…Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Damit der Bescheid rechtswirksam ergehen kann, bedarf es darüber hinaus der Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit, Prozessfähigkeit) des Bescheidadressaten. Handlungsfähigkeit bedeutet, sich durch eigenes Handeln berechtigen und verpflichten zu können. Die Vertretung beispielsweise einer GmbH obliegt nach §…
…werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr. 116/2015 idgF, stellt den Abgaben- und Finanzstrafbehörden für Prüfungen sowie Maßnahmen der Abgabensicherung bestimmte Informationen und Möglichkeiten zur Verfügung Definition: Das Kontenregister ist eine Datenbank…
…vor allem Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG, Stiftungsvorstand einer Privatstiftung, nach den Statuten zur Vertretung des Vereines berufene Personen, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter. Die Haftung nach § 6a Abs. 3 KommStG 1993 trifft weiters Personen, die tatsächlich Einfluss auf die Erfüllung der Pflichten der Abgabepflichtigen und der…
…Nichterfüllung der Pflicht gemäß § 115 BAO (Bestimmungen über die Erhebung der Abgaben); Nichtnachkommen der Rechtsbelehrungspflicht. Das Beschwerdebegehren beinhaltet die detaillierte Aufgliederung hinsichtlich der nicht anerkannten Betriebsausgaben und Werbungskosten. 15.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 15.4. Lösung Gemäß § 250 Abs. 1 BAO hat eine Bescheidbeschwerde…
…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Nur der eingeantwortete Erbe (bei Vorliegen mehrere Erben siehe Punkt 4.3), der Erbschaftskäufer oder der Geschenknehmer bei der Erbschaftsschenkung treten daher vollumfänglich in die Rechte des Verstorbenen ein; nur diese sind etwa legitimiert, eine Abgabenerklärung…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2006 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
…2001/14/0176; VwGH 22.9.2005, 2001/14/0013). 2.6 Verschulden des Vertreters Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 22.2.2000, 96/14/0158; VwGH 7…
…die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. November 1992…
…ist § 299 BAO nur dann tauglich, wenn die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Ferner könnte eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Vorliegens des Vorfragentatbestandes (=Einantwortung) angewendet werden. Zudem könnte man gemäß § 295a BAO den ursprünglich richtigen Feststellungsbescheid dahingehend abändern, dass die unverändert festgestellten Gesamteinkünfte statt auf A…
…steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Zahlungen, die einem in Österreich ansässigen Grenzgänger im Sinne von Art. 15 Abs…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…
…vom 19. April 2010, BMF-010221/0957-IV/4/2010, EAS 3150). Diese Auslegung findet auf alle offenen Fälle Anwendung. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bundesministerium für Finanzen, 31. Oktober 2011
…Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers…
…1871). Dies gilt sowohl, wenn der Zustellungsbevollmächtigte von vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG, Widerruf der öffentlichen Bestellung…
…Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenleitende Geschäftsführer In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers…
Nachstehend wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen…
…Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Allgemeines Gemäß § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, welches in Kürze verlautbart wird, zählt auch die Reinigung von Bauwerken zu den Bauleistungen, sodass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt, wenn eine…
…3 Gebührengesetz 1957 durch das Schenkungsmeldegesetz 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Bundesministerium für Finanzen, 18. Februar 2009
…Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. 1. Im Allgemeinen erfüllt die Gewährung eines Darlehens keinen…
…Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des Einschreiters…