…jedenfalls die "Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen" zu verstehen (vgl. § 2 des oberösterreichischen Sexualdienstleistungsgesetzes, LGBl. Nr. 80/2012; zum gleich definierten Begriff "Prostitution" siehe § 2 des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 24/2011, § 1 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes, LGBl. Nr…
…darf nicht in zukünftigen Perioden der Gesellschaftsvertrag derart geändert werden, dass wieder Geschäftsführerentgelte ausbezahlt werden). Wird ein wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalt (angemessene Vergütung für die Geschäftstätigkeit) durch Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder entsprechende Gesellschafterbeschlüsse wiederholt zivilrechtlich unterschiedlich gestaltet, so ist die zivilrechtliche Gestaltung nicht für die steuerliche…
…Steiermark sieht nur eine Rundung der bescheidmäßig festgesetzten Abgaben vor (§ 155 Abs. 1 LAO). Die Wiener AO kennt keine Auf- und Abrundung. Ab 1. Jänner 2010 gilt statt der Rundungsbestimmungen der jeweiligen LAO die Rundungsbestimmung des § 204 Bundesabgabenordnung (BAO). 10. Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage (…
…bestimmten Eigentumswohnung für ihre Tochter auf ein Treuhandkonto, der Kauf kommt allerdings nicht zu Stande. Das Geld soll der Tochter aber weiter zur Verfügung stehen, auch für die nächste Wohnung, für die sie sich entscheidet. 3.3. Frage Ist eine Schenkungsmeldung zu machen? 3.4…
…die bei der Bestimmung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen sind. Wenn daher bei nachträglichen Übertragungen in das Wohnungseigentum der Preis für die Übertragung im Rahmen der vom WGG vorgegebenen Grenzen gebildet wird, entspricht dieser Preis dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielenden Preis - somit dem…
…Netzkarte nicht übertragbar sein dürfen, entfallen ab 2013. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Arbeitsstätte in Wien erhält von seiner Arbeitgeberin eine Jahreskarte der Wiener Linien für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Da die Wiener Linien keine Streckenkarten anbieten, ist die Jahresnetzkarte begünstigt und es ist…
…der wieder mit dem Kurswert anzusetzen oder aus Verkäufen abzuleiten oder nach dem Wiener Verfahren zu schätzen ist, zum gemeinen Wert der Eigentätigkeit zu addieren. 1.2 § 5 GrEStG 1987 (§ 14 BewG 1955) - Abzinsung Wohnbauförderungsdarlehen Sachverhalt: Der Kaufpreis eines Anwartschaftsvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum…
…welche im Gegensatz zu der in § 10 BewG 1955 normierten Definition des gemeinen Wertes stehen. Aus diesem Grunde ist das Abgehen vom Wiener Verfahren zu einer anderen anerkannten Schätzungsmethode oder eine abweichende Gewichtung von Ertragswert und Vermögenswert entsprechend zu begründen. 1.2 § 14 BewG 1955, …
…sie im Grundvermögen als eigene wirtschaftliche Einheit als sonstig bebautes Grundstück zu erfassen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3.3) mitzuerfassen, sofern sie in den landwirtschaftlichen Gebäuden oder im Hofverband integriert ist…
…Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt VwGH 18.7.2001, 99/13/0217) ist das Wiener Verfahren grundsätzlich eine geeignete Schätzungsmethode, welche den Vorgaben dieser Gesetzesbestimmung Rechnung trägt. Durch die vorgeschriebene Berücksichtigung der Ertragsaussichten wird der…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
…BAO 4.2. Sachverhalt Ein (in Salzburg wohnender) Österreicher schenkt seinem deutschen (in München wohnenden) Freund 25.000 Euro zum Ankauf eines bestimmten KFZ zum Geburtstag, mit der Auflage, ihn zum nächsten Urlaubsort nach Seefeld zu fahren bzw. wieder von dort abzuholen, was auch geschieht…
…um Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität einzuräumen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone, nicht jedoch ein tägliches Pendeln über die Grenze erforderlich ist, um die Voraussetzungen der Grenzgängereigenschaft zu erfüllen. 2.Gemäß der Neuregelung in Artikel 15 Absatz…
…Ein Vater verschenkt seine Ersparnisse an seine Kinder. Er schenkt seinem Sohn 10.000 €. Nach einem Monat schenkt er seiner Tochter 70.000 € für die benötigte Wohnungseinrichtung. Auf Grund eines unerwarteten Vermögenszuwachses schenkt er seinem Sohn drei Monate später ein Motorrad im Wert…
… 4 Abs. 1 Z 1) Tiroler Abgabengesetz, LGBl. Nr. 97/2009 (§ 10 Abs. 1) Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, LGBl. Nr. 21/1962 idgF (§ 10) Auch in diesen abgabenrechtlichen Strafbestimmungen ist die Strafbarkeit davon abhängig, dass die Kommunalsteuer nicht spätestens am 5. Tag nach ihrer…
…der Weise aufgefüllt wird, dass die dazu dienenden Mittel vom Komplementär entnommen, dem Kommanditisten zugewendet und von diesem wieder eingelegt werden. Unter Ausblendung der Zahlungsflüsse wird dieses Ergebnis durch eine reine Umbuchung vom Kapital des Komplementärs zum Kapital des Kommanditisten bewirkt. Kann durch eine reine…
…dazugehörigen Grundflächen im Grundvermögen zu erfassen. Eine Änderung liegt jedoch hinsichtlich des Wohngebäudes vor. Es ist nämlich nicht mehr mit dem übersteigenden Wohnungswert (§ 33 BewG 1955) sondern mit der zugehörigen Grundfläche als Grundvermögen in einem eigenen Einheitswertakt entsprechend der zutreffenden Grundstückshauptgruppe (§°54 BewG 1955) zu…
…bzw. Biere mit Marken- bezeichnung, Salzgurkerl, Essiggurkerl | Würstel, Orangensaft, Bier, Gurkerl | Wurstware; Getränk, Speisebeilage | Gasthaus | Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Pommes Frites, Apfelstrudel | Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte), Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü, Frühstück | Vorspeise, Haupt- speise, Nachspeise, Essen…
…Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde erstmalig (Gesetzesbeschluss des Wiener Landtages vom 23. Oktober 2025 betreffend ein Gesetz, mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird) in Anspruch genommen, daher beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 01.01.2026 wie folgt…