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BMF-010221/0421-VI/8/2016Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0421-VI/8/201601.08.2016

Mitglieder des administrativen und technischen Personals der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselbständigen Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184), sofern im und außerhalb des KommStG 1993 keine Steuerbefreiungen vorgesehen sind. Nicht dazu gehören die nichtsteuerbaren Leistungen gemäß § 26 EStG 1988. Dazu zählen beispielsweise: Reisevergütungen nach …

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…ist sein Wohnsitz im Ausland, wenn dort die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Mangels Steuerbarkeit der Leistungen in Österreich erübrigen sich weitere Ausführungen zu allfälligen Steuerbefreiungen. Zu Variante f) Ein angemieteter Lagerraum, der als solcher genutzt wird, ist keine feste Niederlassung im…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…12 bzw. Art. 13 DVO 282/2011 /EU definiert. Gemäß Art. 13 der DVO 282/2011/EU bestimmt sich der gewöhnliche Aufenthaltsort nach den persönlichen Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der natürlichen Person und einem Wohnort erkennen lassen. Der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt daher im konkreten…

BMF-010203/0576-VI/6/2011Steuerbefreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0576-VI/6/201129.11.2011

Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 2/2

Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…

BMF-010222/0019-VI/7/2012Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0019-VI/7/201210.02.2012

…Da die Wohnung der betreuten Person als Betriebsstätte anzusehen ist, besteht Umsatzsteuerpflicht in Österreich. Bei Einnahmen bis 36.000 Euro ist die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer anzuwenden. Bis zu diesem Betrag besteht in Österreich keine Umsatzsteuerpflicht, es darf allerdings auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 2/2

Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

… die Ergebnisse der ausländischen GM (oder BS) sind im Ausland während der Dauer der Steuerbefreiung nicht steuerverfangen. Eine Zurechnung in Ö kann daher mit folgender Begründung nicht erfolgen: Im Falle einer Berücksichtigung derartiger ausländischer steuerlicher "Nicht-Verluste" in Ö würden diese zu endgültig steuerwirksamen Inlandsverlusten…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Lösung: Ja. Die Zinsen aus diesem Bankguthaben stellen ertragsteuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die bei den Gesellschaftern der vermögensverwaltenden OG endbesteuert sind. Für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 ist nicht auf die im Zeitpunkt des Todes gegebenen zivilrechtlichen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…ist nach den Umständen des Einzelfalles (nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise des Verfügenden, nach den persönlichen Beziehungen zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer, ihrem Vermögen und ihrer Lebensstellung) zu beurteilen (VwGH 17.09.1992, 91/16/0086). Der Bereicherungswille für eine Schenkung im bürgerlichrechtlichen…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…Persönliche und sachliche Freibeträge bleiben jedoch außer Ansatz. 3.4 Erhalten Legatare oder Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (Pflichtteils- oder Legatsübereinkommen) endbesteuerte Vermögenswerte, steht den Erwerbern die Steuerbefreiung im Ausmaß des von ihnen erworbenen endbesteuerten Vermögens zu. Beispiel: A…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…erheblichen Teil persönlich oder materiell hilfsbedürftig sind. Die Unterstützung dieser hilfsbedürftigen Personen kann auch durch Dienstleistungen oder Beratungen erfolgen (VwGH 20.11.2019, Ra 2019/15/0103). Eine gemeinnützig betriebene Krankenanstalt dient stets den in § 8 Z 2 KommStG 1993 für die Steuerbefreiung vorausgesetzten Zwecken…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…liegt gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. b GrEStG 1987 ein unentgeltlicher Erwerb vor, für den auch die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 in Betracht kommt, sofern eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bestanden hat, das Grundstück dem Erwerber im Zeitpunkt…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 zuzurechnen. Dabei müssen die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - gegeben sein. Es kommt nicht auf die Erfüllung einer Funktion als Organ der Gesellschaft an (VwGH 28.11.2002, 98/13/0041) bzw…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…ist. Eine Steuerbefreiung im Sinne des § 6 Z 7 lit. b EU-MPfG liegt dann vor, wenn die direkt vom präferentiellen Steuerregime betroffene Zahlung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers aufgrund einer persönlichen oder sachlichen Steuerbefreiung nicht in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Keine Steuerbefreiung liegt hingegen vor…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…1 Z 7 und 7a GrEStG 1987 2.5.1. Höhe der Steuerbefreiung A überträgt den Hälfteanteil an einem Wohnhaus (Grundstückswert 500.000 €) an den (Ehe)Partner B; das Wohnhaus besteht aus Ehewohnung (100 m 2 ), Ferienwohnung (100 m 2 ) und Keller (100 m…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

  Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…