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05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…Bei untrennbarem rechtlichen Zusammenhang beseitigt die Aufhebung des Aufhebungsbescheides von diesem zwingend abgeleitete Bescheide. Beispiel: Der Einkommensteuerbescheid 2000 wird aufgehoben. Der neue Sachbescheid weist eine Nachforderung aus. Der Aufhebungsbescheid wird auf Grund einer Berufung mit Berufungsvorentscheidung aufgehoben. Die Aufhebung des Aufhebungsbescheides beseitigt den neuen Sachbescheid…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Bescheides. Der Abänderungsbescheid ist daher mit Berufung nur dem Grunde nach sowie hinsichtlich der Abänderung anfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn der Abänderungsbescheid den Inhalt des unveränderten Teiles des abgeänderten Bescheides wiedergibt. Eine auf § 295a BAO gestützte (ersatzlose) Aufhebung eines Bescheides kommt nicht in Betracht…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Bescheide Werden mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide vor Erledigung ersatzlos aufgehoben (somit nicht im Sinn des § 253 BAO durch an ihre Stelle tretende Bescheide ersetzt), so führt dies zur Unzulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde ist daher als unzulässig geworden zurückzuweisen. Verfahrenstitel für solche Aufhebungen sind vor…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Verjährung - rechtzeitiger Antrag auf Aufhebung eines Bescheides 14.1. Bezughabende Norm § 209a BAO iVm § 299 BAO 14.2. Sachverhalt Aufgrund Schweizer EUZ-KM wurde am 19.12.2013 der Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2003 mit Hinweis auf hinterzogene Abgaben erlassen. Am 31.1.2014 wurde…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 16 Abs. 3 BewG 1955 zulässig sein. 3.10. Folgen für Nebenansprüche Ist Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid festgesetzte Stammabgabe, so hat die (ersatzlose) Aufhebung des betreffenden Bescheides zur Folge, dass der Verspätungszuschlagsbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben ist. Wird diese…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…oder Aufhebung, obwohl kein wirksamer Grundlagenbescheid existiert, so ist dieser Bescheid gesetzwidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist durch die nachträgliche Erlassung des Grundlagenbescheides nicht sanierbar (vgl. VwGH 24.11.1998, 93/14/0203). Verfahrenstitel zur ersatzlosen Aufhebung solcher rechtswidriger Bescheide sind insbesondere § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Wiederaufnahmsbescheid ist ersatzlos aufzuheben. 6.2. Fragestellung Tritt in diesem Fall der Sachbescheid automatisch außer Kraft? (In einem Fall richtete sich die Berufung nur gegen die Wiederaufnahme, in einem anderen Fall auch gegen den Sachbescheid.) 6.3. Lösung Gemäß § 307 BAO ist mit dem die…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. VwGH 03.08.2004, 99/13/0207, leitet aus dieser Bestimmung ab, dass die mit rückwirkender Kraft…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung Ein Antrag auf einen Rulingbescheid kann nur schriftlich erfolgen, daher handelt es sich bei einer mündlichen Fragestellung in keinem Fall um einen solchen Antrag. Auch Gespräche mit Finanzbeamten im Vorfeld von Rulinganträgen begründen keine Kostenpflicht. Vorgespräche zur Klärung ob ein Sachverhalt unter die drei…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Er tritt hinzu und bildet mit dem berichtigten Bescheid eine Einheit (zB VwGH 19.03.2003, 2002/16/0190; VwGH 20.03.2006, 2002/17/0023). 5.2. Aufhebung gemäß § 293 BAO Maßnahmen nach § 293 BAO können auch zur (ersatzlosen) Aufhebung des zu berichtigenden Bescheides…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…seiner Bekanntgabe (§ 97 BAO) gemäß § 299 Abs. 1 BAO ersatzlos aufgehoben werden. Der aus der Aufhebung des rechtswidrig erlassenen zweiten Gutschriftsbescheides wegen der zwischenzeitlich durchgeführten zweiten Auszahlung gebarungsmäßig entstehende Abgabenrückstand ist innerhalb der Monatsfrist (Nachfrist) gemäß § 210 Abs. 2 BAO zu entrichten. 19. Mutwillensstrafe Vorliegen…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…muss. 9. § 17 GrEStG 1987 9.1. Einvernehmliche Aufhebung einer Schenkung Kommt bei einer einvernehmlichen Aufhebung einer Schenkung § 17 Abs. 1 Z 1 oder Z 4 GrEStG 1987 zur Anwendung? Lösung: Mit Erkenntnis vom 28.9.2016, 2016/16/0015, hat der VwGH ausgeführt, dass…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

… Muss er darum noch einmal ansuchen? 1.3. Lösung Der ursprünglich gefragte Sachverhalt ist nicht beurteilt worden. Man könnte berufen mit dem Grund, dass ein antragsgebundener Verwaltungsakt nicht erfolgt ist, sondern ein Bescheid von Amts wegen ergangen ist. Der Antragsteller müsste nicht neuerlich um Beantwortung…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…liegt auch kein Nichtbescheid vor. Die Berichtigung der falschen Gesetzeszitierung nach § 293 BAO wäre im Anlassfall zulässig. Im Hinblick auf die anhängige Berufung (mit anderer Argumentation) wäre diese Berichtigung jedoch unmittelbar im Berufungsverfahren (in der Berufungsvorentscheidung) vorzunehmen. 6. Akteneinsicht - zuständige Abgabenbehörde (§ 90 BAO) 6.1…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…durch den Eigenschuldner vor Rechtskraft des mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Haftungsbescheides, so ist diese Entrichtung im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl zB Ritz, BAO5, § 7 Tz 11); durch eine solche Entrichtung wird nämlich der Haftungsbescheid (nachträglich) rechtswidrig. Einer solchen Rechtswidrigkeit kann auch durch Aufhebung des Haftungsbescheides gemäß …

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…an welche die BAO jedoch keine Folgen knüpft. Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einreichung von Anbringen bei den Abgabenbehörden erforderlichen Prüfung der Legitimation des Einschreiters erscheint es geboten, den abgabenverfahrensrechtlichen Rechtsrahmen darzustellen und dadurch in der Praxis auftretende Probleme bereits frühzeitig zu vermeiden. 2…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…2 BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht. Wurden die Ausgaben bereits in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und als Folge der Nichtbeantwortung des Vorhaltes…

2021-0.856.232Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zur Bereinigung bereits veralteter Rechtsaussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.856.23207.12.2021

Die folgenden Erlässe werden zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung aufgrund ihrer überholten Inhalte aufgehoben: (1) Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist…