…dritter Satz ErbStG 1955 - Widerruf einer Privatstiftung vor dem 27.06.2008, Ausfolgung des Vermögens erst nach dem 26.06.2008 Sachverhalt: Der Stifter einer Privatstiftung widerruft diese Anfang 2008 auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechtes und der Stiftungsvorstand fasst unmittelbar darauf den Auflösungsbeschluss. Da gemäß …
…Grafik] Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 3): Die indirekten wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A sind jene Personen, die die entsprechenden Funktionen bei der Stiftung A (Stifter, Stiftungsvorstand und Begünstigter) ausüben. Die Stiftung A, die mit 60% ausreichend direkt an der GmbH A beteiligt ist, ist…
…der Stiftungserklärung konkret bezeichnete Begünstigte erlangen ihre Begünstigtenstellung erst aufgrund einer Entscheidung durch eine dazu berufene Stelle iSd § 9 Abs. 1 Z 3 PSG oder durch den Stiftungsvorstand. Sieht eine Stiftungserklärung somit etwa vor, dass auch nicht konkret bezeichnete Personen (etwa "Verwandte") Zuwendungen erhalten sollen…
…Villa ist beispielsweise dann gegeben, wenn auf die Villa ausschließlich der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne dass der Stiftungsvorstand irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann oder bei einer Verletzung der Unvereinbarkeitsbestimmungen, dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und trotzdem Mitglied des Stiftungsvorstandes (vgl. § 15 Abs…
…12.2003, 2003/13/0100; VwGH 24.10.2005, 2005/13/0011), Vorstand einer Genossenschaft (vgl. zB VwGH 28.11.2002, 2002/13/0151), Stiftungsvorstand einer Privatstiftung, Masseverwalter (vgl. zB VwGH 29.1.1998, 96/15/0196; VwGH 30.7.2002, 96/14/0105; VwGH…
…die Privatstiftung nur die Person 1/der Stifter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A. Da die Personen im Stiftungsvorstand und die Begünstigten durch die zu geringe Beteiligung der Privatstiftung keine wirtschaftlichen Eigentümer sind, ist lediglich Person 1 als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A zu melden…
…Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig die Aufgaben eines Angehörigen der Führungsebene (zB eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte…
…Vertreter gemäß den §§ 80 bis 83 BAO, somit vor allem Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG, Stiftungsvorstand einer Privatstiftung, nach den Statuten zur Vertretung des Vereines berufene Personen, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter. Die Haftung nach § 6a Abs. 3 KommStG 1993 trifft weiters Personen, die tatsächlich Einfluss auf…
…wird als Stiftungsvorstand in der von einem seiner Klienten errichteten Privatstiftung tätig. Sein Dienstvertrag mit der Rechtsanwalts-GmbH sieht vor, dass er die Vergütungen für seine Tätigkeit als Stiftungsvorstand an die Rechtsanwalts-GmbH abführen muss. Lösung Salzburger Steuerdialog: Da die Rechtsanwalts-GmbH gegenüber der organschaftlichen…
…Dies ist in der Regel bei Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten der Fall (zB Schriftsteller, Vortragende oder "Drittanstellung" von Vorständen). Solche höchstpersönlichen Tätigkeiten liegen zB auch bei einem Stiftungsvorstand oder Aufsichtsrat vor (vgl. UFSL 16.12.2008, RV/0237-L/04 und VwGH 28.05.2009…
…das wirtschaftliche Eigentum einer natürlichen Person durch die Ausübung einer Funktion kraft Bestellung begründet wird, wie zB bei subsidiär gemeldeten Mitgliedern der obersten Führungsebene oder bei Mitgliedern des Stiftungsvorstands einer Privatstiftung. Bei bestellten Funktionsträgern erlischt die Funktion und damit das wirtschaftliche Eigentum mit ihrem Ableben…
…Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern mit diesem Begünstigte oder Einmalbegünstigte bestimmt werden) Bestehen berechtigte Gründe gegen eine…