1. Einleitung Nach § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Auf rückwirkende Ereignisse im Sinn des…
…zu ergeben, welcher nachträglich erlassene, aufgehobene oder abgeänderte Feststellungsbescheid für die Maßnahme gemäß § 295 Abs. 1 BAO maßgebend ist. Ergehen zwei Bescheide gleichen Datums unter derselben Steuernummer, so ist in der Begründung anzugeben, welcher dieser beiden Bescheide der Verfahrenstitel für die auf § 295 Abs. 1…
…Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) zu entscheiden. Bis zur Erlassung einer BVE bzw. Stellung eines Vorlageantrages kann auch der angefochtenen Bescheid abgeändert und aufgehoben werden (in diesem Fall darf ein Jahresumsatzsteuerbescheid erlassen werden). 30. Rechtsmittelverfahren - Außenprüfung während beim BFG anhängigem RM-Verfahren 30.1. Bezughabende Norm …
…ihr erlassene" Bescheide zuständig. 24. Weitergeltung der Berufung 24.1. Sachverhalt Ein Einkommensteuerbescheid wird gemäß § 295a BAO abgeändert. Dagegen erhebt der Steuerberater Berufung. Der Akt wird dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Nach Berufungsvorlage langt beim Finanzamt eine Tangente ein. Das Finanzamt ändert den Bescheid gemäß …
…der Änderung (Aufhebung) gewartet werden kann, bis der nachträglich erlassene Grundlagenbescheid (grundlagenbescheidähnliche Bescheid) rechtskräftig geworden ist. 4. Änderungsbefugnis (keine Teilrechtskraft) Bei auf § 295 BAO gestützten Änderungen kann der abgeleitete Bescheid nach jeder Richtung abgeändert werden (zB VwGH 28.11.2001, 97/13/0204). Der…
… 820 ABGB). Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Einantwortungsbeschluss) ein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Bescheide, die mit Einkünften oder Vermögen des Erblassers zusammen hängen, an die Verlassenschaft zu richten. Die Verlassenschaft existiert nur bis zur Einantwortung an…
…neuen Einkommensteuer-Bescheides 2007 ist die Rechtsmittelfrist noch offen. 31.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 31.4. Lösung Gemäß § 300 Abs. 1 BAO dürfen ua. ab Stellung des Vorlageantrages beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abgeändert noch aufgehoben…
…Grund, ab der Veranlagung 2011 vorläufige Bescheide zu erlassen? 6. Die Jahre 2007 bis 2011 sind bereits rechtskräftig veranlagt. Sollte doch ein Grund eintreten, dass die Investitionskosten bzw. ein Teil davon nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind, können dann diese Bescheide gemäß § 295a BAO abgeändert werden…
…des Ausgleichsviertels ( § 45 Abs. 3 zweiter Satz EStG 1988 ) und sein Fälligkeitszeitpunkt strittig. Der angefochtene Bescheid kann in allen Punkten, auch über die Beschwerdepunkte und das Beschwerdebegehren hinausgehend, abgeändert werden; dies gilt zu Gunsten wie auch zu Ungunsten des Beschwerdeführers (vgl. VwGH 13.5.2004…
…allerdings nicht eine Zuständigkeitsänderung ex lege. Anwendbar ist jedoch § 31 Abs. 3 des AVOG 2010. Diese Bestimmung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 abgeändert, indem das Wort "sachlich" entfällt. Damit können Anbringen bis zum 30. Juni 2011 an eine unzuständige Abgabenbehörde gerichtet werden und ohne Gefahr…
…wird der Rulingbescheid im Falle einer Einigung im Verständigungsverfahren durch den Feststellungsbescheid gem. § 48 Abs. 2 BAO rückwirkend aufgehoben oder entsprechend abgeändert, da er ein vom Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid ist (siehe auch § 295 Abs. 2a BAO). D.3. Prefiling Meeting Vor formeller Initiierung eines APA…
…GrESt-Tatbestand verwirklicht. Es liegt in beiden Fällen ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO vor. Wurde die Grunderwerbsteuer auf Grund einer Abgabenerklärung bescheidmäßig vorgeschrieben, kann der Grunderwerbsteuerbescheid gemäß § 295a BAO abgeändert werden. Wurde die Grunderwerbsteuer hingegen selbstberechnet, kann eine Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid gemäß …
… 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 nach den Regelungen des österreichischen EStG zu ermitteln sind. Verfahrensrechtlich müsste infolge eines ausländischen Verlustrücktrages der Bescheid des Jahres 2005 gemäß § 295a BAO von Amts wegen oder auf Antrag der Partei abgeändert werden, da ein Ereignis eingetreten ist…
…ist. Im Fall einer unrichtigen Selbstberechnung kommt über Antrag des Parteienvertreters bzw. der abgabepflichtigen Erstschuldner der Schenkungssteuer (§ 13 Abs. 1 ErbStG) gemäß § 201 BAO eine berichtigende (bescheidmäßige) Festsetzung durch das Finanzamt in Betracht (vgl. dazu auch § 23a Abs. 5 letzter Satz ErbStG). § 23a Abs. 1…
…dem § 110 Abs. 2 BAO zufolge verlängerbar. Die Einhaltung der Nachfrist schließt einen Verspätungszuschlag aus. Dies gilt auch für den Fall, dass die bescheidmäßige Bewilligung bzw. Verlängerung der Nachfrist rechtswidrig ist (vgl. VwGH 8.4.1992, 91/13/0116). Die Regelung des § 134 Abs. 2…
…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…
…das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service…
Als Folge der Novellierung entfallen daher bisherige Zuschläge gemäß § 40 BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen…