Die nachstehenden Ausführungen geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Allgemeines Gemäß § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, welches in Kürze…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…
…I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom…
…BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21…
…1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit…
…zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht…
…ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf Ebene der EU notwendig. Das gegenständliche Informationsschreiben des BMF gibt lediglich die derzeitige Rechtsansicht des BMF wieder und steht daher unter dem Vorbehalt einer sich zu einem späteren Zeitpunkt entwickelnden anderslautenden Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018…
…Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen, indem sie der Rechtsansicht der zuständigen Behörde des anderen EU-Mitgliedsstaats zur Auslegung und Anwendung des Abkommens zustimmt und die Besteuerung der betroffenen Person entsprechend anpasst. Im Falle einer einseitigen Lösung wird die Streitbeilegungsbeschwerde gegenstandslos iSd. …
…Boden ist in die Anlagekartei gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen. Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Auslegung dieser Bestimmung bekannt. Über die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Der Inhalt dieser Information wird im…
…die (Kapital)Erträge aus den dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren unmittelbar zuzurechnen sind. Um eine einheitliche Gesetzesauslegung durch die Finanzämter und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten, gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu diesem Thema bekannt: 1. Vergleichbarkeit mit inländischen Versicherungsprodukten Bei ausländischen Versicherungsprodukten…
…bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a. nicht vor, wenn mehr als drei Unternehmer beteiligt sind. Dieser Rechtsansicht wird gefolgt. 12. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt wird. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass…
…und der Bewertungsmodus bleiben im Sinne des § 20b Bewertungsgesetzes (BewG) - Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 2001 - unverändert. Die gegenständlichen Bewertungsrichtlinien stellen die Rechtsansicht des Bundes-ministeriums für Finanzen nach Beratungen in der landwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates gem. § 43 BewG im Interesse einer bundeseinheitlichen…
…Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von…
…Die im Erlass des BMF vom 22.01.2010, BMF-010206/0007-VI/5/2010, veröffentlichte Rechtsansicht zu Erwerben gemäß § 14 WEG 2002 wird aufgrund der geänderten Rechtslage wie folgt adaptiert: A) Erwerb des halben Mindestanteils nach dem verstorbenen Eigentumspartner 1. Erwerb durch Anwachsung nach …
…PE KapGes? Antwort BMF zu den Fragen 1-4: Nach Rechtsansicht des BMF ist die Ebene der Kapitalgesellschaft von der Ebene der Anteilinhaber zu unterscheiden: Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die (Um)qualifikation in einen AIF und somit in einen Investmentfonds im Sinne des § 186…
…zu enthalten: eine umfassende Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhaltes, die Darlegung des besonderen Interesses des Antragstellers, die Darlegung des Rechtsproblems, die Formulierung konkreter Rechtsfragen, die Darlegung einer eingehend begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen, die für die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages maßgebenden Angaben (zB Umsatzerlöse…
… 16 zweiter Satz BAO). § 16 BAO betrifft vor allem die Umsatzsteuer (nicht beispielsweise die Körperschaftsteuer). 10. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden…
… Abweichend von der Stammfassung des § 14 BAO ist nunmehr die Haftung, um der Rechtsansicht des VfGH Rechnung zu tragen, auf Abgabenschulden, die der Erwerber kannte oder kennen musste, beschränkt. Neu ist weiters eine Beschränkung der Haftung auf den Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten…
…grundsätzlich Weisungen, während die Steuerfachmaterie regelnde Erlässe als Vorgriff auf jene Auskunft der (Ober)Behörde zu verstehen sind, die von ihr im Bedarfsfall erteilt würde (Auslegungshilfe, Rechtsansicht des BM Finanzen). Letztere sind daher niemals als Weisung zu verstehen. Dies gilt auch für Richtlinien. Die Anführung…