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BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Ergebnis zu gelangen, das den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt (vgl. VwGH 21.10.2004, 2000/13/0043). Das Wiener Verfahren ist vorwiegend auf die Bewertung von werbenden Unternehmen ausgerichtet. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften können die tatsächlichen Verhältnisse so stark abweichen, dass ein Abgehen von der…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wurden und somit als Vergleichsflächen der Bodenschätzung nicht mehr geeignet sind. Gemäß § 5 Abs. 5 BoSchätzG 1970 werden nach Beratung im Bundesschätzungsbeirat in der nachstehenden Zusammenstellung die Ergebnisse der Schätzung von zwei neuen Bundesmusterstücken im Bereich…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…oder Abwarten der Rechtskraft der Erstabweisung ist jedoch nicht erforderlich. Eine gegen die (Erst-)Abweisung eingebrachte Beschwerde wäre als unzulässig zurückzuweisen. 16. Rechtsmittelverfahren - Zurücknahme einer Beschwerde 16.1. Bezughabende Norm § 256 BAO 16.2. Sachverhalt Erstbescheid ➔ Beschwerde ➔ Beschwerdevorentscheidung ➔ Vorlageantrag. Der Akt ist…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…dabei festgestellten Ergebnisse ist eine Niederschrift gemäß § 146 BAO anzufertigen, die vom Unternehmer oder seinem Mitarbeiter zu unterschreiben ist. Dem Unternehmer oder seinem Mitarbeiter ist eine Abschrift dieser Niederschrift auszufolgen. Bei der Kontrolle von Nullbelegen ist ab 1. April 2017 auf Verlangen der Abgabenbehörde unmittelbar…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…dass der Bescheid vorläufig ergehen hätte sollen. 16.3. Frage Ist es zulässig, einen endgültigen Bescheid gemäß § 299 BAO lediglich deshalb aufzuheben, weil er vorläufig ergehen hätte sollen? 16.4. Lösung Gemäß § 200 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…dass die mit diesem Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache (im gegenständlichen Fall: der am 1.6.2014 erledigte Arbeitnehmerveranlagungs-Antrag für 2013) nicht neuerlich entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit; Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung über diesen Antrag steht das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen (vgl…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Einantwortung bildet den Modus für den Erbschaftserwerb und bewirkt - mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses - eine Gesamtrechtsnachfolge, sodass der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten eintritt (vgl. § 819 ABGB). Als Gesamtrechtsnachfolger erwirbt der Erbe die Rechtspositionen, die Bestandteil der Verlassenschaft waren (vgl…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…über die von der Hausverwaltung abgewickelte Vermietung hinaus anderweitig tätig), kann subsidiär § 70 BAO herangezogen werden. In diesem Fall würde sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Anlass zum Einschreiten richten. 6. Antragslegitimation bzw. Pflichten des (ehemaligen) Masseverwalters 6.1. Sachverhalt Mit Rechtskraft der Konkursaufhebung endet…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…erfassen. Die Wohnung des Betriebsinhabers ist weiterhin als "Sonstiges bebautes Grundstück" zu bewerten, solange die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. Bei der Bewertung des Wohngebäudes des Betriebsinhabers als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des …

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…nicht in Betracht (vgl. Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007, Punkt 4.1 des Erlasses des BMF vom 14. Mai 2009, BMF-010206/0167-VI/5/2009 ). 2.5 §§ 1, 7 GrEStG 1987 - Nacherbfolge Sachverhalt: Der Erblasser hat eine Substitution angeordnet. Die Nacherbfolge tritt nach…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…zu erfolgen. Wird hingegen die Unverzinslichkeit jeweils von Jahr zu Jahr stillschweigend gestattet (oder vereinbart) entsteht die Steuerschuld jährlich in Höhe der fiktiven Zinsen bzw. des Wertes der Nutzung (vgl. VwGH 18.10.2005, 2005/16/0036 ). Siehe auch Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…am Ergebnis beteiligt. Die einvernehmlich zwischen dem Beteiligungsgeber und dem Beteiligungsnehmer vereinbarte und festgesetzte Beteiligung von 10% wurde ausgehend von einem einvernehmlich festgesetzten Verkehrswert des Beteiligungsnehmers von € 9.000.000 zum Zusammenschlussstichtag festgelegt. Das sich so ergebende Beteiligungsverhältnis ist für die Ermittlung der Gewinn…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…umfassend rechtsfähig, das Gesellschaftsvermögen stand aber den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bereits im Protokoll über die Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007 ist unter Punkt 4.8. Folgendes festgehalten (die folgenden Gesetzeszitate beziehen sich auf das GrEStG in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung): " § 7…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…unklar. Die automatische Bescheiderstellung hat beides miteinbezogen und kam daher zu folgendem Ergebnis: | Einkommen 2002 inkl. Sanierungsgewinn | € 10.072,95 x 34% | = | € | 3.424,80 | abzügl. anrechenbare MiKö der Vorjahre | | = | € |…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…dem 1.1.2021 anzuwenden. Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2021 gewährt, so sind bis zum Stichtag 1.1.2023 abweichend für die Berechnung des Ausmaßes der Schädigung die Jahre ab 2017 heranzuziehen."   Bundesministerium für Finanzen, 23…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…die Löschung vermögensloser Gesellschaften) statt. § 39 FBG normiert, dass jede in das Firmenbuch einzutragende Gesellschaft außer den in anderen Gesetzen genannten Fällen mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst ist, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet (§ 71b IO) oder aufgehoben (§ 123a IO) wird…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…2 Z 1 lit. a GrEStG 1987 n.F. ausgeschlossen. 6.6. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters Bei einer OG/KG scheidet der vorletzte Gesellschafter aus und es kommt zu einer Übernahme gemäß § 142 UGB . Liegt ein begünstigter Erwerb im Familienverband vor, wenn es sich bei…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Steuerschuldner und Entstehen der Steuerschuld Steuerschuldner beim Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen ist diejenige Person, welche auf Grund des Ergebnisses des Abhandlungsverfahrens (allenfalls in Verbindung mit einem zuvor geschlossenen Erbteilungsübereinkommen) die Eintragung in das Grundbuch begehren kann. Beispiel: 2 Erben geben die Erbantrittserklärung je…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…X X = 100.000 x 200.000 : 500.000 = 40.000 Dem Legatar C steht daher ein anteiliger Steuervorteil im Betrag von 40.000 zu. Der Steuervorteil für Legatar D beträgt, analog berechnet, demnach 60.000. Ergebnis : Dem Erben steht die Steuerbefreiung gem …