…1994 (UStR 2000 Rz 3615 und Rz 3616) Nutzung eines in Deutschland zugelassenen PKW durch eine österreichische Dienstnehmerin Das deutsche Unternehmen (dU) ist in Österreich in Wien mit den Lohnabgaben und im Finanzamt Graz-Stadt hinsichtlich der Umsatzsteuer erfasst. Eine inländische Betriebsstätte ist nicht vorhanden…
…15 Jahren insgesamt ein positives Ergebnis aus der Vermietung und Verpachtung und somit keine Liebhaberei im steuerlichen Sinne vorliegt. Die von der Ehegattengemeinschaft vereinnahmten Mietentgelte werden zur Gänze gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 steuerpflichtig behandelt. Eine Vermietung eines Gebäudeteiles an fremde Dritte erfolgt nicht…
…Österreich, der solange besteht, bis er die Versteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Slowenien nachgewiesen hat und bei dem die Erwerbsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann (vgl. UStR 2000 Rz 3777 mHa EuGH 22.04.2010, Rs C-536/08 und Rs C-539/08…
…Abs. 1 sowie des § 17 Abs. 4 EU-AHG einschlägig sind. 2.2. Ausnahmen vom automatischen Informationsaustausch Grenzüberschreitende Vorbescheide, die ausschließlich die Steuerangelegenheiten natürlicher Personen betreffen, sind nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst (vgl. auch § 7a Abs. 4 EU-AHG). Dies sind solche, deren Bescheid- bzw…
…Euro 48.000 nicht unter § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 fallender "Zuschuss"). Da so in Summe betrachtet eine fremdübliche Gestaltung vorliegt, ist keine verdeckte Ausschüttung anzusetzen. Bilanzierung von "stock options" durch die Optionen einräumende Gesellschaft Sachverhalt Eine beim Finanzamt XY steuerlich erfasste Aktiengesellschaft…
… "lucky buy") werden als Ertrag erfasst. | Erstansatz: Der Firmenwert wird im UGB (vereinfachend) weiter gefasst, so gelten zB Kundenstock, Auftragsbestand, Marken udgl. als Bestandteil des Firmenwerts und werden nicht als Vermögensgegenstände erfasst; der steuerliche Begriff des Wirtschaftsguts geht aber mitunter weiter als der des…
…auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist aber ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung. Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall ist entscheidend, sondern der Zweck…
… 2.der Auszahlungsbetrag übersteigt jenen Betrag, der dem Vertragspartner beihilfenrechtlich zusteht (Z 2); 3.der Vertragspartner hat sich nicht steuerlich wohlverhalten (Z 3). Der Auszahlungsbetrag ist in § 2 Abs. 5 COFAG-NoAG definiert und besteht aus dem gesamten aufgrund eines Fördervertrages ausgezahlten Betrag einschließlich allfälliger…
…von Büchern und Aufzeichnungen 2.3 Einzelaspekte der Umstellung von Büchern und Aufzeichnungen 2.3.1 Umstellung der Anlagenbuchführung (des Anlagenverzeichnisses) Für die Umstellung der Anlagenbuchführung (bzw. des Anlagenverzeichnisses beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner) ist es aus steuerlicher Sicht nicht erforderlich, jeden bisher erfassten Betrag umzurechnen…
…und es daher auch steuerlich zu einer Realisierung der stillen Reserven in den aufgewerteten Wirtschaftsgütern kam. Ab 2016 sind gemäß § 124b Z 299 lit. b zweiter Teilstrich EStG 1988 diese umgründungsbedingten Differenzbeträge nicht mehr gesondert in Evidenz zu halten. Bisher erfasste umgründungsbedingte Differenzbeträge erhöhen den…
…von weitergeleiteten EU-Zuschüssen Ein österreichischer Forschungsverein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung neuer Erkenntnisse in den Bereichen Sprache - Wirtschaft - Kultur zum Zwecke des Gemeinwohls sowie die Förderung transnationaler Forschungsbeziehungen. Der - unternehmerisch tätige und steuerlich erfasste - Verein ist ua. an Forschungsprojekten beteiligt…
…die in einem Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind und deren Besteuerung von der Streitfrage unmittelbar betroffen ist. Abstrakte Auslegungsfragen ohne konkreten Anlassfall (d.h. solche iSd Art. 25 Abs. 3 OECD-MA, siehe Kapitel A.2.1.2) sind folglich nicht erfasst. Der territoriale Anwendungsbereich orientiert…
…das in einem Staat steuerlich ansässig ist und in einem anderen Staat mit der durch eine Betriebsstätte ausgeübten Geschäftstätigkeit steuerpflichtig ist, und ii) keine freigestellte multinationale Unternehmensgruppe ist; c)der Ausdruck "freigestellte multinationale Unternehmensgruppe" bedeutet eine Unternehmensgruppe, die nicht zur Vorlage eines länderbezogenen Berichts verpflichtet…
…auch bei Nichterreichung der 183-Aufenthaltstage im Sinne der antragstellenden steuerlichen Vertretung unter Steuerfreistellung zu behandeln wären? 2.2. Lösung Die Umsetzung der durch die Judikatur des VwGH (22. Mai 2013, 2009/13/0031 ) vorgegebenen neuen Interpretationslinie sollte schonend vorgenommen werden und nicht dazu führen…
…eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische Luftfahrtunternehmen nicht die Arbeitgebereigenschaft besitzt. Das Besteuerungsrecht an den von Artikel 15 Abs. 5 erfassten…
…führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats, in dem sie ansässig ist, oder, sofern ihr Fall von Artikel 24 Absatz 1 erfasst wird, der zuständigen…
…Vertretung für eine Körperschaft aus, da er Geschäftsführer der KG ist. Dieser Sachverhalt wird nicht von § 2 Abs. 4a EStG 1988 erfasst. Dem entspricht auch EStR 2000 Rz 5866: Im Fall einer GmbH & Co KG und vergleichbarer Rechtsformen liegen Sonderbetriebseinnahmen (Vergütungen iSd § 23 Z 2…
…5 Abs. 4 OECD-MA eine Ausnahme von diesem generellen Grundsatz, wonach bestimmte Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten eines Unternehmens in einem anderen Vertragstaat trotz Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung nicht zu einer Betriebstätte führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit nur vorbereitender Natur ist…
…Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt. 2.4. Geschäftsvorfälle und sonstige aufzeichnungspflichtige Vorgänge 2.4.1. Geschäftsvorfall Allgemein Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang, der die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen beeinflusst bzw. verändert. Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle in seiner Buchführung lückenlos zu erfassen…
…die Ausnahmetatbestände wesentlich erweitert, um steuerliche Nachteile zu verhindern. Die Aufrollungsverpflichtung für sonstige Bezüge, wenn diese das Kontrollsechstel übersteigen, gilt nicht, wenn beim Arbeitnehmer im Kalenderjahr einer der folgenden Fälle vorliegt: a) Elternkarenz, b) Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, c) Bezug von Rehabilitationsgeld…