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BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter Vorlage oder Berufung (vgl. § 73 Abs. 5 BibuG) auf eine allgemeine, nicht auf einzelne Vertretungshandlungen eingeschränkte Vollmacht und/oder in einem Umfang, der die gesetzlichen Befugnisse jedenfalls überschreitet (beispielsweise Einreichung einer Jahresabgabenerklärung), kann zweifellos als unzulässige "geschäftsmäßige" Vertretung im Sinn…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…einer selbständigen Tätigkeit unter Vorlage oder Berufung (vgl. § 36 Abs. 5 BiBuG 2014) auf eine allgemeine, nicht auf einzelne Vertretungshandlungen eingeschränkte Vollmacht und/oder in einem Umfang, der die gesetzlichen Befugnisse jedenfalls überschreitet (beispielsweise Einreichung einer Jahresabgabenerklärung), kann zweifellos als unzulässige "geschäftsmäßige" Vertretung im Sinn…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides zurückgenommen werden. Ein Verzicht auf die Stellung eines Antrages auf Aufhebung ist gesetzlich nicht vorgesehen; er ist daher unzulässig und ohne rechtliche Wirkungen. Der Antrag setzt (ebenso wie eine Berufung) keine "Beschwer" der Partei voraus. Mangelnde Beschwer bzw…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Da noch keine solche Herabsetzung erfolgt ist, ist der Antrag unzulässig und daher bescheidmäßig zurückzuweisen. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Berufung nicht entgegen. Ein Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag ist rechtsgültig eingebracht und unterliegt der Entscheidungspflicht. Nicht zu folgen ist dem UFS in seiner Berufungsentscheidung vom 23.09.2010 (RV/0058…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…daher zu unterstellen, dass eine solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen wird, dass eine ungerechtfertigte Rücklagenbildung gesellschaftsrechtlich unzulässig und gerichtlich bekämpfbar ist, soweit sich in der Satzung nicht gegenteilige Bestimmungen finden oder es sich bei großen GmbHs um gesetzliche Rücklagen (§ 130…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…274 BAO; Zurückweisung als unzulässig oder nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 273 BAO), worüber der UFS zu verständigen ist (§ 276 Abs. 6 BAO). Der Vorlageantrag (nicht die Berufungsvorlage) setzt hingegen unabdingbar eine Berufungsvorentscheidung voraus. Wird er vor Zustellung oder ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung gestellt, ist er…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde ist insbesondere unzulässig: bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei mangelndem Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung, bei mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Gibt der Student fälschlicherweise ein besonderes Interesse an, wäre nicht mit einem Mängelbehebungsauftrag zu reagieren. In diesem Fall müsste das Finanzamt den Antrag mangels besonderen Interesses als unzulässig zurückweisen. 4. Advance Ruling - Vorgehensweise bei nicht legitimiertem Antragsteller 4.1. Sachverhalt Drei Personen unterzeichnen einen Rulingantrag…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Feststellungsbescheid. Er weist den Einkunftsanteil dieser Person in derselben Höhe aus. Daher wäre eine auf § 295 Abs. 1 BAO gestützte Maßnahme unzulässig. Ist der abgeleitete Bescheid ein Abgabenbescheid, so darf seine Änderung bzw. seine Aufhebung im Allgemeinen nur erfolgten, wenn dem die Bemessungsverjährung nicht entgegensteht…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Ginthör/Haselberger, zur Zurechnung von höchstpersönlichen Einkünften, SWK 2010, 445 (450) unter Berufung auf eine Anfragebeantwortung des BMF vom 15.12.2010, BMF-010203/0063-VI/6/2010). Im vorliegenden Fall kann somit unter Zugrundelegung der oa. Sachverhaltsannahmen davon ausgegangen werden, dass die Zwischenschaltung der…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

… 118 Abs. 1 BAO schriftlich gestellt werden. Die Übermittlung mit Faxgerät oder im Wege von FinanzOnline ist zulässig. Eine mündliche Einbringung ist unzulässig. Nach derzeitiger Rechtslage ist weiters die Einbringung mit E-Mail nicht gestattet und daher unwirksam. Nach § 118 Abs. 4 BAO hat der…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht". § 85 Abs. 2 BAO gilt für schriftliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dazu gehören beispielsweise: Berufungen, Vorlageanträge, Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…gerichtete Bescheide (insbesondere Abgabenbescheide) können Nachforderungszinsen oder Gutschriftszinsen auslösen. Eine Verzinsung von Nachforderungen bzw. Gutschriften gegenüber Abfuhrpflichtigen (zB gegenüber dem nach § 82 EStG 1988 haftungspflichtigen Arbeitgeber hinsichtlich Lohnsteuer) ist unzulässig. Aus Haftungsbescheiden (§ 224 BAO) und aus "Gutschriftsbescheiden" (§ 202 BAO) sich ergebende Differenzbeträge sind somit nicht…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Die Umrechnungen sind immer mit den fixierten Umrechnungskursen vorzunehmen. Eine Kürzung oder Rundung der Umrechnungskurse ist unzulässig. Bilaterale Kurse (sogenannte "cross-rates") zwischen den einzelnen teilnehmenden nationalen Währungen werden nicht festgelegt und dürfen auch nicht verwendet werden. Die Umrechnung von einer nationalen Währungseinheit in eine…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…ist das Ergebnis der Würdigung eines konkreten, unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. Ein solch anderes Bewertungsverfahren ist im Anwendungsbereich des § 13 BewG 1955 allerdings nur…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Die Einbringung von Anträgen auf Familienbeihilfe mittels Telefax ist ebenso zulässig. Anmerkung: Es wird zweckmäßig sein, in Fällen der unzulässigen Einreichung von Abgabenerklärungen im Wege des Telekopierers, den Abgabepflichtigen unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen (TelefaxVO) zur Einreichung der Erklärungen in entsprechender Form aufzufordern (gegebenenfalls…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…auch während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keinen verrechnungsmäßigen Einschränkungen. Nach § 20 Abs. 1 IO ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Insolvenzeröffnung Schuldner der Insolvenzmasse geworden ist oder die Forderung gegen den Schuldner erst nach der Insolvenzeröffnung erworben worden ist. Nach § 19 Abs…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…mit der Auflage zu verbinden, dass die lohnsteuerliche Erfassung der Arbeitskräfte sichergestellt wird. Das Finanzamt .......................... hat die Zuständigkeit für die Überwachung der Lohnsteuerabfuhr übernommen. Rechtsmittelbelehrung: Infolge Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist die Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid unzulässig.   Bundesministerium für Finanzen, 12. Juni 2014 …