Findok · Erlässe & Informationen
04 4622/4-IV/4/00
DBA-Thailand
geltende FassungErlass04 4622/4-IV/4/00vom 08.01.2001
Wortlaut laut Findok
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass auf Grund einer Verständigungsvereinbarung zwischen dem österreichischen und dem thailändischen Finanzministerium (Notenwechsel vom 3. August 1998/ 8. September 2000) die Export-Import Bank of Thailand als Geldinstitut im Sinne des Art. 11 Abs. 3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt wird.
Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden.
Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht.
8. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 3 Z iii DBA T (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Thailand (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 263/1986
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 4622/4-IV/4/00
- Stammnummer
- 1205
- Gültig
- 08.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF