…das sich auf einen im Inland gelegenen Gegenstand (körperliche Sache) bezieht. Daher besteht auch keine Versicherungssteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 VersStG. 12. § 1 Abs. 3 Z 2 VersStG Montageversicherung Sachverhalt: Eine US - Gesellschaft schließt mit einem US - Versicherer eine Versicherung zur Abdeckung des…
…welche konkreten Leistungen vom Gast in Anspruch genommen werden. Es handelt sich daher um einen Gutschein und keine steuerbare Anzahlung. Zu 2.: Sachverhaltsmäßig erhält der Hotelier (bzw. Tourismusverband) aus dem Topf durch den Tourismusverband eine Provision für den Verkauf der Winter-Package Card an seine…
…1 Z 14 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im…
…ABGB3, § 825 Rz 7). Ab der Einantwortung sind die einzelnen Nachlassbestandteile Gegenstand der Erbenrechtsgemeinschaft. Daher entsteht Miteigentum an den körperlichen Sachen, teilbare Forderungen können anteilig nach der Erbquote von jedem Miterben, unteilbare Forderungen aber nur gemeinschaftlich geltend gemacht werden (vgl. Werkusch-Christ in Kletečka/Schauer…
…derzeit unklar. Nach dem Gesetzeszweck erstreckt sich die Befreiung gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf folgende Zuwendungen: Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und…
…in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich (somit körperlich, nicht zB per Mail oder Fax) zugekommen ist. 8. Abgabenrechtliche Geheimhaltung - Auskunft an Landesschulrat 8.1. Bezughabende Norm § 48a BAO 8.2. Sachverhalt Beim Landesschulrat wurde ein Antrag für Schulbeihilfe gestellt. Es wird…
…ist, seinen Betrieb fortzuführen oder die mit seiner Stellung als Gesellschafter verbundenen Aufgaben oder Verpflichtungen zu erfüllen. Das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit wegen körperlicher oder geistiger Behinderung ist auf Grundlage eines vom Steuerpflichtigen beizubringenden medizinischen Gutachtens eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zu beurteilen, es…
… Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich einpendelnden Grenzgängern ein Informationsschreiben mit dem Titel "Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen - Antrag um Anpassung der Quellensteuer…
…alle Erben gemeinsam den Antrag stellen. Die Erben können auch eine Erbteilung vornehmen (§ 181 AußStrG). Eine vor der Einantwortung vorgenommene Erbteilung bewirkt, dass die Erben mit der Einantwortung Alleinerben der ihnen auf Grund des Erbteilungsübereinkommens zugewiesenen Sachen werden (vgl. Verweijen in Schneider/Verweijen, AußStrG § 181)…
…der §§ 34 bis 47 BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.). Es ist damit jegliche - auch die werbewirksame - Information, die diese Körperschaften betrifft, nicht steuerbar…