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BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…amtswegigen Wiederaufnahme besteht kein subjektives Recht (zB VwGH 02.03.2006, 2002/15/0017). Die allgemeinen Abgabenerhebungsgrundsätze verpflichten die Behörde (allenfalls auch über Parteianregung) grundsätzlich dazu, Rechtswidrigkeiten, die nicht bloß geringfügig sind, einer von Amts wegen aufzugreifen und nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten zu beheben…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…bei Umgründungen und Gruppenbesteuerung aber möglich ist. Es liegen daher zwei Sachverhalte und somit zwei Anträge vor. 3. Advance Ruling 3.1. Sachverhalt Es wird ein Sachverhalt in einem Advance Ruling Antrag beschrieben. Im Antrag werden die rechtlichen Bestimmungen dargelegt, aber keine konkrete Rechtsfrage gestellt…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Denn bei bilateralen (oder multilateralen) APAs findet eine Absprache über die Besteuerung zwischen zwei oder mehreren Staaten statt, wodurch i.d.R. sichergestellt ist, dass es im Anwendungsbereich eines APA zu keiner Doppelbesteuerung kommen kann. Die Stattgabe eines Ersuchens…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…ist. Das Finanzamt darf daher keine Beschwerdevorentscheidung erlassen, sondern es ist die Berufung als Bescheidbeschwerde vom BFG zu erledigen. Es besteht die Möglichkeit für den Beschwerdeführer, eine Zustimmungserklärung gemäß § 300 Abs. 1 lit. a BAO gegenüber dem BFG abzugeben. 24. Rechtsmittelverfahren - Vorlageantrag, keine Begründung, Mängelbehebungsauftrag…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…2), welche ebenfalls ab der ersten Mitteilung bzw. Kenntnis der abkommenswidrigen Besteuerungsmaßnahme zu laufen beginnen. Sollte ein DBA keine Antragsfrist enthalten, so ist die Einleitung eines Verständigungsverfahrens innerhalb der innerstaatlichen verfahrensrechtlichen Verjährungsfristen möglich. Erstreckt sich der Sachverhalt, der zur abkommenswidrigen Besteuerung führt, auf mehrere Steuerjahre…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Befangenheit vor? Gibt es die Möglichkeit der Delegierung des Aktes an ein anderes Finanzamt? 11.4. Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO ist eine Verfahrensvorschrift im Interesse eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, vermittelt dem Abgabepflichtigen jedoch kein subjektives öffentliches Recht auf Ablehnung von einzelnen Organwaltern. Die…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…den Käufer D um einen bestimmten Kaufpreis. Fragestellung: Hat der Erbe A den quotenmäßigen Erbanfall (1/3) oder den Kaufpreis der Erbschaftssteuer zu unterziehen? Lösung: Die Möglichkeit, die Erbschaft oder einen Teil derselben vor Abgabe einer Erbantrittserklärung entgeltlich (Erbschaftskauf) oder unentgeltlich (Erbschaftsschenkung) veräußern zu können…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…1.). Die zuständigen Behörden können das Verständigungsverfahren jedoch auch früher ohne Einigung beenden, wenn ersichtlich ist, dass innerhalb der Frist keine Einigung möglich sein wird. Im Anwendungsbereich des EU-BStbG ist dieser Grundsatz explizit in § 30 EU-BStbG festgehalten. B.5.4. Nachträgliche Aufhebung eines…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…nachgereichte Erklärung zu deuten? 20.3. Lösung Kann aus eingereichten "Papieren" der Wille des Abgabepflichtigen in keiner Weise entnommen werden - hier jeweils Erklärungen ohne jegliches Begleitschreiben -, wird die "Eingabe" auch einer Mängelbehebung nicht zugänglich sein (vgl. auch UFS vom 02.02.2012, RV/1257-L…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…2 BAO, wonach von der Abgabenbehörde festgesetzte Fristen verlängert werden können. Ein Antrag auf Fristerstreckung hat keine den Fristlauf hemmende Wirkung (zB VwGH 10.3.1994, 93/15/0092). Über Fristverlängerungsanträge ist mit Bescheid abzusprechen. In Betracht kommt insbesondere die Bewilligung der Fristverlängerung sowie die…