RIS AI
24 Treffer441 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…2001/14/0176; VwGH 22.9.2005, 2001/14/0013). 2.6 Verschulden des Vertreters Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 22.2.2000, 96/14/0158; VwGH 7…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Gruppenbesteuerung aber möglich ist. Es liegen daher zwei Sachverhalte und somit zwei Anträge vor. 3. Advance Ruling 3.1. Sachverhalt Es wird ein Sachverhalt in einem Advance Ruling Antrag beschrieben. Im Antrag werden die rechtlichen Bestimmungen dargelegt, aber keine konkrete Rechtsfrage gestellt. Der Antragsteller schreibt…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung darzulegen. Auch das Vorliegen des Verschuldens ist nachvollziehbar zu begründen (VwGH 22.5.2002, 2002/15/0041). In keinem Fall genügt beispielsweise die bloße Behauptung, eine Umsatzsteuervoranmeldung sei nicht bzw. verspätet eingereicht worden. Die Begründung hat weiters…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Rückerstattung (3. Abschnitt des 2. Hauptstückes des COFAG-NoAG) A.1. Allgemeines A.1.1. Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches Soweit ein Vertragspartner (= wer aus einem Fördervertrag gemäß § 2 Abs. 2 COFAG-NoAG vertraglich berechtigt ist, war oder als berechtigt behandelt wurde; auch Rechtsnachfolger…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…ein Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird. Antrag, auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen, wenn die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgrund der Naturkatastrophe nicht gewahrt wurde. Die Behörde hat dem Antrag zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Abgabenerklärung selbst…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 dar. Es kommt daher zu keiner Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählt eine dem freien Dienstnehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. 5.3.3. Sachbezüge freie Dienstnehmer Rz 83 Es bestehen keine Bedenken, wenn als Bemessungsgrundlage gemäß § 5…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…2001/16/0523). Dies gilt gleichermaßen für das Verschulden von Boten (vgl. zB VwGH 20.4.2001, 98/05/0083). Ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…auf den Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bedacht zu nehmen. EStR 2000 Rz 1523a sieht vor, dass EU-Geldbußen, die wegen Wettbewerbsverstößen (von der europäischen Kommission) verhängt werden, insoweit als Betriebsausgabe anzuerkennen sind, als sie einen Abschöpfungsanteil enthalten. EStR 2000 Rz 1523a ist…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Leasingvertrag durch Verschulden des Leasingnehmers vorzeitig aufgelöst wird und der Leasingnehmer eine Entschädigung an den Leasinggeber für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer zu leisten hat. Der gegenständliche Sachverhalt ist mit dem des VwGH-Erkenntnisses nicht vergleichbar. Im gegenständlichen Fall ist von einem Leistungsaustausch auszugehen…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…eindeutig kein Verschulden vorliegt. Beispiele für Umstände, die auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Nichterfassen von Einnahmen Privataufwendungen wurden als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung nicht bekannt gegeben werden. Subjektive Tatseite Für die genannten Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten (…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer, Liquidatoren, Vorstandsmitglieder. Die Abgabenschuld muss dem…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Hat es der Steuerpflichtige daher aus eigenem Verschulden unterlassen, sich um die Verlustverwertung in Deutschland zu bemühen, so bestünde zunächst keine Veranlassung, die Verwertung des Verlustes in Österreich zuzulassen. Es bliebe dem Steuerpflichtigen unbenommen, von Deutschland (Ansässigkeitsstaat) aus die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen. Sozialversicherungspension…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…einzureichen, kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG). Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung schriftlich eingereicht, so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…0085). Ein etwaiges Verschulden der Partei an der Unrichtigkeit ist bei der Ermessensübung grundsätzlich bedeutungslos (vgl. zB VwGH 30.10.2001, 98/14/0085; VwGH 21.01.2004, 2002/13/0071), ebenso etwa der Umstand, dass die Partei die Unrichtigkeit nicht in einer Berufung gegen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des Einzelfalles entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie insbesondere Krankheit und Behinderung), ebenso wie wiederholte Nachlässigkeiten und Versäumnisse. Soweit in den anzuwendenden Bestimmungen keine Geringfügigkeitsgrenzen verankert sind, besteht für eine…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…ein fehlendes grobes Verschulden (im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) vorliegt. Trifft diese Annahme zu, so kommt eine Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nicht in Betracht. Ungeachtet dessen können sich aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme ergeben…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Daher ist eine Festsetzung unzulässig, wenn die Bekanntgabe des sich als richtig erweisenden selbstberechneten Betrages verspätet erfolgt ist. Für die Anwendung des § 201 BAO ist bedeutungslos, ob die Unterlassung der Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist, ob die Unrichtigkeit…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…1988) eine erlassmäßige Regelung mitzuberücksichtigen, wenn es der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Erlasslage unterlassen hat, von den ausbezahlten Honoraren Steuer abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen (vgl. auch VwGH 31.5.1963, 1796, 1797/61, zur damaligen Aufsichtsratsabgabe). 5.3 Kein (grobes) Verschulden Rechtlich…