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BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…1975, 1930/74; VwGH 25.1.1980, 3411/79), doch kann einem Abgabepflichtigen, der zutreffend der erlassmäßigen Zufristung vertraut, kein Verschulden an einer derartigen Fristversäumnis angelastet werden (VwGH 25.1.1980, 3411/79). 2. Abgabenerklärungen Abgabenerklärungen sind beispielsweise in folgenden Abgabenvorschriften vorgesehen: § 42 EStG 1988, …

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…steht jedoch immer im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Die Geringfügigkeit kann nicht ausschließlich an konkreten Wertgrenzen festgemacht werden, sondern ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt in der Judikatur oder Verwaltungspraxis dazu aber keine klaren Betragsgrenzen. Beispiel 1: | 2022 | Mehrergebnis…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…BAO) steht nur grobes Verschulden der Partei bei Nichtgeltendmachung der betreffenden Tatsachen oder Beweismittel der Bewilligung der Wiederaufnahme entgegen. Dies gilt in sinngemäßer Anwendung auch für die Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben nach § 201 Abs. 3 Z 2 BAO. Grundsätzlich wird kein (grobes) Verschulden des Abgabepflichtigen vorliegen…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten (er handelt "entschuldbar" im Sinn des § 135 BAO; vgl. zB VwGH 25.1.1980, 3411/79). Für Säumniszuschläge sind im Allgemeinen den Abgabepflichtigen (bzw. seinen Vertreter), der auf Rechtsauslegungen in Erlässen des Bundesministeriums für…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Beispiel: Keine Körperschaftsteuervorauszahlungen 2000. Die Körperschaftsteuererklärungsfrist wurde bis 30. September 2001 bescheidmäßig verlängert. Die Steuererklärung wird aus Verschulden des Abgabepflichtigen erst am 1. Juni 2002 eingereicht (somit 8 Monate Verspätung). Am 1. September 2002 Zustellung des Körperschaftsteuerbescheides:100.000 (Nachforderung daher 100.000). Nachforderungszinsen für…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Wiederaufnahme des Verfahrens - Nachgereichte Erklärung 20.1. Sachverhalt Innerhalb der Frist zur Einbringung einer Berufung betreffend einen Einkommensteuerbescheid wird vom Abgabepflichtigen eine weitere Abgabenerklärung eingereicht, wobei kein Begleitschreiben beigelegt wird. Variante A: Die Beträge der aufgefüllten Kennzahlen stimmen mit jenen der ersten Erklärung überein. Variante…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…keine Betriebsstätte, unterliegen die Arbeitslöhne eines im Ausland eingesetzten Dienstnehmers - vorbehaltlich der Befreiungen gemäß § 5 Abs. 2 lit. c KommStG 1993 iVm § 3 Abs. 1 Z 10 und 11 EStG 1988 und § 8 Z 2 KommStG 1993 - zur Gänze der KommSt. Wo der Dienstnehmer des…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 findet daher nunmehr auch auf eine derartige Gesellschaft Anwendung. Eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft ist jedoch von dieser Neuregelung nicht betroffen, sodass in der Beurteilung des gegenständlichen Falles keine Änderung eintritt. § 10 UStG 1994 § 10 Abs. 2 Z…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…unbestimmter Gesetzesbegriffe, Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des Einzelfalles entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie insbesondere Krankheit und Behinderung), ebenso wie wiederholte Nachlässigkeiten und Versäumnisse. Soweit in den anzuwendenden Bestimmungen keine Geringfügigkeitsgrenzen verankert sind, besteht…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…wobei das Weiterbetreiben des Zusammenschlusses ungeachtet des anhängigen Prüfungsverfahrens und eines Untersagungsbeschlusses ausschlaggebend war. Maßgeblich für die Höhe der Strafe war zudem das festgestellte erhebliche Verschulden der A-AG und die grundsätzliche Bejahung der Bereicherung. Vom Gericht wurde jedoch keine Differenzierung des Strafbetrages in einen…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese Verletzung der richtigen (nämlich elektronischen) Einbringung der Abgabenerklärungen ist daher für sich alleine nicht zum Anlass eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…erweist, kann die Berücksichtigung nach Maßgabe des österreichischen Rechts in Österreich im Wege des Verlustvortrages erfolgen." Hat es der Steuerpflichtige daher aus eigenem Verschulden unterlassen, sich um die Verlustverwertung in Deutschland zu bemühen, so bestünde zunächst keine Veranlassung, die Verwertung des Verlustes in Österreich zuzulassen…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…in der Berufung gegen den berichtigenden Bescheid auch die Nichtanerkennung der Werbungskosten geltend gemacht werden. Gemäß § 293b BAO berichtigende Bescheide sind keine an die Stelle eines Bescheides tretende Bescheide im Sinn des § 274 BAO. Ist ein berichtigter Bescheid (in der Fassung vor der Berichtigung) mit…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…zu erfolgen, wenn ein (amtswegiger) Abgabenbescheid wegen des Eintrittes der Bemessungsverjährung nicht hätte ergehen dürfen, wenn ein Haftungsbescheid wegen Eintritts der Einhebungsverjährung nicht hätte erlassen werden dürfen, wenn ein antragsgebundener Bescheid erlassen wurde, obwohl kein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde oder der Antrag vor Bescheiderlassung zurückgenommen…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt (§ 308 Abs. 1…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…dem Finanzamt die Fertigstellung eines Wohnhauses am 2. Feber 2005. Als Fertigstellungszeitpunkt wird der 5. März 2000 angegeben. Könnte aufgrund des Verschuldens der Baubehörde und der verspäteten Meldung der 1. Jänner 2005 (laufendes Jahr) als Bewertungsstichtag herangezogen werden? Nein, der maßgebliche Bewertungsstichtag ist der 1…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…die (mittels Berufung begehrte) Abänderung eines Bescheides bindende Auswirkungen auf deren Höhe hat (zB höherer Verlustabzug). Insoweit ist die Abgabe auf Antrag des Abgabepflichtigen auszusetzen, ohne dass es für die Abgaben der Folgejahre einer (eigenen) Berufung bedarf. Keine mittelbare Abhängigkeit im Sinn des § 212a Abs…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024, 2024-0.445.738. 1. Verlängerung von Fristen Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Schwierigkeiten mit der Einhaltung von abgabenrechtlichen Fristen kommen. Abgabepflichtige…