…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…
I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…
… 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 in Betracht kommt, sofern eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bestanden hat, das Grundstück dem Erwerber im Zeitpunkt des Todes als Hauptwohnsitz gedient hat und soweit die Wohnnutzfläche 150m2 nicht übersteigt. 2. Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 5 WEG 2002…
…der GrWV bei der Ermittlung des Grundstückswertes (pauschal) mitberücksichtigt, nicht aber der Wohnnutzfläche iSd § 3 Abs. 1 Z 7 und Z 7a GrEStG 1987 zugerechnet. Vice versa zählen für Wohnzwecke ausgestattete Räumlichkeiten zu 100% zur Wohnnutzfläche, auch wenn sie sich im Keller befinden (zB Sauna…
…Z 7 GrEStG 2.4.1. Gebäude im Zustand der Bebauung Ein Gebäude im Zustand der Bebauung (Rohbau, noch nicht bezugsfertiges Haus, Wohnnutzfläche bis 150 m 2 ) wird dem anderen Ehepartner geschenkt. Steht die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 nur zu…
…der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. 4.3 § 3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die…
…Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955 betrifft Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. 4.3.2 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs…
…Die Befreiung liegt vor unter der Voraussetzung der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer gemeinsamen Wohnstätte, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt und 150 m² Wohnnutzfläche nicht übersteigt. Befreiung für Grundstücksübergänge auf Stiftungen, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen Die Befreiung gilt für Übertragungen von Grundstücken auf Grund…