnen die Verwaltung von öffentlichen Gelder zur Unterstützung von einzelnen Feuerwehren für den Ankauf von Ausrüstung übertragen wurde, handeln sie im hoheitlichen Auftrag und sind keine Unterstützungskassen iSd § 6 Abs. 2 KStG 1988. Daneben haben jedoch…
…Geschäftsführungsfunktion abhebender Betrieb, nur in Betracht, wenn Tätigkeiten vorliegen, die erheblich über das Halten von Beteiligungen hinausgehen. Im vorliegenden Fall liegt das nicht vor, weil die Wahrnehmung von Sekretariatstätigkeiten dafür nicht ausreicht. Es liegt daher kein eigenständiger Betrieb vor, sodass § 2 Abs. 4a EStG 1988…
…an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen (VwGH 23.04.1974, 1093/73). Ein niedriger Zinssatz kann ein solcher besonderer Umstand sein. Darlehen mit einer Verzinsung bis zu 3%, unabhängig ob Landes- oder Bankdarlehen, sind grundsätzlich abzuzinsen. Keine Abzinsung hat aber zu erfolgen…
…2 Z 1, 3 und 4 UGB setzt keine Beteiligung des Mutterunternehmens an dem beherrschten Unternehmen voraus. Nach § 244 Abs. 3 UGB kann die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses unternehmerisch tätige Personengesellschaften treffen, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist. Dies betrifft etwa…
…handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft nur den Komplementär. Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage. Ist diese…
…Begünstigtenstellung erlangen. Für das Bestehen eines Begünstigtenkreises ist nicht erheblich, ob der berufenen Stelle/dem Stiftungsvorstand ein Ermessen zukommt oder nicht. Dies bedeutet, dass auch in Fällen, in denen eine Satzung aus "Erbfolgeregelungen" besteht und kein Ermessen der berufenen Stelle/des Stiftungsvorstandes besteht, ein Begünstigtenkreis…
…Grund und Boden untrennbar verbunden ist bzw. ohne erheblichen Aufwand abgetragen werden kann, sondern auch auf die nach der Verkehrsauffassung zu beurteilende Qualifizierung als Bauwerk (OGH SZ 60/66). Keine Bauwerke sind daher Zelte oder Buden (OGH SZ 9/51), Reklametafeln (OGH SZ 12/97…
…im Sinn des § 3 der Verordnung erheblich sein. Maßnahmen "im Vertrauen" auf Rechtsprechung werden somit in der Regel erst ab deren erstmaliger Veröffentlichung gesetzt werden können. Aus dem demonstrativen Charakter der Aufzählung sachlicher Unbilligkeiten im § 3 der Verordnung ergibt sich kein Verbot, in Einzelfällen das…
…2009, 2008/15/0263). Der Vertreter muss zur Entrichtung fälliger Abgaben keine Kredite aufnehmen (VwGH 26.06.2007, 2004/13/0032). Rz 114 Der Rechtsbegriff "nicht ohne Schwierigkeiten" (im § 6a Abs. 1 und 3 KommStG 1993) ist so auszulegen, dass nur bei erheblichen Schwierigkeiten, die…
…14 - 16 BewG 1955 ist der für die Abzinsung anzuwendende Zinssatz mit 5,5% gesetzlich vorgegeben. Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert…
…wirksam und bleibt bestehen, bis die zweitgenannte zuständige Behörde in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass keine erhebliche Nichteinhaltung vorliegt oder dass die zweitgenannte zuständige Behörde geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um gegen die erhebliche Nichteinhaltung vorzugehen. 3. Jede zuständige Behörde kann…
…Maßgeblich für die Höhe der Strafe war zudem das festgestellte erhebliche Verschulden der A-AG und die grundsätzliche Bejahung der Bereicherung. Vom Gericht wurde jedoch keine Differenzierung des Strafbetrages in einen Abschöpfungsbetrag für den wirtschaftlichen Vorteil und der eigentlichen Strafe vorgenommen. Die A-AG hat…
…Grundsätzlich werden die Handelsbilanzdaten herangezogen werden können, sofern sich aus den steuerlichen Daten des Unternehmens wegen schwerwiegender Mängel der Buchhaltung nicht erhebliche Zweifel an deren Verwendbarkeit ergeben. Der gemeine Wert von Wertpapieren richtet sich nach der Art des Rechtes, das durch das Wertpapier verbrieft ist…
…stellt bei Entgeltlichkeit einen Leistungsaustausch dar. Es handelt sich weder um eine Grundstückslieferung noch um eine Vermietungsleistung, sondern um eine sonstige Leistung vor, die keiner Befreiung oder Ermäßigung unterliegt und daher mit dem Normalsteuersatz zu besteuern ist (vgl Ruppe2, UStG 1994, Tz 51 zu § 1). …
…z.B. schlagend werden, wenn sich die Geschäftsvorfälle erheblich ändern. Der Abschluss eines APA hat keine Auswirkung auf die Möglichkeit der Durchführung einer Außenprüfung für denselben Zeitraum. D.7. Roll-back Es besteht zusätzlich zum Abschluss eines APA auch die Möglichkeit eines "roll-back", also…
…Rechtsträger, dem man eine wirtschaftliche Einheit zurechnen kann, daher kann kein Bescheid erlassen werden. Ist ein wirtschaftlicher Eigentümer (Nutzer) der Liegenschaft eruierbar, so ist sie diesem steuerlich zuzurechnen. Anmerkung zu GRUIS bei "Herrenlosigkeit": Es ist eine Evidenzakte ohne Wertermittlung mit der Zustelladresse "Finanzamt" anzulegen. Die…