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BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…sich aus verfahrensrechtlichen Gründen die Verlustverwertung in Deutschland als nicht mehr möglich erweist, kann die Berücksichtigung nach Maßgabe des österreichischen Rechts in Österreich im Wege des Verlustvortrages erfolgen." Hat es der Steuerpflichtige daher aus eigenem Verschulden unterlassen, sich um die Verlustverwertung in Deutschland zu bemühen…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…KartG 2005 auf die Schwere und die Dauer der Rechtsverletzung, auf die dadurch erzielte Bereicherung, auf den Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bedacht zu nehmen. EStR 2000 Rz 1523a sieht vor, dass EU-Geldbußen, die wegen Wettbewerbsverstößen (von der europäischen Kommission) verhängt werden…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde. Sind die steuerlichen Folgen der Unrichtigkeit lediglich geringfügig, so wird im Allgemeinen die Berichtigung zu unterlassen sein (vgl. zB VwGH 29.01.2002, 98/14/0024). Ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten spricht nicht…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…sowie innerhalb der sich aus § 304 BAO ergebenden Frist eingebracht ist. Für den Inhalt des Antrages ist § 303a BAO sinngemäß anzuwenden. Bei Inhaltsmängeln ist nach § 85 Abs. 2 BAO (Mängelbehebungsauftrag) vorzugehen. Beim Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO) steht nur grobes Verschulden der Partei…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…ob die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf ein Verschulden (der Abgabenbehörde und/oder der Partei) zurückzuführen ist. 7. Aufhebungsbescheid 7.1 Zum Inhalt des Aufhebungsbescheides Erfolgt die Aufhebung auf Antrag der Partei, so hat der Aufhebungsbescheid im Spruch den Namen des Antragstellers sowie das Datum des…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…0523). Dies gilt gleichermaßen für das Verschulden von Boten (vgl. zB VwGH 20.4.2001, 98/05/0083). Ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. OGH…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…wenn es der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Erlasslage unterlassen hat, von den ausbezahlten Honoraren Steuer abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen (vgl. auch VwGH 31.5.1963, 1796, 1797/61, zur damaligen Aufsichtsratsabgabe). 5.3 Kein (grobes) Verschulden Rechtlich bedeutsam ist das Vertrauen auf…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Die Steuererklärung wird aus Verschulden des Abgabepflichtigen erst am 1. Juni 2002 eingereicht (somit 8 Monate Verspätung). Am 1. September 2002 Zustellung des Körperschaftsteuerbescheides:100.000 (Nachforderung daher 100.000). Nachforderungszinsen für 1. Oktober 2001 bis 31. August 2002 (unter der Annahme eines Basiszinssatzes von…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haftungspflichtigen (vgl. zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040), etwa die Höhe seines Einkommens (VwGH 26.11.2002, 99/15/0199), der Grad des Verschuldens des…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…Finanzordnungswidrigkeit: Die Verletzung der Pflicht, die Steuererklärungen 2003 elektronisch (im Weg von FINANZOnline) einzureichen, kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG). Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung schriftlich eingereicht, so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…eingebracht wurden noch ein fehlendes grobes Verschulden (im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) vorliegt. Trifft diese Annahme zu, so kommt eine Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nicht in Betracht. Ungeachtet dessen können sich aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…steht jedoch immer im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Die Geringfügigkeit kann nicht ausschließlich an konkreten Wertgrenzen festgemacht werden, sondern ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt in der Judikatur oder Verwaltungspraxis dazu aber keine klaren Betragsgrenzen. Beispiel 1: | 2022 | Mehrergebnis…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…und der vereinbarte Restwert zu entrichten. Liegt in so einem Fall (Restzahlungen nach Untergang des Fahrzeuges) ein Leistungsaustausch oder Schadenersatz vor? Der VwGH (Erk. vom 12. 11. 1990, Zl. 88/15/0081) sieht einen nicht steuerbaren Schadenersatz dann gegeben, wenn ein Leasingvertrag durch Verschulden des…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. 4. Kriterien für die Ermessensübung Liegen alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 135 BAO vor, so kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag bis zur Höhe von 10% der festgesetzten…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten (§ 5 Abs. 1 VStG). Strafe Die Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen sind länderweise unterschiedlich geregelt. 15.4. Verwaltungsübertretung gemäß § 15 Abs. 3 KommStG 1993 und Strafbestimmungen der…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Geburtsdatums sowie der Steuernummer des Arbeitgebers erstmals vollständigen Lohnzettels würde daher ebenfalls eine neu hervorgekommene Tatsache darstellen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt (siehe dazu UFS 03.01.2007, RV/0016-K/06). Ein behördliches Verschulden (zB Oberflächlichkeit, Sorgfaltsverletzung) an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…aufgrund der Fertigstellungsmeldung der Baubehörde oder der ersten tatsächlichen Benützung erfolgt. § 21 BewG 1955 Baumitteilungen - Bewertungsstichtag Die Baubehörde meldet dem Finanzamt die Fertigstellung eines Wohnhauses am 2. Feber 2005. Als Fertigstellungszeitpunkt wird der 5. März 2000 angegeben. Könnte aufgrund des Verschuldens der Baubehörde und der…