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2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…strafbar. Beispiel: Die unrichtige Abgabenerklärung wird eingebracht, vor der Buchung wird jedoch die Unrichtigkeit bereits festgestellt, sodass die Abgabenfestsetzung richtig erfolgt. Ein Versuch setzt Vorsatz voraus; bei bloß fahrlässigem Handeln ist ein strafbarer Versuch nicht möglich. 4.3. Berücksichtigung von Ausschließungsgründen Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…2017) zu übermitteln. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt ein Finanzvergehen gemäß § 15 Abs. 1 Z 5 WiEReG dar und ist bei Vorsatz mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Euro bzw. bei grober Fahrlässigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro zu bestrafen.

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…15 Abs. 1 und 2 WiEReG verwirklicht. Allerdings wird bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgehensweise in aller Regel für die Organe des meldepflichtigen Rechtsträgers weder von Vorsatz noch von grober Fahrlässigkeit auszugehen sein. In Betracht kommt jedoch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des seiner Verpflichtung nach § 4…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…wurden die in der nachstehenden Tabelle zusammengefassten Straftatbestände bundeseinheitlich geregelt; die Strafbestimmungen der Länder sind nur mehr für darüber hinausgehende oder davon abweichende Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte anzuwenden. | Tatbestand | Geldstrafe | Ersatzfreiheitsstrafe | Vorsätzliche Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht |

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

… 15 Abs. 2 KommStG 1993 kann nur mit Vorsatz verwirklicht werden. Fahrlässigkeit ist nicht ausreichend. Zum Vorsatz siehe Rz 174. Strafe Es ist eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…100.000 im jeweiligen Veranlagungszeitraum geführt hat; Über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Ausfallsbonus III darf jedoch gewährt…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…100.000 im jeweiligen Veranlagungszeitraum geführt hat; Über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Ausfallsbonus II darf jedoch gewährt…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…dass die Ausschüttungsfiktion entfällt, soweit Anteile an der übernehmenden Körperschaft vor den im Vorsatz angeführten Maßnahmen entgeltlich übertragen worden sind. Diese im Gesetz beschriebenen Maßnahmen führen zwar den im Sachverhalt vorliegenden Verzicht nicht ausdrücklich an, doch wird der Verzicht auf die aus der vorbehaltenen Entnahme…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Vertragsentwurfes ohne Abschluss desselben. Ein strafbares Verhalten des Parteienvertreters nach § 49a FinStrG kommt jedoch nur in Betracht, wenn Vorsatz auf Umgehung der Anzeigepflicht seitens de Parteienvertreters vorgelegen ist. Die berufsrechtliche Geheimhaltungspflicht von Rechtsanwälten und Notaren ist der Anzeigverpflichtung des § 121 a Abs. 3 BAO hintanzustellen…