…Z 3 BAO, der nur mit einer Falschberechnung der Biersteuer bei Biermischgetränken begründet wird, ist demnach mangels Wiederaufnahmegründen abzuweisen. § 201 Abs. 2 Z 5 BAO schließlich verweist auf § 293b BAO (hier kein Anwendungsfall, da er auf offensichtliche Unrichtigkeiten einer Abgabenerklärung abstellt) sowie auf § 295a BAO…
…Unionsrecht) keine Berechtigung zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren nach dem Vorfragentatbestand vermittelt. Diese Auslegung entsprach dem bisher üblichen Verständnis dieses Wiederaufnahmegrundes (vgl. dazu etwa Ritz, BAO³, § 303 Tz 20). Auch der Verwaltungsgerichtshof sah in seinem Erkenntnis vom 21.09.2009, 2008/16/0148, keine Veranlassung…
…erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache, somit der Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat…
…BAO). § 205 BAO findet daher im Verhältnis zum Abfuhrverpflichteten, der mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch genommen wird, keine Anwendung. 24. Aussetzung der Einhebung Antrag auf Aussetzung der Einhebung- Bewilligung bei geänderten Voraussetzungen 24.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 24.2. Sachverhalt Einem anlässlich…
…Diesfalls setzt die Festsetzung lediglich voraus, dass sich die Selbstberechnung als unrichtig erweist (Wiederaufnahmsgründe müssen keine vorliegen). Erfolgt die Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages durch Angabe auf dem Zahlungsbeleg, so beginnt die Jahresfrist mit dem Einlangen des Zahlungsbeleges bei der Abgabenbehörde. Erfolgt die Bekanntgabe in einer…
…mit "unter 50.000 €". Sie kennt sich mit Briefmarken wenig aus und möchte sie vorerst behalten und vielleicht später einmal verkaufen. Auf Grund der Wertangabe macht die Tochter keine Schenkungsmeldung. 2.3. Fragestellung Ist die Form der Schenkungserklärung ausreichend? Welche Konsequenzen hat die Tochter…
…unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das bedeutet, dass geänderte Rechtsprechung für sich keinen Wiederaufnahmsgrund (keine neu hervorgekommene Tatsache) darstellt. Dagegen ist für eine Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung entscheidend…
…1058; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1871). Dies gilt sowohl, wenn der Zustellungsbevollmächtigte von vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG…
…zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides zurückgenommen werden. Ein Verzicht auf die Stellung eines Antrages auf Aufhebung ist gesetzlich nicht vorgesehen; er ist daher unzulässig und ohne rechtliche Wirkungen. Der Antrag setzt (ebenso wie eine Berufung) keine "Beschwer" der Partei voraus. Mangelnde Beschwer bzw…
…erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei vorliegen würden. Die nachträgliche Vermietung in das Ausland stellt keine Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 BAO dar, sodass die Erlassung eines Festsetzungsbescheides nach § 201 Abs…