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09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…dass in diesen Fällen kein Bauherrnmodell vorlag, sondern die einzelnen Eigentümer ein bereits fertig geplantes und genehmigtes Objekt erworben haben, und unterwarf nicht nur den Erwerb des Grundstückes, sondern auch den Erwerb des Gebäudes der Grunderwerbsteuer. Liegt auch hinsichtlich des Gebäudes eine unecht steuerfreie Grundstückslieferung…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…besteuern war; es fällt daher keine weitere Grunderwerbsteuer an. 1.6. Vorbehaltsfruchtgenuss und Substanzabgeltung iVm GrEStG 1987 und GebG Eine Liegenschaft wird unter Vorbehalt des Fruchtgenusses übergeben, dem Fruchtgenussbesteller steht eine Substanzabgeltung zu. Unterliegt dies nur der Grunderwerbsteuer oder fällt auch eine Gebühr gemäß § 33…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…daher entsteht für diese keine Grunderwerbsteuerschuld. 1.1.5. Schenkung auf den Todesfall Zur Schenkung auf den Todesfall siehe Pkt. III.2.4. und III.3. 1.1.6. Treuhandschaft 1.1.6.1. Tod des Treugebers Stirbt der Treugeber und geht die Verwertungsbefugnis iSd…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…GrEStG 1987 Grunderwerbsteuer bei Scheidungsvergleich Fragestellung: Wann ist bei Scheidungsvergleichen der dreifache Einheitswert und wann die Gegenleistung als Bemessungsgrundlage anzusetzen? Lösung: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, auch wenn im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…in Abzug zu bringen und die nach dem Baukostenindex aufzuwertende Restgröße als Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 und die Steuerweiterleitung gemäß § 12 Abs. 15 UStG 1994 heranzuziehen. § 3a UStG 1994 (UStR 2000 Rz 546 und Rz 640n) Ort der einheitlichen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…gesellschaftsteuerpflichtig gemäß § 2 Z 4 KVG. 2. Die unbare (vorbehaltene) Entnahme bezieht sich nur auf die Einbringung des KG-Anteiles. Daher ist beim Wert der Leistung keine anteilige Verbindlichkeit abzuziehen. Exkurs: Die Einbringung des Sonderbetriebsvermögens unterliegt der Grunderwerbsteuer gemäß § 22 Abs. 5 UmgrStG (§ 22 Abs…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Ausscheidens nicht an den stillen Reserven samt Firmenwert beteiligt ist (VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126). Sofortige gewinnmindernde Absetzung der Grunderwerbsteuer an Stelle der Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten (UFS 23.05.2005, RV/0544-W/03). Abzug von Unterhaltszahlungen als Betriebsausgabe (UFS 27.04.2006…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Abs. 1 Z 2 lit. c ErbStG, § 15a Abs. 5 ErbStG). Änderungen der Bemessungsgrundlage im Sinn des § 16 UStG 1994 sind keine rückwirkenden Ereignisse im Sinn des § 295a BAO; sie sind vielmehr für das Jahr, in dem die Änderung eingetreten ist, zu berücksichtigen (vgl. zB…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Keine Bauwerke sind daher Zelte oder Buden (OGH SZ 9/51), Reklametafeln (OGH SZ 12/97), zerlegbare Baracken, Bauhütten, Flugdächer oder Tribünen, die ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz wie andere bewegliche Sachen wieder entfernt werden können (Arnold/Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, § 2 Anm. 32). Nach der…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…und 2 NoVAG). Keine Haftung gemäß § 14 BAO besteht beispielsweise für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (VwGH 24.2.1994, 93/14/0232), Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, motorbezogene Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Dienstgeberbeitrag (UFS 5.3.2003, RV/0234-W/03). Bei der Veräußerung eines Betriebes ist die Haftung…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Grunderwerbsteuer-Berechnung der Nutzungswert zu ermitteln, dürfen die anzusetzenden Mietzinswerte nicht unter den Richtwerten nach dem Richtwertgesetz liegen. 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) Die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 BewG 1955 durch Abzug…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer, die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien, Betriebe etc) muss ab einer gewissen Betragsgrenze dem Finanzamt gemeldet werden, bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer. Die Haftung betrifft weiters zB die Gewerbesteuer, die Weinsteuer (ohne Einfuhrtatbestand) und die Normverbrauchsabgabe (insbesondere § 1 Z 1 und 2 NoVAG). Keine Haftung gemäß § 14 BAO besteht ua. für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Straßenverkehrsbeitrag, Altlastenbeitrag und für…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…1.2020 bis 31.10.2021 gegründet oder übernommen haben. l.Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, muss für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. 4.2…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…kein Handlungsbedarf. Abzugsfähigkeit eines Kursverlustes Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 10 KStG 1988, KStR 2001 Rz 572, EStR 2000 Rz 2184 Sachverhalt Die öst. L-GmbH veräußert am 26.6.2008 (im Zeitraum 1.10.2007 - 30.9.2008) eine ausländische (tschechische) Schachtelbeteiligung. Der…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, so liegt kein grenzüberschreitender Dividendenzufluss iSd Artikels 10 DBA-Rumänien vor. In diesem Fall wird das Besteuerungsrecht an diesen Kapitaleinkünften gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Rumänien ausschließlich Österreich zugewiesen. 2. Anwendung der Anrechnungsmethode 2.1. Bezughabende Norm Artikel 23A…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…um Aufwendungen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist, zu kürzen ( UStR 2000 Rz 680 ; zur Berechnung siehe Fall 8 Kalenderjahr 2016).   Zur Frage des Verkaufs des Elektrokraftfahrzeuges: Nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…zB Abgabenerhebung), dass private Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf den hoheitlichen Charakter dieser Leistungen bzw. aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen "real" und faktisch keine Möglichkeit haben, gleichartige Leistungen zu gleichen Bedingungen zu erbringen. Die obigen Ausführungen gelten auch für Zusammenschlüsse von Gemeinden (zB Verwaltungsgemeinschaften), soweit es sich…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…2 Z 3). Überdies dürfen nach § 2 Abs. 1 letzter Satz "dem zum Abzug Verpflichteten keine Umstände erkennbar sein, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen". Solcherart schafft § 94 Abs. 2 EStG 1988 auch keinen eigenen Missbrauchstatbestand; vielmehr kommt es zu einem Methodenwechsel für…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…nach § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 iVm § 124b Z 53 EStG 1988 zu erfolgen. Gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 sind Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen aufgrund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.