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2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Naturkatastrophe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte. Die Behörde hat dem Antrag zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Zahlung erfolgt oder ein Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird. Antrag, auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen, wenn die Frist zur Einreichung einer…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…2a Garantiegesetz 1977. 5.2. Garantiefähige Finanzierungen Garantiefähig sind neue Finanzierungen und auch die Nachbesicherung (u.a. Stundung) von bereits bestehenden Finanzierungen, die dem garantiewerbenden Unternehmen im Hinblick auf den laufenden Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise, insbesondere zur Vorfinanzierung von COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…und Körperschaftsteuer für 2000 festzusetzen (dem § 323 Abs. 7 zweiter Satz BAO zufolge). Die Anspruchszinsen betragen 2% über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 erster Satz BAO). Ebenso wie die Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO) und die Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO) sind die Anspruchszinsen tageweise…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…der Saldierung auf null. Um eine allfällige Doppelverzinsung zu vermeiden, kommt es zu keiner Verzinsung des Rückerstattungsanspruches nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG, wenn bereits aufgrund einer Stundung oder Aussetzung (§ 212, § 212a BAO) Zinsen anfallen. Für Fallkonstellationen, in denen die Auszahlung in mehreren Teilbeträgen besteht…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…§ 212a Abs. 2a BAO erwirken. Diese Möglichkeit steht ihm allerdings nur offen, sofern er von der generellen Möglichkeit eines Antrags auf Stundung (§ 212 BAO) oder einer Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 1 BAO) noch nicht Gebrauch gemacht hat. Ein Antrag auf eine temporäre unilaterale Entlastung…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…236, 308 BAO) zu beseitigen. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger von Todesopfern. 3.2 Zahlungserleichterungen Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Stundung, Entrichtung in Raten) von Betroffenen der Flutwellenkatastrophe sind im Rahmen der Ermessensübung einer großzügigen Erledigung zuzuführen. 4. Organisatorische Maßnahmen der Finanzverwaltung 4.1 Zentrale Hotline im…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

… 295 Abs. 2 BAO, Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 8 BAO, Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO und Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO. Die Bescheidbeschwerde richtet sich gegen eine Gebührenfestsetzung: Die mittelbare Abhängigkeit der Höhe der Abgabenschuldigkeit besteht im Hinblick auf Abgabenerhöhungen gemäß § 9 Abs…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…299 Abs. 1 BAO oder gemäß § 300 Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) ergehen, Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO herabsetzende Bescheide, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO herabsetzende Bescheide, Säumniszuschläge gemäß § 214…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…BAO) vom 10. April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…1 | Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 | Bodenwertabgabe | FK 43 | Stundungszinsen | FK 44 | Neuberechnung der Stundungszinsen | FK 45 | Aussetzungszinsen | FK 240 | Säumniszuschläge | FK 251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…8 BAO vor. Die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld ist somit zu berücksichtigen auf Antrag bei der Berechnung der Stundungszinsen, von Amts wegen bei der Berechnung der Aussetzungszinsen, auf Antrag bei der Berechnung der Säumniszuschläge. Siehe hiezu Richtlinien für die Abgabeneinhebung, RAE Rz 307 ff (Stundungszinsen)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der USt-Jahreserklärung (BFG 08.04.2025, RV/7300017/2024) Antrag…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…