…2.5 anzuwenden. Der zuständige Staat versichert alle Tätigkeiten, wie wenn sie im Inland ausgeübt werden würden - Heranziehung aller Einkünfte für die SV-Beiträge. Beispiel: Eine Person ist in Österreich unselbstständig und in Polen selbstständig tätig. > Diese Person unterliegt den österreichischen Rechtsvorschriften.…
…1 EU-AHG); Zölle (§ 1 Abs. 3 Z 2 EU-AHG); Verbrauchsteuern, die in anderen Rechtsvorschriften der Union über die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten erfasst sind (§ 1 Abs. 3 Z 3 EU-AHG); Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen, die an den Mitgliedstaat, eine Gliederungseinheit des…
…Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten…
…Wenn gemäß § 26 Abs. 1 BAO ein Wohnsitz in Österreich besteht, der gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 zur unbeschränkten Steuerpflicht führt und auch nach deutschen Rechtsvorschriften unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wird, ist gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 DBA Deutschland, BGBl…
…den NES-Safe-Harbour ist maßgeblich dafür, in welcher Reihenfolge diese Regelungen über die globale Mindestbesteuerung durch Österreich sowie die anderen umsetzenden Steuerhoheitsgebiete anzuwenden sind. Um den Finanzverwaltungen und den von der globalen Mindestbesteuerung betroffenen Unternehmensgruppen die Feststellung zu erleichtern, welche Steuerhoheitsgebiete eine anerkannte PES-…
…zwischen den von den zuständigen Behörden vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einen Vorschlag auszuwählen. Staaten können sich jedoch auch vorbehalten, das Independent Opinion-Verfahren anzuwenden, bei welchem die Schiedsrichter den Fall anhand der vorliegenden Informationen selbst entscheiden. Für Österreich kommen beide Verfahrensarten zur Anwendung (siehe Anlage 3). C…
…zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt…
…vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107…
…vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107…
…vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107…
…die wegen Wettbewerbsverstößen (von der europäischen Kommission) verhängt werden, insoweit als Betriebsausgabe anzuerkennen sind, als sie einen Abschöpfungsanteil enthalten. EStR 2000 Rz 1523a ist auf Geldbußen nach dem Kartellgesetz entsprechend anzuwenden. Dementsprechend sind EU-Geldbußen und Geldbußen, die vom österreichischen Kartellgericht wegen Wettbewerbsverstößen verhängt werden…
…4 UStG 1994 zu beachten, wonach die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften (z.B. Steuerbefreiung) für die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind. Ein Besorgen liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen lässt oder wenn ein…
…er gegen Gesetze, gegen Verordnungen (iSd Art 18 Abs. 2 B-VG) oder gegen Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (Primärrecht oder Sekundärrecht wie zB Richtlinien oder Verordnungen) verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche…
…den Betrag von EUR 1.500.000 nicht unterschreiten (bis zu einem Kreditbetrag von EUR 1.500.000 sind die einschlägigen Rechtsvorschriften des KMU-Förderungsgesetzes und die dazu erstellte Richtlinie anzuwenden). Die Obergrenze des garantierten Obligos darf pro Projekt den Betrag von EUR 25 Mio…
…oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag…
…Gebietkrankenkasse in diesem untergebracht. Gemäß § 18 Abs. 1 GrEStG 1987 sind andere Rechtsvorschriften, die eine Grunderwerbsteuerbefreiung vorsehen, für Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. In den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum GrEStG 1987 wird ausdrücklich erwähnt, dass Grundstückserwerbe nach …
…die Bewertung gemäß §§ 14 - 16 BewG 1955 ist der für die Abzinsung anzuwendende Zinssatz mit 5,5% gesetzlich vorgegeben. Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist…
…gibt es keine Untereinheit, auf die nächstliegende Einheit oder entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten auf ein Vielfaches oder einen Bruchteil der Untereinheit oder Einheit der nationalen Währungseinheit auf- oder abgerundet." Bezogen auf die österreichischen "Gepflogenheiten" bedeutet dies, dass bei Umrechnungen von Euro in Schilling…
…von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV) sind diese Rechtsvorschriften auch - neben anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen des § 131 BAO geführt werden und die…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…