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BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

…nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie dem Bundesministerium für Finanzen bekannt wurde, ist diese Voraussetzung aus Unkenntnis bzw. aus EDV-technischen Gründen in vielen Fällen nicht beachtet worden, ohne…

BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…soll laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Verpflegungsmehraufwand Rechnung getragen werden, der einem Steuerpflichtigen wegen Unkenntnis der günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten während der Anfangsphase einer Reise entsteht. Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…hätten. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 27.01.2011…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…beim Vorsteuererstattungsverfahren nicht verlängerbar ist, ist für die Wiedereinsetzung bedeutungslos. Auch ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. Erlass des BMF, GZ BMF-010103/0019-VI…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Finanzamt (§ 61 in Verbindung mit § 58 BAO) abzutreten. Tatsächlich werden von ausländischen Unternehmern solche Meldungen über die Änderung der Zuständigkeit (idR aus Unkenntnis der geltenden Rechtsvorschriften) unterlassen und der Akt wird nicht an das entsprechende Betriebsstättenfinanzamt abgetreten. Wie ist vorzugehen, wenn ein ausländischer Unternehmer, zeitgleich…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…04/0045). 1.5. "ADV-Fehler" Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten sind beispielsweise Fehler, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der durch Eintragungen im Eingabebogen in Gang gesetzt wird (zB VwGH 13.10.1982, 82/13/0122…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 14 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Hinsichtlich des Kennens oder Kennen müssens ist die Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar. Danach steht die Unkenntnis der Schuldigkeiten einer Haftungsinanspruchnahme insbesondere dann nicht entgegen, wenn der Erwerber bei gehöriger, allgemein üblicher Sorgfaltsanwendung von der Schuld hätte erfahren müssen…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…von Boten (vgl. zB VwGH 20.4.2001, 98/05/0083). Ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. OGH 23.5.1996, 8 Ob A 2045…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Übereignung kannte oder kennen musste. Hinsichtlich des Kennens oder Kennenmüssens ist die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar. Danach steht die Unkenntnis der Schuldigkeiten einer Haftungsinanspruchnahme insbesondere dann nicht entgegen, wenn der Erwerber bei gehöriger, allgemein üblicher Sorgfaltsanwendung von der Schuld hätte erfahren müssen…