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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…auftritt. 2.7.12 Besondere Privatstiftungen Bei speziell geregelten Privatstiftungen, bei denen einerseits dem Wesen nach nur ein geringes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht und die andererseits üblicher Weise eine Vielzahl von Begünstigten haben, soll keine Meldung der einzelnen Begünstigten an das Register vorgenommen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…7 FM-GwG hinzuweisen; vgl. dazu auch da s FMA-Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der jeweils aktuellen Fassung, konkret die Ausführungen zu den Folgen bei Nichtanwendung der Sorgfaltspflichten sowie die analogen Bestimmungen in weiteren Aufsichtsgesetzen: § 92 Abs 1 WTBG…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…sein könnten. Es bestehen keine Bedenken, wenn über die in den Punkten 1 bis 4 genannten Inhalte hinausgehende Informationen in den Aktenvermerk aufgenommen werden, wenn diese zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienlich sind. Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist die Übermittlung von Aktenvermerken anstelle…

2026-0.188.705Information zur Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.188.70503.03.2026

Mit Verordnung (EU) 2026/456 des Rates vom 26. Februar 2026 wurde die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, wie folgt geändert: Angesichts der anhaltenden Bedrohung, die der Terrorismus und der Gewaltextremismus…

2025-0.445.958Information zu der am 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.445.95830.06.2025

…ihrem Verlust oder ihrer Zerstörung, zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch den Verkauf von geraubten Kulturgütern, wurde mittels der Verordnung (EU) 2019/880 nunmehr auch für die Einfuhr von Kulturgütern eine einheitliche Regelung geschaffen Gemäß Artikel…