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2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…eine von Punkt 5.3.2. abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…eine von Punkt 5.3.2. abweichende Ermittlung nicht möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a, und dem Nettoeinkommen aus den…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…9040 und 9050 aus der Beilage E 1a) beträgt im Jahr 2018 80.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Umsatzrentabilität von 25% (20.000 / 80.000 x 100). Das Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes beträgt: 450 Euro (1.800 x 25%) Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…dass darüber bescheidmäßig abgesprochen wird. Inhalt einer solchen Bestätigung könnte jedenfalls nur der entrichtete Steuerbetrag sein, aber weder die Richtigkeit der Bemessungsgrundlage, noch die Richtigkeit des angewendeten Steuersatzes oder die Zuordnung des entrichteten Betrages zu einem bestimmten Künstler. 4.3. Nachweispflicht und Formvorschriften bei Auslandssachverhalten…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…der Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen Abgabepflichtige verschiedener Wirtschaftsräume reklamieren unter Berufung auf - AÖF Nr. 87/1995 (s.a. Ruppe, UStG 1994 Kommentar, Rz 31 zu § 23) und - die Verwaltungspraxis (die zu einem guten Teil dieser Argumentation folgt) ein Wahlrecht auf Schätzung der gesamten steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage der…

09 1201/6-IV/9/02Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte - UID-Nummernvergabe; Rechnungslegung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1201/6-IV/9/0223.10.2002

…Zusammenhang mit der ab 1. Jänner 2003 zu beachtenden Neuregelung im § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2. AbgÄG 2002 wird Folgendes mitgeteilt: Unternehmer, die nur Umsätze bewirken, für die die Steuer nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass wird im AÖF verlautbart. 15. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Quantschnigg Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…die Rente ab der Veranlagung 2000 als Kaufpreisrente anzusehen, sodass die AfA auf Grundlage des Barwertes gemäß § 16 BewG neu zu berechnen ist (Rz 7041 EStR 2000). Ist dieser Rentenbarwert (§ 16 BewG) um den Grundanteil zu vermindern und gilt diese neue AfA-Bemessungsgrundlage auch für…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. 7. Juli 2000 Für den Bundesminister: Mag Fiala Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…100.000,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) | 100.000,00 | Sonderausgabenpauschale | 0,00 | Verlustvortrag (max. 75% des GdE) | 75.000,00 | Einkommen | 25.000,00 | Ausl. Progressionseinkünfte | 100.000,00 | Bemessungsgrundlage Durchschnittssteuersatz | 125…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Beförderungsmittel im Zusammenhang steht, das in dem Mitgliedstaat zugelassen ist, in dem die Dienstleistungen tatsächlich erbracht wurden, können die Mitgliedstaaten annehmen, dass die Gegenstände nicht aus diesem Staat versandt oder befördert werden." 19. November 2001 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 18. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Bibus Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…mindestens der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, bei Nachweis des gemeinen Wertes durch ein Schätzungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen der festgestellte Wert die Vermutung der Richtigkeit für sich hat, bei der Frage der Abgrenzung der Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit/Teilentgeltlichkeit die Höhe einer…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur durch eine Zahl unterscheiden). Für das land- und forstwirtschaftliche Grundstück ist der Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Für das Gebäude samt zugeordnetem Grund und Boden des Grundvermögens ist ein Grundstückswert gemäß § 4…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Auszahlungsphase 3. Bemessungsgrundlage Die Differenz zwischen den Einkünften des vergleichbaren Zeitraums des Jahres 2019 und den Einkünften für den jeweiligen Betrachtungszeitraum ist folgendermaßen zu ermitteln: Es werden jeweils die in den Betrachtungszeiträumen insgesamt erzielten Umsätze mit jenen des Vergleichszeitraums verglichen. Von der Differenz sind 30…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…2 BAO): die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die der Bescheid ergeht (somit die Bezeichnung des Bescheidadressaten), die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen), die Art der Abgabe, die Höhe der Abgabe, die Höhe der aus der Festsetzung resultierenden Nachforderung oder Gutschrift, die Angabe des Fälligkeitszeitpunktes…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? Ist die kapitalisierte Bauzinsverpflichtung für die Gesamtdauer von 30 Jahren oder für 18 Jahre (gemäß § 15 Abs. 1 letzter Satz BewG 1955) als Gegenleistung heranzuziehen? Lösung: Es handelt sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

… 6. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Nolz   Für die Richtigkeit der Ausfertigung: a [1] Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. Nr. L 145 vom 13.06…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…in Auszahlungsphase 4. Bemessungsgrundlage Die Differenz zwischen den Einkünften des vergleichbaren Zeitraums und den Einkünften für den jeweiligen Betrachtungszeitraum ist folgendermaßen zu ermitteln: Es werden jeweils die in den Betrachtungszeiträumen insgesamt erzielten Umsätze mit jenen des Vergleichszeitraums verglichen. Von der Differenz sind die folgenden pauschalen…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Aufzeichnungen gehörigen Belege sind gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO geordnet aufzubewahren, sodass eine Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Gemäß § 138 BAO haben Steuerpflichtige überdies die Richtigkeit ihrer Ausgaben zu beweisen (vgl. VwGH 26.09.1990, 86/13/0097, EStR 2000 Rz 1099)…